Vertretung von Buchverlagen und Buchautoren in Rechtsstreitigkeiten durch einen Fachanwalt
ZELLER & SEYFERT ist eine Rechtsanwaltskanzlei, die auf die prozessuale Vertretung von nationalen und internationalen Buchverlagen sowie von Buchautoren spezialisiert ist. Bei uns im Haus wird Sie Herr Rechtsanwalt Dr. Christian Seyfert, LL.M. zusammen mit seinem Team vertreten. Er ist Fachanwalt für Urheberrecht & Medienrecht sowie Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz. Er ist mit den täglichen rechtlichen Bedürfnissen von Buchverlagen und Autoren bestens vertraut. Er vertritt Buchverlage und Autoren zum einen in rechtlichen Auseinandersetzungen mit ihren jeweiligen Vertragspartnern. Zum anderen unterstützt er Buchverlage und Buchautoren auch dabei, ihre Rechte gegen Dritte durchzusetzen.
Typische Anwendungsfälle bzw. Streitfälle aus dem Verlagsrecht:
- Auslegung des Verlagsvertrages
- Art und Umfang der eingeräumten Verlagsrechte
- Kündigung des Verlagsvertrages: Frage der Wirksamkeit der Kündigung
- Rücktrittsrecht vom Verlagsvertrag wegen veränderter Umstände
- Rückrufrecht bzgl. der Verlagsrechte wegen Nichtausübung
- Rückrufrecht wegen gewandelter Überzeugung
- Vertragsgemäße Beschaffenheit des Werkes
- Rechtzeitigkeit der Ablieferung des vereinbarten Werkes
- Beiträge zu periodischen Sammelwerken
- Bestsellerparagraf
- Gemeinsame Vergütungsregeln für Autoren belletristischer Werke
- „Ghost Writer“-Verträge
- Übersetzungsverträge
- Herausgeberverträge
- Illustrationsverträge
- Verträge zur Nutzung als Hörbuch
- Offline- und Online-Nutzungen (CD-ROMs, Online-Zeitschriften etc.)
- Verfilmungsverträge
- Bestellverträge
Fachanwaltliche Vertretung von Buchverlagen und Buchautoren vor den Zivilgerichten
ZELLER & SEYFERT vertreten die rechtlichen Interessen von Buchverlagen und Musikverlagen vor den Zivilgerichten (Landgerichten und Oberlandesgerichten). Auch die Gerichte für Urheberrechtsstreitsachen sind bei den Zivilgerichten angesiedelt. Wir sind spezialisierte Prozessanwälte, die sich in ihrer täglichen Arbeit bewusst auf die Vertretung ihrer Mandanten vor Gericht konzentrieren. Gerne beraten unsere Anwälte Ihr Verlagsunternehmen vorab zu seinen Erfolgsaussichten, wenn es seine verlagsrechtlichen bzw. urheberrechtlichen Ansprüche vor Gericht durchsetzen will.
Beantragung von einstweiligen Verfügungen für Buchverlage und Buchautoren (Eilverfahren)
Wenn zum Schutz Ihrer Verlagsrechte Eilbedarf besteht, beantragen unsere Anwälte in Ihrem Namen vor dem zuständigen Gericht eine einstweilige Verfügung gegen den Rechtsverletzer. Mit Zustellung der einstweiligen Verfügung ist es dem Verletzer Ihrer Verlagsrechte bzw. Autorenrechte untersagt, die Rechtsverletzung fortzusetzen. Andernfalls drohen ihm hohe Ordnungsgelder und Ordnungshaft.
Unsere Anwälte sind mit den Besonderheiten des einstweiligen Verfügungsverfahrens gerade auch in verlagsrechtlichen und urheberrechtlichen Streitigkeiten bestens vertraut. Unsere Anwälte kümmern sich zeitnah um das Anliegen Ihres Verlagsunternehmens, klären die Erfolgsaussichten Ihres Falles und erstellen innerhalb kurzer Frist den Verfügungsantragsschriftsatz. Bitte setzen Sie sich einfach mit uns in Verbindung, um weitere Einzelheiten zu Ihrem Fall mit uns zu klären.
Anwälte für Verlagsrecht und Autorenrechte: Vorgerichtliche Abmahnung durch einen Fachanwalt
In vielen Fällen ist es zweckmäßig, dem Rechtsverletzer vor dem Gang vor Gericht über eine anwaltliche Abmahnung noch eine letzte Chance zu geben, Ihre Ansprüche als Autor bzw. die Ansprüche Ihres Verlagsunternehmens freiwillig zu erfüllen. In der Abmahnung fordern unsere Anwälte den Rechtsverletzer im Namen des Autors oder des Buchverlages zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auf. Ferner fordern unsere Anwälte von ihm Auskunft und Schadensersatz zu Ihren Gunsten bzw. zu Gunsten Ihres Verlags. In der Mehrzahl der Fälle kooperieren Rechtsverletzer bei aufgezeigter aussichtloser Rechtslage bereits vorgerichtlich, um sich weitere Kostenbelastungen aus einem nachfolgenden Gerichtsverfahren zu ersparen.
Verteidigung von Buchverlagen und Autoren gegen Abmahnungen, einstweilige Verfügungen und gerichtliche Klagen
Sollten Sie oder Ihr Verlag selbst einmal eine Abmahnung erhalten haben, ist in der Regel eine sorgfältige Planung des weiteren Vorgehens angezeigt. Gemeinsam mit Ihnen erstellen unsere Anwälte eine Verteidigungsstrategie. Sofern dies zweckmäßig ist, reichen unsere Anwälte in Ihrem Namen bzw. im Namen des Buchverlages zu Ihrem Schutz eine Schutzschriften beim zuständigen Schutzschriftenregister ein. Gerichte sind dazu verpflichtet, unsere Schutzschrift bei einer Entscheidung in einem Eilverfahren über einen einstweiligen Verfügungsantrag der Gegenseite zu berücksichtigen. Sofern Sie bzw. Ihr Verlag rechtlich auf sicherer Grundlage stehen, wird das zuständige Gericht davon absehen, eine einstweilige Verfügung gegen Sie bzw. Ihren Verlag zu erlassen. Sollte Ihnen oder Ihrem Verlagsunternehmen bereits eine einstweilige Verfügung oder eine gerichtliche Klage zugestellt worden sein, verteidigen Sie unsere Anwälte im nachfolgenden Gerichtsverfahren. Als beklagter Buchverlag oder beklagter Buchautor trifft Sie grundsätzlich keine Darlegungs-, Substantiierungs- und Beweislast. Wenn ein Kläger etwas von Ihnen will, muss er seine Ansprüche substantiiert begründen und im Einzelnen beweisen. Unsere Anwälte klären mit Ihnen im Einzelnen den Sachverhalt und die Rechtslage. Bitte setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Unsere Anwälte klären dann umgehend weitere Einzelheiten mit Ihnen bzw. Ihrem Verlag.