Fachanwaltliche Vertretung von Personen, deren Bildrechte & Fotorechte verletzt worden sind
Bildnisse dürfen grundsätzlich nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Wenn ein Foto von Ihnen im Internet, in der Presse oder in einem anderen Medium erscheint, können Sie dies grundsätzlich unterbinden, wenn Sie vorher in die Veröffentlichung nicht eingewilligt haben. Ausnahmen lässt das Kunsturhebergesetz (KUG) nur in engen Grenzen zu.
Wenn Sie Inhaber des Urheberrechts oder Leistungsschutzrechts (Lichtbildrechte) an einem Foto oder sonstigen Lichtbild sind, dürfen dieses Foto und dieses Lichtbild auch nur nach Ihrer vorherigen Einwilligung veröffentlicht werden. Bei Veröffentlichung oder Vervielfältigung ohne Ihre vorherige Einwilligung stehen Ihnen diverse Ansprüche nach dem Urheberrechtsgesetz (UrhG) zur Verfügung.
ZELLER & SEYFERT haben sich darauf spezialisiert, abgebildete Personen sowie Inhaber von Urheberrechten oder Leistungsschutzrechten an Fotos und sonstigen Lichtbildern prozessual bei der Durchsetzung ihrer Bildrechte und Fotorechte zu unterstützen. Bei uns im Haus wird sich Herr Rechtsanwalt Dr. Christian Seyfert, LL.M. zusammen mit seinem Mitarbeiterstab um Ihren Fall kümmern. Er ist Fachanwalt für Urheberrecht und Medienrecht sowie Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und seit vielen Jahren ausgewiesener Experte in der prozessualen Vertretung seiner Mandanten in bildrechtlichen und fotorechtlichen Streitigkeiten.
Typische Anwendungsfälle bzw. Bereiche des Bildrechts & Fotorechts sind insbesondere:
- Bebilderte Presseberichterstattungen / Medienberichterstattungen
- Unerlaubte Nutzungen von Fotos Prominenter zu Werbezwecken
- Unerlaubte kommerzielle Ausbeutungen des Rechts am eigenen Bild
- Verletzungen des Rechts am eigenen Bild (z. B. durch unerlaubte Veröffentlichung von Personenfotos auf Facebook)
- Kunsturhebergesetz (KUG)
- Personen der Zeitgeschichte
- Papparazzi-Fotos / Schutz gegen Papparazzi
- Fotos und Lichtbilder von Verstorbenen (postmortales Persönlichkeitsrecht)
- Verletzung des Urheberrechts & Leistungsschutzrechts an Fotos und Lichtbildern durch unerlaubte Nutzung oder Vervielfältigung (z. B. durch Veröffentlichung von Fotos im Internet oder zu Werbezwecken)
- Lichtbilder und Lichtbildwerke
- Produktbilder: Unerlaubte Nutzung durch Dritte
- Honorarempfehlungen der Mittelstandsgemeinschaft-Foto-Marketing (MFM-Empfehlungen)
- Tarifkatalog der Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst
- Datenschutzverletzungen: Unerlaubte Nutzung personenbezogener Daten
Vertretung durch einen Fachanwalt vor den Zivilgerichten zur Durchsetzung Ihrer Bildrechte & Fotorechte
Die Zivilabteilungen der ordentlichen Gerichte (Amtsgerichte, Landgerichte und Oberlandesgerichte) sind in beiden Bereichen des Bildrechts & Fotorechts zuständig:
- Ihr Recht am eigenen Bild wird verletzt, weil Ihr Abbild in einem Foto ohne Ihre vorherige Einwilligung veröffentlicht worden ist.
- Ihre Urheberrechte an einem Lichtbildwerkoder Ihre Leistungsschutzrechte an einem Lichtbild (Foto) werden verletzt, weil das betreffende Lichtbildwerk oder Lichtbild (Foto) ohne Ihre vorherige Einwilligung veröffentlicht oder vervielfältigt worden ist.
