Vertretung in Patentstreitsachen und Gebrauchsmusterstreitsachen durch einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Egal, ob Sie als Inhaber eines Patents oder eines Gebrauchsmusters selbst Ihre Patentrechte oder Gebrauchsmusterrechte durchsetzen wollen oder sich gegen eine angebliche Verletzung eines fremden Patents oder Gebrauchsmusters verteidigen müssen, und egal auch, ob es sich um ein deutsches Patent oder Gebrauchsmuster, ein Europäisches Patent oder ein international registriertes Patent mit Schutzwirkung in Deutschland handelt: ZELLER & SEYFERT haben sich darauf spezialisiert, ihre Mandanten prozessual in Patentstreitsachen und Gebrauchsmusterstreitsachen zu vertreten, und zwar in Verfahren vor den Patentämtern als auch vor Gericht. Herr Rechtsanwalt Dr. Christian Seyfert, LL.M. wird sich zusammen mit seinem Team Ihres Patentfalles bzw. Gebrauchsmusterfalles annehmen. Er ist als Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht sowie Fachanwalt für Urheberrecht und Medienrecht seit vielen Jahren ausgewiesener Experte in der prozessualen Vertretung von Unternehmen in Patentstreitverfahren und Gebrauchsmusterstreitverfahren.
Patentrecht und Gebrauchsmusterrecht: Fachanwaltliche Vertretung vor deutschen Gerichten
Die gerichtlichen Verfahren in Patentstreitsachen und in Gebrauchsmusterstreitsachen werden in Deutschland in der ersten Instanz von zwei unterschiedlichen Gerichten entschieden: Entweder vom Bundespatentgericht (BPatG) in München oder von einer Zivilkammer bei einem örtlich zuständigen Landgericht. Diese Zweiteilung hat in Deutschland lange Tradition. Sie beruht darauf, dass Beschlüsse der Prüfungsstellen und Patentabteilungen des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA) von einem besonders dafür geschaffenen Spezialgericht, nämlich dem Bundespatentgericht (BPatG), überprüft werden sollen.
Fachanwaltliche Vertretung vor dem Bundespatentgericht
Das Bundespatentgericht (BPatG) in München ist immer dann zuständig, wenn ein Betroffener Beschlüsse der Prüfungsstellen und Patentabteilungen bzw. der Gebrauchsmusterstelle und der Gebrauchsmusterabteilungen des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA) überprüfen lassen will. Herr Rechtsanwalt Dr. Christian Seyfert, LL.M. vertritt seine Mandanten seit Jahren in patentrechtlichen und gebrauchsmusterrechtlichen Verfahren vor dem BPatG. Das BPatG ist dabei insbesondere in folgenden Konstellationen zuständig:
- Verfahren wegen Erklärung der Nichtigkeit eines Patents oder eines ergänzenden Schutzzertifikats
- Beschwerden gegen Beschlüsse der Prüfungsstellen und Patentabteilungen des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA)
- Beschwerden gegen Beschlüsse der Gebrauchsmusterstellen und der Gebrauchsmusterabteilungen des DPMA
- Das DPMA lehnt die Eintragung eines angemeldeten Patents oder Gebrauchsmusters durch Beschluss ab
- Erteilung von Zwangslizenzen (Zwangslizenzverfahren)
Fachanwaltliche Vertretung vor Zivilkammern bei einem örtlich zuständigen Landgericht (Patentstreitsachen oder Gebrauchsmusterstreitsachen)
Herr Rechtsanwalt Dr. Christian Seyfert, LL.M. ist seit Jahren ebenfalls auf die Vertretung seiner Mandanten in Patentstreitsachen und Gebrauchsmusterstreitsachen vor den Zivilkammern bei einem örtlich zuständigen Landgericht in Deutschland spezialisiert. Die Zivilkammern bei den Landgerichten sind dabei insbesondere in folgenden Konstellationen und für folgende Anspruchstypen im Bereich Patentrecht bzw. Gebrauchsmusterrecht zuständig:
- Unterlassungsansprüche gegen die unerlaubte Patentnutzung bzw. Gebrauchsmusternutzung
- Auskunftsansprüche zu Art und Umfang der unerlaubten Patentnutzung bzw. Gebrauchsmusternutzung
- Besichtigungsansprüche auf Besichtigung von Gegenständen, die ein Patent oder Gebrauchsmuster verletzen
- Schadensersatzansprüche wegen Patentverletzung bzw. Gebrauchsmusterverletzung, insbesondere auf Herausgabe des Gewinns des Patentverletzers bzw. Gebrauchsmusterverletzers und Schadensersatz nach den Grundsätzen der Lizenzanalogie
- Vernichtungs- und Rückrufansprüche hinsichtlich Erzeugnisse, die Gegenstand des Patents oder Gebrauchsmusters sind
- Vorlage- und Besichtigungsansprüche insbesondere hinsichtlich Bank-, Finanz- oder Handelsunterlagen wegen Verletzung des Patents bzw. Gebrauchsmusters
- Ansprüche auf Bekanntmachung des Patenturteils oder Gebrauchsmusterurteils zu Lasten der Gegenseite
Fachanwaltliche Vertretung vor Gerichten höherer Instanzen
Sofern es notwendig wird, vertreten unsere Anwälte Ihr Unternehmen auch vor Gericht in höheren Instanzen. Dies ist der Fall insbesondere in Berufungsverfahren vor dem Bundesgerichtshof gegen Entscheidungen des Bundespatentgerichts (BPatG) sowie in Berufungsverfahren vor sämtlichen Oberlandesgerichten in Deutschland gegen Entscheidungen der Zivilkammern bei den Landgerichten in Patentstreitsachen bzw. Gebrauchsmusterstreitsachen. Sofern Ihr Unternehmen in einem Patentstreitfall oder Gebrauchsmusterstreitfall bislang von einer anderen Kanzlei vertreten worden ist und in der ersten Instanz unterlegen ist, bieten wir Ihrem Unternehmen an, den Fall neu zu prüfen. Wenn Sie wollen, vertreten wir Unternehmen dann im Berufungsverfahren vor der zweiten Instanz.
