Anwälte für Schifffahrtsrecht/Maritimes Recht
Die Wasserstraßen in Deutschland spielen eine immer wichtigere Rolle für den Einfluss der Schifffahrt im nationalen und internationalen Handel. Als weltweit führendes Logistikzentrum wird fast ein Drittel des gesamten deutschen Handels über die Seehäfen abgewickelt. Dieses hochentwickelte System des Wasserhandels wird natürlich durch das Seehandels- und Schifffahrtsrecht geregelt.
Was fällt unter das Seerecht?
Das Seerecht, auch Admiralitätsrecht genannt, deckt einen Bereich ab, der so groß ist wie das Meer. Speziell beim Schifffahrtsrecht handelt es sich um einen Bereich innerhalb des Seerechts, der sich mit Schiffen und den Menschen, die auf ihnen und um sie herum arbeiten, beschäftigt. Mit unserem hafenseitigen Berliner Bürostandort an der Marina Lanke sind wir für Seeleute und deren Rechtsstreitigkeiten gut erreichbar. Als Experten im Arbeitsrecht, im internationalen Wirtschaftsrecht und in der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit verfügen die Anwälte von ZELLER & SEYFERT über die langjährige Erfahrung und das detaillierte Know-how, um nautischen Unternehmen und den an Bord arbeitenden Seeleuten eine „reibungslose“ Rechtsberatung zu bieten.
Hier finden Sie eine Auswahl verschiedener seehandelsrechtlicher Fragestellungen, bei denen wir Ihnen und Ihrem Unternehmen helfen können:
- Compliance von internationalen Firmen in Bezug auf das Seehandelsrecht in Deutschland
- Abwehr von Haftungs- und Schadensersatzansprüche im Falle von Boots- und Schiffskollisionen sowie Durchsetzung eigener Ansprüche
- Zweisprachige Arbeitsvertragsgestaltung für Arbeitgeber, die Arbeitnehmer anheuern
- Zweisprachige Arbeitsvertragsüberprüfung für Besatzungsmitglieder
- Entschädigungsansprüchen bei Arbeitslosigkeit aufgrund des Untergangs oder Verlusts eines Schiffes
- Erteilung eines Seearbeitszeugnisses
- Verhandlung von Schiffsversicherungen
- Verletzungsansprüche von Besatzungsmitgliedern während des Einsatzes auf See/anderswo
- Rechte auf Verpflegung und Unterkunft
- Einhaltung von Sicherheits- und Gefahrenschutzvorschriften bei der Arbeit
- Lohnzahlungsansprüche im Krankheitsfall
- Besondere Schutzbestimmungen für junge Besatzungsmitglieder (unter 18 Jahren)
- Reklamationen bei Schiffen unter fremder Flagge
…und vieles, vieles mehr!
In unserer Kanzlei haben wir uns auf die Beratung und Prozessführung in den folgenden Bereichen des Seerechts spezialisiert.
Crews
Beschäftigte von Schiffsbesatzungen oder Arbeitgeber von Besatzungsmitgliedern können rechtliche Hilfe in Bezug auf Arbeitsverträge, Kündigungen und andere arbeitsrechtliche Fragen auf hoher See und Binnengewässern in Anspruch nehmen. In Deutschland regelt das Seearbeitsgesetz (SeeArbG) die Beschäftigung von Seeleuten. Lesen Sie mehr über verschiedene rechtliche Fragen, mit denen Seeleute konfrontiert werden können, auf der Seite Besatzungen.
Kollisionen
Wir helfen Ihrem Unternehmen bei der Abwehr von Haftungs- und Schadensersatzansprüchen im Falle von Boots- und Schiffskollisionen sowie bei der Durchsetzung Ihrer eigenen Ansprüche, und zwar vor Gericht wie auch schon außergerichtlich. Lesen Sie dazu mehr über unsere Dienstleistungen auf der Seite Kollisionen.