Prozessuale Vertretung in Designstreitsachen / Geschmacksmustersachen durch einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Egal, ob Ihr Unternehmen als Inhaber eines Designs oder Gemeinschaftsgeschmacksmusters selbst Designrechte oder Gemeinschaftsgeschmacksmusterrechte durchsetzen will oder sich gegen eine angebliche Designrechtsverletzung oder Gemeinschaftsgeschmacksmusterrechtsverletzung verteidigen muss. Egal auch, ob sich der Rechtsstreit um ein beim DPMA eingetragenes deutsches Design, ein Gemeinschaftsgeschmacksmuster mit Schutzwirkung in der EU oder ein international registriertes Geschmacksmuster mit Schutzwirkung in Deutschland dreht: ZELLER & SEYFERT haben sich darauf spezialisiert, Inhaber von eingetragenen Designs / Gemeinschaftsgeschmacksmustern prozessual in Designstreitsachen / Geschmacksmusterstreitsachen zu vertreten.
Unsere Anwälte vertreten Ihr Unternehmen dabei sowohl in Verfahren vor den Designämtern / Geschmacksmusterämtern als auch vor Gericht. In unserer Kanzlei wird sich vornehmlich Herr Rechtsanwalt Dr. Christian Seyfert, LL.M. zusammen mit seinem Team Ihres Falles annehmen. Er ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht sowie Fachanwalt für Urheberrecht und Medienrecht. Er ist seit vielen Jahren ausgewiesener Experte in der prozessualen Vertretung seiner Mandanten in Designstreitsachen / Geschmacksmusterstreitverfahren.
Ein Fachanwalt setzt Ihre Designrechte / Geschmacksmusterrechte vor deutschen Gerichten durch
Zuständig für die Beurteilung von Designstreitsachen / Geschmacksmusterstreitigkeiten sind in Deutschland die ordentlichen Gerichte (Landgerichte und Oberlandesgerichte). Innerhalb der Landgerichte sind die Zivilkammern und auf Antrag die Kammern für Handelssachen zuständig. Unsere Anwälte sind seit Jahren auf die designrechtliche Vertretung unserer Mandanten vor den ordentlichen Gerichten spezialisiert. Unsere Anwälte setzen für Ihr Unternehmen dabei insbesondere folgende Ansprüche durch:- Unterlassungsansprüche gegen die Fortsetzung der unerlaubten Designnutzung / Geschmacksmusternutzung.
- Auskunftsansprüche zu Art und Umfang der unerlaubten Designnutzung / Geschmacksmusternutzung.
- Schadensersatzansprüche, insbesondere auf Herausgabe des Gewinns des Verletzers Ihres Designs und Schadensersatz nach den Grundsätzen der Lizenzanalogie
- Vernichtungs-, Rückruf- und Überlassungsansprüche hinsichtlich der beim Verletzer Ihres Designs befindlichen rechtswidrig hergestellten, verbreiteten oder zur rechtswidrigen Verbreitung bestimmten Erzeugnisse
- Vernichtungsansprüche hinsichtlich der im Eigentum des Verletzers Ihres Designs / Gemeinschaftsgeschmacksmusters stehenden Vorrichtungen, die vorwiegend zur Herstellung dieser Erzeugnisse gedient haben
- Vorlage- und Besichtigungsansprüche insbesondere hinsichtlich Bank-, Finanz- oder Handelsunterlagen des Designrechtsverletzers
- Ansprüche auf Feststellung der Nichtigkeit eines eingetragenen Designs, wenn die sachlichen Voraussetzungen für das Bestehen des Designschutzes nicht vorliegen
- Ansprüche auf Einwilligung in die Löschung eines Designs aus dem Register wegen des Bestehens prioritätsälterer Rechte
Gemeinschaftsgeschmacksmuster: Ein Fachanwalt vertritt Ihr Unternehmen auch vor dem EuG und dem EuGH in Luxemburg
Die Entscheidungen der Beschwerdekammern für Gemeinschaftsgeschmacksmustersachen beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) sind mit der Klage beim Gericht der Europäischen Union (EuG) in Luxemburg anfechtbar. Dagegen ist dann ein auf Rechtsfragen begrenztes Rechtsmittel zum Europäischen Gerichtshof (EuGH) möglich. Unsere Anwälte sind spezialisiert auf die Vertretung geschmacksmusterrechtlicher Angelegenheiten vor dem EuG und dem EuGH. Unsere Anwälte klären Ihr Unternehmen über das EuG-Verfahren und das EuGH-Verfahren auf und beraten es zu seinen Erfolgsaussichten.Eilige Durchsetzung Ihrer Designrechte / Geschmacksmusterrechte vor den Gerichten für Designstreitsachen (Beantragung einstweiliger Verfügungen)
Bei besonderem Eilbedarf setzen unsere Anwälte die designrechtlichen Ansprüche Ihres Unternehmens eilig im Wege der einstweiligen Verfügung vor dem zuständigen Gericht durch. Eilig ist in aller Regel die Durchsetzung von designrechtlichen Unterlassungsansprüchen. Auch designrechtliche Vernichtungsansprüche, bestimmte Auskunftsansprüche sowie die Ansprüche auf Vorlage von Bank-, Finanz- oder Handelsunterlagen zur Berechnung von Schadensersatzansprüchen können im Wege einstweiligen Rechtsschutzes vorläufig gesichert werden. Unsere Anwälte werden das Anliegen Ihres Unternehmens zeitnah bearbeiten und eine Verfügungsantragsschrift eilig beim zuständigen Gericht für Ihr Unternehmen einreichen.Fachanwaltliche Vertretung vor den Designämtern
Unsere Anwälte vertreten Ihr Unternehmen insbesondere auch in streitigen Verfahren vor den Designämtern, konkret dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) und dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO). Im Wesentlichen handelt es sich dabei um- Schwierigkeiten im designrechtlichen Eintragungsverfahren mit dem DPMA oder der EUIPO
- Verfahren über die Nichtigkeit eines Gemeinschaftsgeschmacksmusters vor der EUIPO
- Beschwerdeverfahren in einem Gemeinschaftsgeschmacksmusterstreit vor dem EUIPO
- Nichtigkeitsverfahren vor der Designabteilung des DPMA wegen absoluter und/oder relativer Schutzhindernisse