Rechtliche Vertretung von Mandanten im Urheberrecht
Das deutsche Urheberrechtssystem unterscheidet sich stark vom nordamerikanischen Urheberrechtssystem. In Deutschland sind die Urheberrechte nicht nur wirtschaftliche Rechte, sondern auch Urheberpersönlichkeitsrechte, die bestimmte persönliche Rechte der Urheber schützen. Die Urheberpersönlichkeitsrechte können weder abbedungen noch übertragen werden, was in gewissem Maße Musikverwerter behindern kann, die versuchen, die urheberrechtlich geschützten Werke in Deutschland zu nutzen und zu verwerten. Auch das Prinzip des „work made for hire“ ist nicht Teil des deutschen Urheberrechtssystems. Neben dem Urheberrecht schützt das deutsche Urheberrechtsgesetz auch bestimmte Leistungsschutzrechte von ausübenden Künstlern, Sängern, Schauspielern, Plattenfirmen und Veranstaltern.
Die Rechtsanwälte der Kanzlei ZELLER & SEYFERT vertreten Sie und Ihr Unternehmen außergerichtlich, indem sie z. B. Abmahnungen in Ihrem Namen verschicken und vom Verletzer Ihrer Medien- oder Urheberrechte eine unterzeichnete strafbewehrte Unterlassungserklärung sowie eine Schadensersatzzahlung verlangen. Unsere Anwälte vertreten Sie auch vor allen deutschen und europäischen Gerichten (EGMR, EuG, EuGH).
Zu unseren Mandanten in den verschiedenen Bereichen des Medienrechts und des Urheberrechts gehören insbesondere:
- E-Commerce & Internet: Internetunternehmen, Online-Shops, Online-Apotheken
- Filmrecht: Filmschaffende, Filmstudios, Schauspielerinnen, Schauspieler, Schauspielagenturen, ausübende Künstler und Künstleragenturen, Inhaber von Filmrechten (Urheberrechten), Filmmusikverlage, Filmmusikkomponisten, Casting-Agenturen, Regisseure, Synchronsprecher, Drehbuchautoren
- Musikrecht: Musikverlage, Plattenlabels / Plattenfirmen, Musikproduzenten, Musikvideoproduzenten, Musikstudios, Sänger, Texter und Musiker, Musikkomponisten, Filmmusikkomponisten, Filmmusikverlage, Musikmanager und Musikagenturen, Musikveranstalter, Eventveranstalter / Eventmanager / Eventveranstalter, Tourmanager / Tourneeveranstalter, ausübende Künstler und Künstleragenturen, Inhaber von Musikurheberrechten und Leistungsschutzrechten
- Unterhaltungsrecht – Veranstaltungen: Eventveranstalter, Musikveranstalter, Musikpromoter, Konzertagenturen
- Ausübende Künstler: Schauspielerinnen, Schauspieler und Schauspielagenturen, Bühnendarstellerinnen / Bühnendarsteller, Künstlervereinigungen und Künstleragenturen, Regisseure, Musiker, Musikbands und Musikmanager, Studiomusiker, Sänger und Songschreiber, Opernsänger, Musicaldarsteller und Musicalsänger, Dirigenten, Synchronsprecherinnen, Synchronsprecher und Voice-over-Künstler, Tänzer
- Urheberrecht: Filmemacher und Filmstudios, Fotografen und Fotoagenturen, Komponisten, Musiker, Musikverlage und Plattenlabels, ausübende Künstler und Künstleragenturen, Veranstalter und Organisatoren aller Art (z. B. für Musik, Musicals, Sport, Unterhaltung), Internetunternehmen und Online-Plattformen aller Art, Softwareunternehmen, Softwareentwickler und Softwareingenieure, Computerspielverlage und Computerspielentwickler, Choreographen und Tänzer, Theater, Opernhäuser und Festspielhäuser, Architekten, Ingenieure und Projektplaner, Buchverlage und Buchautoren, Fernsehnetzwerke, Fernsehsender und Fernsehstationen
- Verlagsrecht: Buchverlage, Musikverlage, Filmverleiher
- IT-Recht – Softwarerecht und Computerrecht: Softwarehersteller, Softwareunternehmen und Softwaresystemhäuser, Rechenzentren, Rechenzentren und Colocations, Webdesigner und Webprogrammierer, IT-Beratungsunternehmen, IT-Dienstleister, Backbone-Betreiber, Hosting-Unternehmen und Internet-Provider
- Bildrecht & Fotorecht: Fotografen, abgebildete Personen auf Fotos oder anderen Bildern, Fotomodels, Personen, die gegen ihren Willen fotografiert wurden, Personen, deren Recht am eigenen Bild verletzt wurde
- Persönlichkeitsrechte (Rufschädigung): Personen, deren Ruf geschädigt wurde, verleumdete Personen, Unternehmen, deren wirtschaftliche Wertschätzung geschädigt wurde
- Presserecht: Zeitungen, Zeitschriften, Magazine, Webportale, Medienunternehmen, Buchverlage
In unserer Prozessanwaltskanzlei übernimmt Rechtsanwalt Dr. Christian Seyfert, LL.M. Ihren medienrechtlichen oder urheberrechtlichen Fall. Dr. Christian Seyfert ist Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Fachanwalt für internationales Wirtschaftsrecht sowie Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz. Er befasst sich seit vielen Jahren mit medien- und urheberrechtlichen Fällen und ist ein ausgewiesener Experte für den Schutz und die Durchsetzung von Urheberrechten in Deutschland, in der EU und auf internationaler Ebene.
