Prozessuale Durchsetzung Ihrer gewerblichen Schutzrechte durch einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
ZELLER & SEYFERT ist eine Rechtsanwaltskanzlei, die sich unter anderem darauf spezialisiert hat, die gewerblichen Schutzrechte von Unternehmen und Unternehmern in Deutschland, in der EU und in internationalen Verfahren durchzusetzen. Wir vertreten Ihr Unternehmen dabei im vorgerichtlichen Bereich (Abmahnung, Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung) sowie später vor Gericht (deutsche Gerichte, EuG und EuGH). Unsere Anwälte vertreten Ihr Unternehmen ebenfalls in behördlichen Verfahren, z. B. vor dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA), dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) oder der World Intellectual Property Organization (WIPO).
Zu den gewerblichen Schutzrechten zählen insbesondere:
- Markenrechte
- Designrechte, Geschmacksmusterrechte
- Urheberrechte
- Patente
- Gebrauchsmuster
- Sortenschutzrechte
- Internetdomainrechte & Unternehmenskennzeichenrechte
Ferner unterstützt ZELLER & SEYFERT Ihr Unternehmen auch im Datenschutzrecht (DSGVO-Konformität Ihres Unternehmens).
Waren, die die gewerblichen Schutzrechte Ihres Unternehmens verletzen, sollten zudem schon gleich gar nicht ins Inland kommen und bereits – auf unser Betreiben hin – an der Grenze vom Zoll abgefangen und vernichtet werden (Kampf gegen Produktpiraterie). Unsere Anwälte vertreten Ihr Unternehmen zum Schutz seiner gewerblichen Schutzrechte in allen Grenzbeschlagnahmen durch den Zoll.
Eilige Durchsetzung Ihrer gewerblichen Schutzrechte durch einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz (Beantragung einstweiliger Verfügungen)
ZELLER & SEYFERT ist eine Rechtsanwaltskanzlei aus Prozessanwälten, die sich unter anderem auf die eilige (vorläufige) Durchsetzung der Ansprüche ihrer Mandanten im Wege einstweiligen Rechtsschutzes vor Gericht spezialisiert haben. Herr Rechtsanwalt Dr. Christian Seyfert, LL.M. hat über viele Jahre hinweg Mandanten im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes vor Gericht vertreten. Er kennt die Besonderheiten einstweiliger Verfügungsverfahren vor den Landgerichten im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes aus seiner vieljährigen Anwaltspraxis. Bitte setzen Sie sich unmittelbar mit ihm in Verbindung, sofern Ihr Unternehmen seine gewerblichen Schutzrechte im Wege einstweiligen Rechtsschutzes durchsetzen muss.