Musikrecht: Anwälte zur Rechtsdurchsetzung von Musikrechten
ZELLER & SEYFERT ist eine Rechtsanwaltskanzlei, die sich mit ihren erfahrenen Prozessanwälten auf die Vertretung ihrer Mandanten in Rechtsstreitigkeiten im Bereich Musikrecht spezialisiert hat. Bei uns im Haus wird vornehmlich Herr Rechtsanwalt Dr. Christian Seyfert, LL.M. zusammen mit seinem Team Ihr Unternehmen vertreten. Er ist Fachanwalt für Urheberrecht und Medienrecht sowie Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz. Er steht Unternehmen seit vielen Jahren als ausgewiesener Experte bei der prozessualen Durchsetzung von Musikrechten in nationalen und internationalen Musikrechtsstreitigkeiten zur Seite. Er ist mit dem Musikbusiness vertraut und spricht die Musiksprache seiner Mandanten.
Zu unseren Mandanten im Bereich Musikrecht zählen insbesondere:
- Musikverlage
- Plattenlabels / Plattenfirmen
- Tonträgerhersteller
- Musiker
- Musikmanager
- Musikpromoter
- Musikveranstalter
- Konzertveranstalter
- Musicalveranstalter
- Studiomusiker
- Sänger
- Komponisten
- Textdichter (Texter für Lyrics)
- Ausübende Künstler, Künstlervermittlungen und Künstleragenturen
- Inhaber von Nutzungs- und Verwertungsrechten an Musik
- Filmmusikkomponisten
- Filmmusikverlage
- Musikproduzenten
- Toningenieure
- Tonstudios
- Musikvideoproduzenten
Typische Anwendungsfälle bzw. Bereiche des Musikrechts sind:
- Urheberrecht und Urheberrechtsstreitigkeiten über Musikrechte
- Musik über reale Personen oder reale Ereignisse
- Persönlichkeitsrechte von Musikern und anderen Prominenten (Rufschädigung etc.)
- Bildrecht & Fotorecht
- Musiktourneen
- Musikkonzerte
- Konzertverträge
- Konzert-Agentur-Verträge
- Engagementverträge
- Leistungsschutzrechte an Musikaufnahmen
- Sampling
- Coverversionen
- Musikplagiate
- Filmmusikrechte
- Filmkomponistenverträge
- Filmmusiklizenzverträge
- Music-on-demand
- Musiktauschbörsen
- Titelrechte am Musiktitel
- Klingeltöne
- Soundtrack (Film)
- Markenrecht
- Merchandising
- Vergütungsansprüche und Gewinnbeteiligungen
- Provisionsansprüche einer Künstleragentur
- Honorarquittungen
- Head of Agreement
- Musikverlagsverträge
- Bandübernahmeverträge
- Künstlerexklusivverträge
- Autorenexklusivverträge
- Einzeltitelautorenverträge
- Editionsverträge
- Produzentenverträge
- Auftragsproduktionsverträge
- Koproduktionsverträge
- Tonträgervertriebsverträge
- Digital- und Multimediavertriebsverträge
- Videovertriebsverträge (für Verwertungen auf DVD, Blu-ray etc.)
- GEMA
- GVL
Vertretung vor den Zivilgerichten durch einen Fachanwalt in musikrechtlichen Streitigkeiten
ZELLER & SEYFERT ist eine Rechtsanwaltskanzlei mit erfahrenen Prozessanwälten, die sich auf die Vertretung ihrer Mandanten im Musikrecht vor Gericht spezialisiert hat. Für die Beurteilung musikrechtlicher Streitigkeiten sind die Zivilabteilungen bei den ordentlichen Gerichten (Amtsgerichte, Landgerichte und Oberlandesgerichte) zuständig. Dabei bestehen in den Bundesländern in der Regel örtliche Zuständigkeitskonzentrationen bei bestimmten Gerichten für Urheberrechtsstreitsachen. Sofern das allgemeine Persönlichkeitsrecht oder das Recht am eigenen Bild eines Musikers, Sängers oder einer anderen prominenten Person im Raum steht, sind ebenfalls die Zivilabteilungen bei den ordentlichen Gerichten zuständig. Auch Streitigkeiten zu Leistungsschutzrechten der Sänger und Musiker (ausübende Künstler), der Veranstalter sowie der Tonträgerhersteller (Plattenfirmen) werden vor den Zivilabteilungen der ordentlichen Gerichte verhandelt.