In beiden Bereichen können Sie sich auf die Erfahrung unserer Anwälte verlassen. Unsere Anwälte sind seit Jahren auf die Durchsetzung der Bildrechte und Fotorechte unserer Mandanten spezialisiert. Insbesondere folgende Ansprüche stehen Ihnen gegen den Verletzer Ihres Rechts am eigenen Bild bzw. gegen den Verletzer Ihrer Urheberrechte und Leistungsschutzrechte zur Verfügung:
- Unterlassungsansprüche gegen die Fortsetzung der unerlaubten Bildnutzung
- Auskunftsansprüche zu Art und Umfang der unerlaubten Bildnutzung
- Schadensersatzansprüche, ggf. nach den Grundsätzen der Lizenzanalogie
- Ansprüche auf Geldentschädigung (bei schweren Beeinträchtigungen hinsichtlich des entstandenen immateriellen Schadens)
- Berichtigung / Richtigstellung / Widerruf (bei Verbindung eines Bildes mit unwahren Tatsachenbehauptungen)
- Gegendarstellung (bei Verbindung eines Bildes mit Tatsachenbehauptungen)
- Vernichtungsansprüche hinsichtlich der widerrechtlich verbreiteten oder öffentlich zur Schau gestellten Bildnisse und der zu deren Vervielfältigung ausschließlich bestimmten Vorrichtungen
- Statt der Vernichtung: Herausgabeansprüche hinsichtlich der Bildnisexemplare und Vorrichtungen gegen eine angemessene, höchstens dem Betrage der Herstellungskosten gleichkommende Vergütung
Bildrecht & Fotorecht: Fachanwaltliche Vertretung vor den Strafgerichten
Strafbar ist in bestimmten Situationen zum einen das unbefugte Herstellen, Übertragen, Verbreiten und öffentliche Zurschaustellen von Bildaufnahmen, in denen Ihr Abbild bzw. Ihre Person zu sehen ist. Strafbar ist ferner die Verletzung Ihrer Urheberrechte oder Leistungsschutzrechte an bestimmten Bildern oder Fotos. Unsere Anwälte stellen für Sie die erforderlichen Strafanträge und vertreten Sie gegen den Straftäter auch vor dem zuständigen Strafgericht.
Vertretung durch einen Fachanwalt vor dem Bundesverfassungsgericht zu Fragen des Bildrechts & Fotorechts
Ein Gang vor das Bundesverfassungsgericht ist häufig möglich in Fällen, in denen die Verletzung des Bildrechts oder Fotorechts gleichzeitig auch Ihr allgemeines Persönlichkeitsrecht verletzt. Dies ist insbesondere der Fall bei Ruf schädigender Bildberichterstattung der Presse und sonstiger Medien. Das BVerfG hat bei Fragen zur Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts einen weiten Prüfungsumfang und überprüft insoweit auch Zivilurteile der ordentlichen Gerichte. Die Urteilsverfassungsbeschwerde ist erfolgreich, wenn das Zivilgericht die Bildberichterstattung und die darin vorkommenden Äußerungen falsch erfasst oder gewürdigt hat.
Unsere Anwälte erheben in Ihrem Namen Urteilsverfassungsbeschwerde und vertreten Ihre Interessen umfassend vor dem BVerfG. Unsere Anwälte prüfen vorab im Einzelnen, ob eine Urteilsverfassungsbeschwerde hinreichende Aussicht auf Erfolg hat. Für weitere Einzelheiten setzen Sie sich bitte einfach mit uns in Verbindung.
