Anwälte zur Rechtsdurchsetzung von Filmrechten
ZELLER & SEYFERT ist eine Rechtsanwaltskanzlei mit erfahrenen Prozessanwälten, die sich unter anderem auf Rechtsstreitigkeiten im Bereich Filmrecht spezialisiert hat. Mit Herrn Rechtsanwalt Dr. Christian Seyfert, LL.M. steht Ihrem Unternehmen seit vielen Jahren ein ausgewiesener Experte bei der prozessualen Durchsetzung Ihrer Filmrechte in nationalen und internationalen Rechtsstreitigkeiten zur Seite. Er ist Fachanwalt für Urheberrecht und Medienrecht sowie Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz. Er ist mit dem Filmbusiness vertraut und spricht die Filmsprache seiner Mandanten.
Zu unseren Mandanten im Bereich Filmrecht zählen insbesondere:
- Filmemacher
- Filmstudios
- Schauspielerinnen, Schauspieler und Schauspielagenturen
- Ausübende Künstler und Künstleragenturen
- Filmverwertungsgesellschaften sowie sonstige Inhaber von Nutzungs- und Verwertungsrechten an Filmen
- Filmmusikverlage
- Filmmusikkomponisten
- Casting-Agenturen
- Regisseure
- Synchronsprecher
- Drehbuchautoren
Typische Anwendungsfälle bzw. Bereiche des Filmrechts sind:
- Urheberrecht und Urheberrechtsstreitigkeiten
- Persönlichkeitsrecht (Rufschädigung etc.)
- Verfilmung von Biografien und realen Ereignissen
- Filmmusikrecht
- Filmkomponistenverträge
- Filmmusiklizenzverträge
- Bildrecht & Fotorecht
- Video-on-demand
- Filmtauschbörsen
- Completion Bonds
- Jugendschutzrecht
- Titelrechte am Film
- Markenrecht
- Filmfinanzierung
- Merchandising
- Net Profits: Gewinnbeteiligungen
- Exposéverträge
- Treatmentverträge
- Drehbuchverträge
- Verfilmungsverträge
- Auftragsproduktionsverträge
- Koproduktionsverträge
- Regieverträge
- Produktionsverträge und Produktionsleiterverträge
- Schauspielerverträge
- Agenturverträge
- Weltvertriebsverträge und sonstige Filmvertriebsverträge
- Kinoverleihverträge
- Multimediavertriebsverträge
- Videovertriebsverträge (DVD, Blu-ray etc.)
Einschlägige Filmverwertungsgesellschaften sind unter anderem:
- GÜFA – Gesellschaft zur Übernahme und Wahrnehmung von Filmaufführungsrechten mbH
- VFF – Verwertungsgesellschaft der Film- und Fernsehproduzenten mbH
- VGF – Verwertungsgesellschaft für Nutzungsrechte an Filmwerken mbH
- GWFF – Gesellschaft zur Wahrnehmung von Film- und Fernsehrechten mbH
- AGICOA – Urheberrechtschutz Gesellschaft mbH
- VG Media – Gesellschaft zur Verwertung der Urheber- und Leistungsschutzrechte von Medienunternehmen mbH
- VG TWF – Verwertungsgesellschaft Treuhandgesellschaft Werbefilm GmbH
Fachanwaltliche Vertretung von Personen, deren Bildrechte & Fotorechte verletzt worden sind
Bildnisse dürfen grundsätzlich nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Wenn ein Foto von Ihnen im Internet, in der Presse oder in einem anderen Medium erscheint, können Sie dies grundsätzlich unterbinden, wenn Sie vorher in die Veröffentlichung nicht eingewilligt haben. Ausnahmen lässt das Kunsturhebergesetz (KUG) nur in engen Grenzen zu.
Wenn Sie Inhaber des Urheberrechts oder Leistungsschutzrechts (Lichtbildrechte) an einem Foto oder sonstigen Lichtbild sind, dürfen dieses Foto und dieses Lichtbild auch nur nach Ihrer vorherigen Einwilligung veröffentlicht werden. Bei Veröffentlichung oder Vervielfältigung ohne Ihre vorherige Einwilligung stehen Ihnen diverse Ansprüche nach dem Urheberrechtsgesetz (UrhG) zur Verfügung.