Beantragung einstweiliger Verfügungen zur eiligen Durchsetzung Ihrer Musikrechte (Vertretung in Eilverfahren)
Wenn jemand die Musikrechte Ihres Unternehmens oder die Persönlichkeitsrechte oder Bildnisrechte Ihrer Künstler oder Musiker verletzt, dann besteht häufig Eilbedarf. Unsere Anwälte sind mit den Besonderheiten des Eilverfahrens vor den Zivilgerichten gerade auch in musikrechtlichen Streitigkeiten bestens vertraut. Eilbedarf besteht in der Regel bei der Durchsetzung von musikrechtlichen, persönlichkeitsrechtlichen und bildnisrechtlichen Unterlassungsansprüchen. Auch musikrechtliche Vernichtungsansprüche, bestimmte Auskunftsansprüche sowie musikrechtliche Ansprüche auf Vorlage von bestimmten Bank-, Finanz- oder Handelsunterlagen zur Berechnung von Schadensersatzansprüchen können durch den Erlass einer einstweiligen Verfügung vorläufig gesichert bzw. durchgesetzt werden. Entsprechend dem Eilbedarf Ihres Unternehmens werden unsere Anwälte zügig tätig und beantragen zeitnah beim zuständigen Gericht im Namen Ihres Unternehmens den Erlass einer einstweiligen Verfügung.
Anwaltliche Abmahnungen: Musikrechtliche Vertretung im vorgerichtlichen Bereich
Sowohl Inhaber von Musikurheberrechten oder Leistungsschutzrechten (der ausübenden Künstler, Veranstalter oder Tonträgerhersteller) als auch Geschädigte, die in ihrem Persönlichkeitsrecht oder in ihrem Recht am eigenen Bild verletzt worden sind, trifft vor Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens in aller Regel zunächst die Pflicht, den jeweiligen Rechtsverletzer durch eine Abmahnung auf den begangenen Rechtsverstoß hinzuweisen. Unsere Anwälte schicken im Namen Ihres Unternehmens eine solche Abmahnung an den Rechtsverletzer. Unsere Anwälte fordern den Rechtsverletzer im Namen Ihres Unternehmens zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auf. Ferner fordern unsere Anwälte von ihm Auskunft und Schadensersatz. Zudem fordern sie von ihm auch Vernichtung von widerrechtlich hergestellten Vervielfältigungsstücken. Der jeweilige Rechtsverletzer kann sich dann entscheiden, ob er lieber mit unseren Anwälten kooperieren oder sich stattdessen lieber von Ihrem Unternehmen gerichtlich verklagen lassen will.
Verteidigung durch einen Fachanwalt in Streitverfahren gegen Inhaber von Musikrechten
Unsere Anwälte verteidigen Sie oder Ihr Unternehmen auch im umgekehrten Fall, wenn Sie oder Ihr Unternehmen also selbst einmal in einer musikrechtlichen Angelegenheit in Anspruch genommen werden. Unsere Anwälte beraten Sie dazu, ob an den geltend gemachten musikrechtlichen Ansprüchen wirklich etwas dran ist. Sofern Sie damit einverstanden sind und dies im Einzelfall sinnvoll ist, streben unsere Anwälte in Ihrem Namen auch eine gütliche und kostengünstige Einigung mit der Gegenseite zu Ihren Gunsten an.
Deutsches und internationales Musikrecht
Musik kennt keine Grenzen. Erfolgreiche Musik wird weltweit in Rundfunk und Fernsehen gespielt und auf der Bühne aufgeführt. Sängerinnen, Sänger und andere ausübende Künstler sind häufig international bekannt. Gerade in komplexen musikrechtlichen Streitigkeiten von internationalem Ausmaß ist es zentral, die Rechtsdurchsetzung von Beginn an in die richtigen Bahnen zu lenken. Unsere Anwälte verschaffen Ihrem Unternehmen Klarheit darüber, ob und in welchem Ausmaß Ihr Unternehmen seine musikrechtlichen Ansprüche in Deutschland erfolgreich vor Gericht durchsetzen kann. Zusammen mit unseren Kooperationspartnern in ausländischen Rechtsanwaltskanzleien unterstützen unsere Anwälte Ihr Unternehmen auch bei der Durchsetzung seiner Musikrechte im Ausland.