Eilige Durchsetzung Ihrer Patentrechte und Gebrauchsmusterrechte durch einen Fachanwalt: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung
Bei besonderem Eilbedarf setzen unsere Anwälte die gebrauchsmusterrechtlichen und patentrechtlichen Ansprüche unserer Mandanten eilig im Wege einstweiliger Verfügung vor dem zuständigen Gericht durch. Allerdings sind die Gerichte in Patentstreitsachen und Gebrauchsmusterstreitsachen nach wie vor eher zurückhaltend beim Erlass einstweiliger Verfügungen. Unsere Anwälte prüfen für Ihr Unternehmen, ob sich ein Eilverfahren in Ihrem Patentfall bzw. Gebrauchsmusterfall rechtlich empfiehlt oder gleich Hauptsacheklage erhoben werden sollte. Sofern Erfolgsaussichten für ein Eilverfahren bestehen, werden wir Ihr Unternehmen mit Engagement und Zielstrebigkeit im einstweiligen Verfügungsverfahren gegen den Patentverletzer bzw. Gebrauchsmusterverletzer vertreten.
Fachanwaltliche Vertretung vor den Patentämtern
Unsere Anwälte vertreten Ihr Unternehmen insbesondere auch in streitigen Verfahren vor den Patentämtern, konkret dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) und dem Europäischen Patentamt (EPA). Im Wesentlichen handelt es sich dabei um
- Patentrechtliche oder gebrauchsmusterrechtliche Einspruchsverfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) und patentrechtliche Einspruchsverfahren vor dem Europäischen Patentamt (EPA)
- Patentrechtliche Beschwerdeverfahren vor den Beschwerdekammern des Europäischen Patentamts (EPA)
Unsere Anwälte vertreten Ihr Unternehmen ebenfalls im Rahmen streitiger patentrechtlicher Verfahren vor der World Intellectual Property Organization (WIPO) in Genf (Schweiz).
Vertretung im vorgerichtlichen Bereich: Anwaltliche Abmahnung des Verletzers Ihrer Patentrechte und Gebrauchsmusterrechte
Den Inhaber eines Patents oder eines Gebrauchsmusters trifft vor dem Gang vor Gericht in aller Regel zunächst die Obliegenheit, den Verletzer des Patents oder des Gebrauchsmusters wegen der begangenen Rechtsverletzung abzumahnen und zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufzufordern. Bei allzu schnellem Gang vor Gericht droht sonst die Gefahr, dass der Inhaber des Patents oder des Gebrauchsmusters die gesamten Kosten des Verfahrens zahlen muss, obwohl er den Prozess gewonnen hat. Unsere Anwälte mahnen den Verletzer des Patents oder des Gebrauchsmusters im Namen Ihres Unternehmens anwaltlich ab und fordern ihn zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auf. Zudem fordern unsere Anwälte von ihm Auskunft, Schadensersatz sowie Vernichtung unter anderem von Erzeugnissen, die Gegenstand des Patents oder Gebrauchsmusters Ihres Unternehmens sind. Der Verletzer des Patents oder des Gebrauchsmusters Ihres Unternehmens hat es dann selbst in der Hand, mit unseren Anwälten zu kooperieren oder sich von Ihrem Unternehmen gerichtlich verklagen zu lassen.
Patentrecht und Gebrauchsmusterrecht: Grenzbeschlagnahmen durch den Zoll
Am besten ist es, wenn die Erzeugnisse, die ein Patent oder Gebrauchsmuster Ihres Unternehmens verletzen, schon gar nicht erst ins Inland kommen, weil sie bereits vorher – auf Betreiben unserer Anwälte hin – vom Zoll an der deutschen Grenze abgefangen und vernichtet worden sind. Unsere Anwälte vertreten Ihr Unternehmen zum Schutz seiner Patente und Gebrauchsmuster in allen Grenzbeschlagnahmeverfahren gegenüber dem Zoll und vor Gericht. Für Einzelheiten zum Grenzbeschlagnahmeverfahren siehe unsere Informationen zu Grenzbeschlagnahmen durch den Zoll.