
Wohnsitz in Deutschland für Immobilieneigentümer und -investoren
Immobilieninvestoren, die sich in Deutschland niederlassen möchten, werden feststellen, dass der Weg dorthin etwas weniger einfach ist wie in anderen EU-Ländern. Auf dem Papier existiert in Deutschland kein „Goldenes Visum“, das eine Aufenthaltsgenehmigung allein für den Kauf einer Immobilie verspricht. Es gibt jedoch Möglichkeiten, wie wirtschaftlich begünstigte Einzelpersonen und Familien relativ einfach ihren Wohnsitz in Deutschland nehmen können.
Aufenthalt durch Unternehmensinvestitionen
Ein vielfach genutzter Weg ist die Unterstützung der lokalen Wirtschaft. Die Förderung eines Unternehmens kann ausreichen, um eine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland zu erhalten. Um die vielen Vorteile des Lebens in Deutschland zu nutzen – darunter eine hohe Lebensqualität, ein starkes Gesundheitssystem, ein erstklassiges öffentliches Bildungswesen und eine im Vergleich zu den Nachbarländern relativ niedrige Kriminalitätsrate – muss der Aufenthalt für Immobilieneigentümer allerdings auch eine wirtschaftliche Komponente enthalten. Dies geschieht in der Regel durch direkte Investitionen.
Um die monetären Voraussetzungen zu erfüllen, sollten mindestens 350.000 EUR allein für Investitionen zur Verfügung stehen. Dies lässt sich wie folgt umsetzen:
- Erwerb von Immobilien: mindestens 250.000 EUR
- Gründung eines Unternehmens, welches in die regionale Entwicklung investiert: Mindestens 100.000 EUR
Natürlich müssen ein vollständiger Geschäftsplan und andere Unterlagen erstellt werden, um den wirtschaftlichen Anteil nachzuweisen. Für ausführliche Informationen zur Beantragung eines Visums für Selbstständige können Sie uns selbstverständlich ansprechen.
Aufenthalt durch wirtschaftliche Selbstständigkeit
Ein weiterer, weniger bekannter Weg ist die Erlangung eines Aufenthaltstitels durch den Nachweis, dass der Antragsteller und seine Familie über genügend Vermögen verfügen, um in Deutschland zu leben und zu wirtschaften, ohne vom Staat abhängig zu sein. Begründet wird dies durch § 7 Abs. 1 S. 3 AufenthG, wonach der Aufenthalt „zu einem in diesem Gesetz nicht vorgesehenen Zweck“ erteilt wird. Dies ist ideal für wohlhabende Familien, die zwar nicht unbedingt über einen Businessplan verfügen, aber neben einem erheblichen Vermögen (ab ca. 1 Mio. EUR pro Familie) auch ein monatliches passives Einkommen (mindestens 3.500 EUR) nachweisen können.
Da es in diesem Bereich nur wenig eindeutige Richtlinien und Gesetze gibt, die den Weg zur Einbürgerung regeln, wird die Beratung durch einen qualifizierten Anwalt dringend empfohlen, um den Prozess zu vereinfachen.