Vertretung durch einen Fachanwalt vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg zu Fragen des Bildrechts & Fotorechts
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg ist im Falle der Verletzung von Bildrechten und Fotorechten insbesondere dann zuständig, wenn diese Verletzung mit einer Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Betroffenen einhergeht. In den Jahren 2004 und 2012 hat der EMRK die Rechtsprechung der deutschen Gerichte mit seinen beiden Caroline-Entscheidungen (Urteil vom 24. Juni 2004, Nr. 59320/00 und Urteil vom 07. Februar 2012, Nr. 40660/08 und Nr. 60641/08) reichlich durcheinandergewirbelt und für eine neue Auslegung des deutschen Rechts insbesondere bei Fragen der Bildberichterstattung durch Presse und Medien geführt.
Unsere Anwälte klären Sie über den Gang des Verfahrens vor dem EGMR sowie Ihre Erfolgsaussichten auf. Bei Fragen zu Einzelheiten Ihres Falles stehen unsere Anwälte Ihnen gerne zur Verfügung.
Eilige Durchsetzung Ihrer Bildrechte & Fotorechte durch Beantragung von einstweiligen Verfügungen (Eilverfahren)
Bei der Verletzung Ihrer Urheberrechte und Leistungsschutzrechte sowie bei der Verletzung Ihres Rechts am eigenen Bild besteht in Regel Eilbedarf. Unsere Anwälte setzen Ihre bildrechtlichen und fotorechtlichen Ansprüche eilig im Wege der einstweiligen Verfügung vor dem zuständigen Gericht für Sie durch. Eilbedarf besteht nach Auffassung der Gerichte insbesondere bei Unterlassungsansprüchen. Gegendarstellungsansprüche lassen sich bereits nach den landespresserechtlichen Vorschriften nur im Wege des einstweiligen Verfügungsverfahrens durchsetzen. Ein Eilbedarf besteht in der Regel auch für die vorläufige Sicherung bestimmter Vernichtungsansprüche. Unsere Anwälte werden Ihren Fall zeitnah prüfen und in Ihrem Namen eilig einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung beim zuständigen Gericht einreichen.
Fachanwaltliche Abmahnungen: Geltendmachung der Verletzung Ihrer Bildrechte & Fotorechte im vorgerichtlichen Bereich
Wenn Sie in Ihren Bildrechten oder Fotorechten verletzt worden sind, dann trifft Sie vor dem Gang vor Gericht in aller Regel zunächst die Obliegenheit, den Verletzer Ihrer Bildrechte und Fotorechte wegen der begangenen Rechtsverletzung abzumahnen. In der Abmahnung wird der Rechtsverletzer zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert. Unsere Anwälte mahnen den Rechtsverletzer in Ihrem Namen entsprechend ab und fordern von ihm zusätzlich Auskunft, Schadensersatz und Vernichtung bzw. Herausgabe von widerrechtlich verbreiteten oder öffentlich zur Schau gestellten Bildnissen und der zu deren Vervielfältigung ausschließlich bestimmten Vorrichtungen. Der Verletzer Ihrer Bildrechte und Fotorechte hat es dann selbst in der Hand, mit unseren Anwälten zu kooperieren oder sich von Ihnen vor Gericht verklagen zu lassen.
Verteidigung durch einen Fachanwalt gegen Abmahnungen, einstweilige Verfügungen und gerichtliche Klagen wegen einer angeblichen Verletzung von Bildrechten & Fotorechten
Unsere Anwälte werden prozessual auch in der umgekehrten Situation tätig: Sollte ein Inhaber eines Rechts an einem Lichtbild oder Foto gegen Sie oder Ihr Unternehmen vorgehen, indem er Ihnen oder Ihrem Unternehmen z. B. eine anwaltliche Abmahnung oder eine einstweilige Verfügung hat zustellen lassen, verteidigen unsere Anwälte Sie gegen die geltend gemachten Ansprüche vor Gericht. Unsere Anwälte beraten Sie vorab im Einzelnen zur Rechtslage und zu den Erfolgsaussichten vor Gericht in Ihrem bildrechtlichen Fall.
Weiterführende Links:
AG Charlottenburg: Schadensersatz wegen unerlaubter Nutzung eines Fotos mit weltbekanntem Künstler