Vertretung in Urheberrechtsangelegenheiten vor deutschen Gerichten
Zuständig für die Beurteilung von Urheberrechtsfällen in Deutschland sind die Urheberrechtskammern der Landgerichte und die Urheberrechtssenate der Oberlandesgerichte. Rechtsanwalt Dr. Christian Seyfert, LL.M. vertritt seit vielen Jahren Unternehmen in urheberrechtlichen Streitigkeiten vor deutschen Gerichten. Er wird Ihren urheberrechtlichen Fall im Detail prüfen und Ihr Unternehmen beraten, wie Sie in Deutschland vorgehen und Ihren urheberrechtlichen Fall vor Gericht erfolgreich gestalten können.
Unsere Kanzlei kann insbesondere die folgenden urheberrechtlichen Ansprüche vor Gericht für Sie durchsetzen:
- Unterlassungsansprüche gegen die fortgesetzte unberechtigte Nutzung Ihrer Urheberrechte (Unterlassungsanspruch gegen unberechtigte urheberrechtliche Nutzung)
- Auskunftsersuchen an den Urheberrechtsverletzer über Art und Umfang der unerlaubten Nutzung Ihrer Urheberrechte (Auskunftsanspruch)
- Ansprüche auf Schadensersatz, insbesondere auf den vom Urheberrechtsverletzer erzielten Gewinn und auf Schadensersatz nach der Lizenzanalogie (Schadensersatz wegen Urheberrechtsverletzung)
- Ansprüche auf Vernichtung, Rückruf oder Überlassung rechtswidrig hergestellter oder vertriebener urheberrechtlich geschützter Produkte (Vernichtung, Rückruf oder Überlassung von urheberrechtsverletzenden Produkten)
- Ansprüche gegen den Urheberrechtsverletzer auf Vorlage bestimmter Bank-, Finanz- oder Handelsunterlagen (Vorlage bestimmter Unterlagen)
- Anspruch auf öffentliche Bekanntgabe des Gerichtsurteils in einer Urheberrechtssache auf Kosten des Urheberrechtsverletzers (Urteilsveröffentlichung)
Rechtliche Vertretung von Urheberrechtsmandanten in Eilverfahren (einstweilige Verfügungsverfahren)
Wenn Sie Kenntnis von fortgesetzten Urheberrechtsverletzungen in Deutschland zu Ihrem Nachteil oder zum Nachteil Ihres Unternehmens haben, sind regelmäßig Sofortmaßnahmen erforderlich, um weiteren Schaden abzuwenden. Unsere Anwälte setzen Ihre Urheberrechte zügig durch und erwirken für Sie den Erlass einer einstweiligen Verfügung in einem Eilverfahren vor dem zuständigen Gericht. Besonders dringlich ist in der Regel auch die vorläufige Durchsetzung bestimmter Ansprüche auf Auskunft über Art und Umfang der Urheberrechtsverletzung und auf Vorlage bestimmter Bank-, Finanz- oder Handelsunterlagen zur späteren Schadensberechnung. ZELLER & SEYFERT kümmert sich zeitnah um die urheberrechtlichen Belange Ihres Unternehmens und strebt einen schnellen Unterlassungsanspruch zu Gunsten Ihres Unternehmens vor dem zuständigen deutschen Gericht an.
