ZELLER & SEYFERT arbeiten seit Jahren mit Personal zusammen, das seinen Sitz in der Schweiz hat und deshalb für unsere Mandanten auch Marken in der Schweiz anmelden und eintragen lassen kann.
Auf diese Weise haben wir jedes Jahr mehrere Dutzend Schweizer Marken für unsere Mandanten beim Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum (IGE) eintragen lassen. Die Markenanmeldungen beim IGE werden durch uns online durchgeführt, um eine zügige Eintragung zu gewährleisten.
Schweizer Marken erweitern den territorialen Schutz
Weil die Schweiz nicht Teil der Europäischen Union (EU) ist, schützen Unionsmarken den Markeninhaber nicht auch im Territorium der Schweiz. Um auch in der Schweiz markenrechtlichen Schutz zu erhalten, ist deshalb zusätzlich die Anmeldung einer Marke in der Schweiz erforderlich.
Unsere Garantie: Wir melden Ihre Schweizer Marke binnen 24 Stunden beim Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum (IGE) an, nachdem die Gebühren für die Markenanmeldung bei uns eingegangen sind
Wir wollen Verzögerungen bei der Anmeldung Ihrer Schweizer Marken in jedem Fall vermeiden. Wir garantieren Ihnen deshalb ausdrücklich, dass wir die Schweizer Markenanmeldung stets binnen 24 Stunden nach Eingang der Anmeldegebühren auf unserem Konto beim IGE einreichen werden. Die Markenanmeldung wird dabei von einem Rechtsanwalt online vorgenommen, der diese auch persönlich online beim Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum (IGE) einreicht. Dies garantiert eine fehlerfreie und zügige Anmeldung gemäß den Standards der IGE.
Markenurkunden für eingetragene Marken
Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum (IGE) verschickt nach Eintragung der Schweizer Marke die Markenurkunde per Post in Papierform. Wenn Sie wollen, übersenden wir Ihnen die Markenurkunde dann anschließend per Post bzw. per DHL Express. Gerne bewahren wir die Markenurkunde für Sie auch bei uns in unserem Archiv in unserer Kanzlei auf. Sollte es später zum Streit über Ihre eingetragene Marke kommen, dann erbringt die Markenurkunde vor dem zuständigen Schweizer Gericht den vollen Beweis darüber, dass Sie Inhaber der eingetragenen Schweizer Marke sind.