Schutz gegen unlautere Konkurrenten: Anwälte für den Schutz des guten Rufs Ihres Unternehmens (Mitbewerberschutz)
Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) schützt den guten Ruf von Unternehmen und Unternehmern gegen unlautere Konkurrenten am Markt. Unlauter handeln Konkurrenten gemäß § 4 Nr. 1 UWG und § 4 Nr. 2 UWG dann,
- wenn sie die Kennzeichen, Waren, Dienstleistungen, Tätigkeiten oder persönlichen oder geschäftlichen Verhältnisse eines Mitbewerbers herabsetzen oder verunglimpfen; oder
- wenn sie über die Waren, Dienstleistungen oder das Unternehmen eines Mitbewerbers oder über den Unternehmer oder ein Mitglied der Unternehmensleitung Tatsachen behaupten oder verbreiten, die geeignet sind, den Betrieb des Unternehmens oder den Kredit des Unternehmers zu schädigen, sofern die Tatsachen nicht erweislich wahr sind.
Wenn ein Konkurrent also Tatsachenbehauptungen über Ihr Unternehmen aufstellt, dann hat Ihr Konkurrent die volle Darlegungs- und Beweislast dafür, dass diese Tatsachenbehauptungen der Wahrheit entsprechen. Bleibt insofern für das Gericht irgendetwas unklar, gewinnen Sie also gegen Ihren Konkurrenten vor Gericht. Das Gericht erlässt dann zu Ihren Gunsten ein Unterlassungsurteil. Ferner muss Ihnen Ihr Konkurrent den Ihnen auf Grund der streitigen Tatsachenbehauptungen entstandenen Schaden ersetzen.
Wenn es um rein wertende Äußerungen Ihres Konkurrenten gegen Ihr Unternehmen geht, genügt bereits jede Herabsetzung und Verunglimpfung zu Ihren Lasten. Ihnen stehen dann ebenfalls wettbewerbsrechtliche Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche gegen Ihren Konkurrenten zu. Im Zweifel sollte es Ihr Konkurrent schlicht unterlassen, sich überhaupt über Ihr Unternehmen zu äußern. Der Gesetzgeber und die Gerichte wollen es, dass Konkurrenten am Markt lauter miteinander umgehen. Abfällige Äußerungen über einen Konkurrenten sind zu unterlassen.
Schutz gegen Rufschädigungen Ihres Unternehmens durch andere Personen (z. B. negative Kundenbewertungen, negative Presseberichterstattung)
Sofern sich andere Personen als Ihre Konkurrenten unwahr oder abfällig über Ihr Unternehmen äußern, werden Sie zumindest über Vorschriften aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geschützt. Unwahre Tatsachenbehauptungen über Ihr Unternehmen stellen in aller Regel eine Kreditgefährdung (§ 824 BGB) sowie einen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb (§ 823 Abs. 1 BGB) Ihres Unternehmens dar. Auch sonstige rufschädigende Äußerungen über Sie und Ihr Unternehmen können Sie im Einzelfall verhindern. Unsere Anwälte prüfen für Sie im Einzelnen, welche Erfolgsaussichten Ihr Unternehmen gegen negative Presseberichterstattungen hat und ob Sie z. B. erfolgreich gegen negative Bewertungen durch Kunden im Internet vorgehen können.
Schutz Ihres Unternehmenspersönlichkeitsrechts in Eilverfahren (einstweilige Verfügungen)
Den Unterlassungsanspruchs Ihres Unternehmens werden Sie in aller Regel eilig durchsetzen wollen. Denn im normalen Klageverfahren dauert die Rechtsdurchsetzung pro Instanz durchschnittlich zwischen 9 und 15 Monate. Durch Beantragung einer einstweiligen Verfügung können Sie vor dem zuständigen Landgericht eine vorläufige (einstweilige) Regelung Ihres Unterlassungsanspruchs gegen den Rechtsverletzer erzwingen. Gerichte erlassen einstweilige Verfügungen regelmäßig bereits binnen weniger Tage. Herr Rechtsanwalt Dr. Christian Seyfert, LL.M. wird den Sachverhalt Ihres Falles im Einzelnen prüfen und mit Ihnen die Erfolgsaussichten Ihres Falles im einstweiligen Verfügungsverfahren besprechen. Zusätzlich strebt er mit Ihnen auch eine endgültige Lösung des Rechtsstreits mit Ihrem Konkurrenten oder sonstigen Prozessgegner an.
Abwehr von unberechtigten Ansprüchen gegen Ihr Unternehmen
Sollte ein Konkurrenzunternehmen Ihnen gegenüber unzutreffend behaupten, dass Sie sich unlauter im Wettbewerb verhalten würden, dann kann es im Einzelfall ratsam sein, mit Hilfe einer sog. negativen Feststellungsklage gegen das Konkurrenzunternehmen vorzugehen. Wichtig ist in solchen Fällen ein taktisch kluges Vorgehen gegen die rechtlichen Angriffe gegen Ihr Unternehmen durch Ihren Konkurrenten. Herr Rechtsanwalt Dr. Christian Seyfert, LL.M. wird insofern Ihren Einzelfall detailliert mit Ihnen besprechen.