Abmahnungen – Außergerichtliche Vertretung im Vorfeld eines Rechtsstreits
Inhaber von Urheberrechten haben in der Regel die Pflicht, zunächst eine außergerichtliche Abmahnung an den Urheberrechtsverletzer zu versenden. Diese Abmahnung soll den Urheberrechtsverletzer über seine Urheberrechtsverletzungen aufklären und einen möglichen Vergleich zwischen den Parteien anstreben. Wenn Sie mit einem Urheberrechtsfall vor Gericht ziehen, ohne die urheberrechtsverletzende Partei vorher zur Unterlassung ihrer Urheberrechtsverletzungen aufgefordert zu haben, dann kann dies dazu führen, dass Sie bzw. Ihr Unternehmen für die gesamten Gerichts- und Anwaltskosten beider Seiten aufkommen muss, selbst wenn Sie später den Urheberrechtsprozess gewinnen.
Verteidigung unserer Mandanten gegen Urheberrechtsklagen anderer
ZELLER & SEYFERT vertritt Sie und Ihr Unternehmen auch in der umgekehrten Situation: Wenn jemand urheberrechtliche Ansprüche gegen Ihr Unternehmen geltend gemacht hat, ist eine zeitnahe Reaktion durch einen Anwalt regelmäßig notwendig und in der Regel auch ratsam. Eine zeitnahe Reaktion durch einen Anwalt ist insbesondere dann erforderlich, wenn Ihrem Unternehmen Schriftstücke von einem Gericht zugestellt bekommen hat oder Sie solche Schriftstücke anderweitig erhalten haben. Die Prozessführung in urheberrechtlichen Angelegenheiten in Deutschland ist die Stärke unserer Anwälte. Unsere Anwälte freuen sich über Ihre Anrufe und E-Mails für eine schnelle Einschätzung Ihres urheberrechtlichen Falles.
Grenzbeschlagnahme durch die Zollbehörden
Besonders erfolgreiche urheberrechtlich geschützte Werke wie international erfolgreiche Spielfilme und Musik werden häufig von Produktpiraten billig und illegal kopiert. Diese versuchen dann, die illegalen Kopien (CDs, DVDs, Blu-ray-Discs etc.) in den heimischen Markt zu schmuggeln – zum Schaden der Inhaber, deren Urheberrechte dadurch verletzt werden. Unsere Anwälte unterstützen Ihr Unternehmen dabei, die illegalen Kopien an der deutschen Grenze mit Hilfe der deutschen Zollbehörden abzufangen. Unsere Anwälte sorgen dann auch dafür, dass die illegalen Raubkopien direkt an der Grenze geknackt und vernichtet werden. ZELLER & SEYFERT leitet im Auftrag Ihres Unternehmens die entsprechenden Grenzbeschlagnahmeverfahren bei den Zollbehörden ein. Unsere Anwälte begleiten Ihr Unternehmen durch das Grenzbeschlagnahmeverfahren von der Einleitung bis zum erfolgreichen Abschluss. Für weitere Informationen klicken Sie bitte auf Grenzbeschlagnahmeverfahren (Zoll).
Deutsches Urheberrecht und internationales Urheberrecht
In einer globalisierten Welt werden Urheberrechtsfälle immer häufiger in einem internationalen oder multinationalen Rahmen ausgetragen. Gerade in komplexen internationalen Urheberrechtsfällen ist es besonders wichtig, eine fundierte Rechtsberatung dazu zu erhalten, in welchen Ländern und in welchem Umfang die Durchsetzung der Urheberrechte Ihres Unternehmens möglich ist. Unsere Anwälte erörtern mit Ihnen ausführlich die internationale urheberrechtliche Situation für Ihr Unternehmen, insbesondere, ob deutsche Gerichte in Ihrem Urheberrechtsfall international zuständig sind und inwieweit die Urheberrechte Ihres Unternehmens in Deutschland durchgesetzt werden können. Gemeinsam mit unseren internationalen Kooperationspartnern können wir Ihrem Unternehmen auch bei der Durchsetzung Ihrer Urheberrechte und sonstiger Schutzrechte in Ländern außerhalb Deutschlands helfen.