ZELLER & SEYFERT haben sich darauf spezialisiert, abgebildete Personen sowie Inhaber von Urheberrechten oder Leistungsschutzrechten an Fotos und sonstigen Lichtbildern prozessual bei der Durchsetzung ihrer Bildrechte und Fotorechte zu unterstützen. Bei uns im Haus wird sich Herr Rechtsanwalt Dr. Christian Seyfert, LL.M. (USA) zusammen mit seinem Mitarbeiterstab um Ihren Fall kümmern. Er ist Fachanwalt für Urheberrecht und Medienrecht sowie Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und seit vielen Jahren ausgewiesener Experte in der prozessualen Vertretung seiner Mandanten in bildrechtlichen und fotorechtlichen Streitigkeiten.
Typische Anwendungsfälle bzw. Bereiche des Bildrechts & Fotorechts sind insbesondere:
- Bebilderte Presseberichterstattungen / Medienberichterstattungen
- Unerlaubte Nutzungen von Fotos Prominenter zu Werbezwecken
- Unerlaubte kommerzielle Ausbeutungen des Rechts am eigenen Bild
- Verletzungen des Rechts am eigenen Bild (z. B. durch unerlaubte Veröffentlichung von Personenfotos auf Facebook)
- Kunsturhebergesetz (KUG)
- Personen der Zeitgeschichte
- Papparazzi-Fotos / Schutz gegen Papparazzi
- Fotos und Lichtbilder von Verstorbenen (postmortales Persönlichkeitsrecht)
- Verletzung des Urheberrechts & Leistungsschutzrechts an Fotos und Lichtbilderndurch unerlaubte Nutzung oder Vervielfältigung (z. B. durch Veröffentlichung von Fotos im Internet oder zu Werbezwecken)
- Lichtbilder und Lichtbildwerke
- Produktbilder: Unerlaubte Nutzung durch Dritte
- Honorarempfehlungen der Mittelstandsgemeinschaft-Foto-Marketing (MFM-Empfehlungen)
- Tarifkatalog der Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst
- Datenschutzverletzungen: Unerlaubte Nutzung personenbezogener Daten
Vertretung vor den Zivilgerichten durch einen Fachanwalt in filmrechtlichen Streitigkeiten
ZELLER & SEYFERT ist eine Rechtsanwaltskanzlei mit erfahrenen Prozessanwälten, die sich darauf spezialisiert hat, ihre Mandanten in allen Fragen des Filmrechts vor Gericht zu vertreten. Zuständig für die zivilgerichtliche Beurteilung von Urheberrechtsstreitigkeiten im Filmrecht sind die Zivilabteilungen bei den ordentlichen Gerichten (Amtsgerichte, Landgerichte und Oberlandesgerichte). In der Regel bestehen Zuständigkeitskonzentrationen bei bestimmten Gerichten für Urheberrechtsstreitsachen innerhalb eines Bundeslandes. Die Zivilabteilungen bei den ordentlichen Gerichten sind ebenfalls zuständig, sofern das Persönlichkeitsrecht oder das Recht am eigenen Bild eines Betroffenen in Streit steht. Auch die Leistungsschutzrechte der Schauspielerinnen und Schauspieler (ausübende Künstler) werden vor den Zivilabteilungen der ordentlichen Gerichte verhandelt.
Vertretung durch einen Fachanwalt vor den Zivilgerichten zur Durchsetzung Ihrer Bildrechte & Fotorechte
Die Zivilabteilungen der ordentlichen Gerichte (Amtsgerichte, Landgerichte und Oberlandesgerichte) sind in beiden Bereichen des Bildrechts & Fotorechts zuständig:
- Ihr Recht am eigenen Bild wird verletzt, weil Ihr Abbild in einem Foto ohne Ihre vorherige Einwilligung veröffentlicht worden ist.
- Ihre Urheberrechte an einem Lichtbildwerk oder Ihre Leistungsschutzrechte an einem Lichtbild (Foto) werden verletzt, weil das betreffende Lichtbildwerk oder Lichtbild (Foto) ohne Ihre vorherige Einwilligung veröffentlicht oder vervielfältigt worden ist.
