ZELLER & SEYFERT arbeiten seit Jahren mit Personal zusammen, das seinen Sitz in der Schweiz hat und deshalb für unsere Mandanten auch Designs in der Schweiz anmelden und eintragen lassen kann.
Auf diese Weise haben wir jedes Jahr mehrere Dutzend Schweizer Designs für unsere Mandanten beim Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum (IGE) eintragen lassen. Die Designanmeldungen beim IGE werden durch uns online durchgeführt, um eine zügige Eintragung zu gewährleisten.
Schweizer Designs erweitern den territorialen Schutz
Weil die Schweiz nicht Teil der Europäischen Union (EU) ist, schützen Gemeinschaftsgeschmacksmuster (EU-Designs) den Designinhaber nicht auch im Territorium der Schweiz. Um auch in der Schweiz designrechtlichen Schutz zu erhalten, ist deshalb zusätzlich die Anmeldung eines Designs in der Schweiz erforderlich.
Unsere Garantie: Wir melden Ihr Schweizer Design binnen 24 Stunden beim Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum (IGE) an, nachdem die Gebühren für die Designanmeldung bei uns eingegangen sind
Wir wollen Verzögerungen bei der Anmeldung Ihrer Schweizer Designs in jedem Fall vermeiden. Wir garantieren Ihnen deshalb ausdrücklich, dass wir die Schweizer Designanmeldung stets binnen 24 Stunden nach Eingang der Anmeldegebühren auf unserem Konto beim IGE einreichen werden. Die Designanmeldung wird dabei von einem Rechtsanwalt online vorgenommen, der diese auch persönlich online beim Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum (IGE) einreicht. Dies garantiert eine fehlerfreie und zügige Anmeldung gemäß den Standards der IGE.
Designurkunden für eingetragene Designs
Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum (IGE) verschickt nach Eintragung des Schweizer Designs die Designurkunde per Post in Papierform. Wenn Sie wollen, übersenden wir Ihnen die Designurkunde dann anschließend per Post bzw. per DHL Express. Gerne bewahren wir die Designurkunde für Sie auch bei uns in unserem Archiv in unserer Kanzlei auf. Sollte es später zum Streit über Ihr eingetragenes Design kommen, dann erbringt die Designurkunde vor dem zuständigen Schweizer Gericht den vollen Beweis darüber, dass Sie Inhaber des eingetragenen Schweizer Designs sind.