In beiden Bereichen können Sie sich auf die Erfahrung unserer Anwälte verlassen. Unsere Anwälte sind seit Jahren auf die Durchsetzung der Bildrechte und Fotorechte unserer Mandanten spezialisiert. Insbesondere folgende Ansprüche stehen Ihnen gegen den Verletzer Ihres Rechts am eigenen Bild bzw. gegen den Verletzer Ihrer Urheberrechte und Leistungsschutzrechte zur Verfügung:
- Unterlassungsansprüche gegen die Fortsetzung der unerlaubten Bildnutzung
- Auskunftsansprüche zu Art und Umfang der unerlaubten Bildnutzung
- Schadensersatzansprüche, ggf. nach den Grundsätzen der Lizenzanalogie
- Ansprüche auf Geldentschädigung (bei schweren Beeinträchtigungen hinsichtlich des entstandenen immateriellen Schadens)
- Berichtigung / Richtigstellung / Widerruf (bei Verbindung eines Bildes mit unwahren Tatsachenbehauptungen)
- Gegendarstellung (bei Verbindung eines Bildes mit Tatsachenbehauptungen)
- Vernichtungsansprüche hinsichtlich der widerrechtlich verbreiteten oder öffentlich zur Schau gestellten Bildnisse und der zu deren Vervielfältigung ausschließlich bestimmten Vorrichtungen
- Statt der Vernichtung: Herausgabeansprüche hinsichtlich der Bildnisexemplare und Vorrichtungen gegen eine angemessene, höchstens dem Betrage der Herstellungskosten gleichkommende Vergütung
Vertretung durch einen Fachanwalt vor dem Bundesverfassungsgericht zu Fragen des Bildrechts & Fotorechts
Ein Gang vor das Bundesverfassungsgericht ist häufig möglich in Fällen, in denen die Verletzung des Bildrechts oder Fotorechts gleichzeitig auch Ihr allgemeines Persönlichkeitsrecht verletzt. Dies ist insbesondere der Fall bei Ruf schädigender Bildberichterstattung der Presse und sonstiger Medien. Das BVerfG hat bei Fragen zur Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts einen weiten Prüfungsumfang und überprüft insoweit auch Zivilurteile der ordentlichen Gerichte. Die Urteilsverfassungsbeschwerde ist erfolgreich, wenn das Zivilgericht die Bildberichterstattung und die darin vorkommenden Äußerungen falsch erfasst oder gewürdigt hat.
Unsere Anwälte erheben in Ihrem Namen Urteilsverfassungsbeschwerde und vertreten Ihre Interessen umfassend vor dem BVerfG. Unsere Anwälte prüfen vorab im Einzelnen, ob eine Urteilsverfassungsbeschwerde hinreichende Aussicht auf Erfolg hat. Für weitere Einzelheiten setzen Sie sich bitte einfach mit uns in Verbindung.
Vertretung durch einen Fachanwalt vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg zu Fragen des Bildrechts & Fotorechts
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg ist im Falle der Verletzung von Bildrechten und Fotorechten insbesondere dann zuständig, wenn diese Verletzung mit einer Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Betroffenen einhergeht. In den Jahren 2004 und 2012 hat der EMRK die Rechtsprechung der deutschen Gerichte mit seinen beiden Caroline-Entscheidungen (Urteil vom 24. Juni 2004, Nr. 59320/00 und Urteil vom 07. Februar 2012, Nr. 40660/08 und Nr. 60641/08) reichlich durcheinander gewirbelt und für eine neue Auslegung des deutschen Rechts insbesondere bei Fragen der Bildberichterstattung durch Presse und Medien geführt.
Unsere Anwälte klären Sie über den Gang des Verfahrens vor dem EGMR sowie Ihre Erfolgsaussichten auf. Bei Fragen zu Einzelheiten Ihres Falles stehen unsere Anwälte Ihnen gerne zur Verfügung.
Beantragung einstweiliger Verfügungen zur eiligen Durchsetzung Ihrer Filmrechte & Fotorechte (Vertretung in Eilverfahren)
Bei besonderem Eilbedarf setzen wir Ihre filmurheberrechtlichen, leistungsschutzrechtlichen und persönlichkeitsrechtlichen Ansprüche eilig im Wege der einstweiligen Verfügung vor dem jeweils zuständigen Gericht für Ihr Unternehmen durch. Eilig ist in aller Regel die Durchsetzung von filmrechtlichen oder persönlichkeitsrechtlichen Unterlassungsansprüchen. Auch filmrechtliche Vernichtungsansprüche, bestimmte Auskunftsansprüche sowie filmrechtliche Ansprüche auf Vorlage von Bank-, Finanz- oder Handelsunterlagen zur Berechnung von Schadensersatzansprüchen können im Wege einstweiligen Rechtsschutzes vorläufig gesichert bzw. durchgesetzt werden. Unsere Anwälte werden das Anliegen Ihres Unternehmens zügig bearbeiten und im Namen Ihres Unternehmens eilig eine Verfügungsantragsschrift beim zuständigen Gericht einreichen.
Bei der Verletzung Ihrer Urheberrechte und Leistungsschutzrechte sowie bei der Verletzung Ihres Rechts am eigenen Bild besteht in Regel Eilbedarf. Unsere Anwälte setzen Ihre bildrechtlichen und fotorechtlichen Ansprüche eilig im Wege der einstweiligen Verfügung vor dem zuständigen Gericht für Sie durch. Eilbedarf besteht nach Auffassung der Gerichte insbesondere bei Unterlassungsansprüchen. Gegendarstellungsansprüche lassen sich bereits nach den landespresserechtlichen Vorschriften nur im Wege des einstweiligen Verfügungsverfahrens durchsetzen. Ein Eilbedarf besteht in der Regel auch für die vorläufige Sicherung bestimmter Vernichtungsansprüche. Unsere Anwälte werden Ihren Fall zeitnah prüfen und in Ihrem Namen eilig einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung beim zuständigen Gericht einreichen.
Anwaltliche Abmahnungen – Filmrechtliche Vertretung im vorgerichtlichen Bereich
Sowohl Inhaber eines Filmurheberrechts oder eines Leistungsschutzrechts als auch Geschädigte, die in ihrem Persönlichkeitsrecht oder in ihrem Recht am eigenen Bild verletzt worden sind, trifft vor dem Gang vor Gericht in aller Regel zunächst die Pflicht, den jeweiligen Rechtsverletzer wegen des begangenen Rechtsverstoßes abzumahnen und zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufzufordern. Bei allzu schnellem Gang vor Gericht droht sonst die Gefahr, dass Ihr Unternehmen die gesamten Kosten des Verfahrens zahlen muss, obwohl es den Prozess vor Gericht gewonnen hat. Unsere Anwälte mahnen den jeweiligen Rechtsverletzer im Namen Ihres Unternehmens ab und fordern ihn zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auf. Zudem fordern unsere Anwälte von ihm Auskunft, Schadensersatz und Vernichtung von widerrechtlich hergestellten Vervielfältigungsstücken. Der jeweilige Rechtsverletzer hat es dann selbst in der Hand, mit unseren Anwälten zu kooperieren oder sich stattdessen von Ihrem Unternehmen gerichtlich verklagen zu lassen.
Verteidigung durch einen Fachanwalt in Streitverfahren gegen Filmurheber oder Schauspieler
Sollten Sie oder Ihr Unternehmen selbst einmal in einer filmrechtlichen Angelegenheit in Anspruch genommen worden sein, verteidigen unsere Anwälte Sie und Ihr Unternehmen vorprozessual wie auch vor Gericht gegen die geltend gemachten Ansprüche. Sofern dies sinnvoll ist und Sie einverstanden sind, bemühen sich unsere Anwälte auch um eine gütliche und kostengünstige Erledigung des Rechtsstreits zu Ihren Gunsten.
Deutsches und internationales Filmrecht
Filmkunst kennt keine Grenzen. Filme werden gemeinhin international aufgeführt und verwertet. Schauspielerinnen, Schauspieler und andere ausübende Künstler sind häufig international bekannt. Gerade in komplexen Rechtsstreitigkeiten mit internationalem Bezug ist es besonders wichtig, die Rechtsdurchsetzung von Anfang an in die richtigen Bahnen zu lenken. Unsere Anwälte klären für Ihr Unternehmen, ob für die Durchsetzung der Filmrechte Ihres Unternehmens die deutschen Gerichte international zuständig sind und in welchem Umfang sich die Filmrechte Ihres Unternehmens in Deutschland durchsetzen lassen. Zusammen mit unseren ausländischen Kooperationspartnern unterstützen unsere Anwälte Ihr Unternehmen dabei, die Filmrechte Ihres Unternehmens auch im Ausland durchzusetzen.
Weiterführende Links:
AG Charlottenburg: Schadensersatz wegen unerlaubter Nutzung eines Fotos mit weltbekanntem Künstler