Typische Anwendungsfälle bzw. Bereiche des Veranstaltungsrechts:
Coronavirus: Drohender Schaden für Veranstalter auf Grund abgesagter Veranstaltungen wegen des Coronavirus
Auf Grund der Coronavirus-Pandemie müssen aktuell in Deutschland, Europa und auf der ganzen Welt zahllose Konzerte abgesagt werden. Die Konzertabsagen bringen Veranstalter unter Umständen an den Rand ihrer finanziellen Möglichkeiten. Es ist hier in jedem Einzelfall zu klären, an wem der Schaden auf Grund der abgesagten Konzerte hängenbleibt. Wir vertreten Veranstalter seit geraumer Zeit insbesondere bei rechtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit ihren Vertragspartnern (Künstlern, Versicherungen etc.), wenn Konzerte auf Grund des Coronavirus abgesagt werden mussten.
Vertretung von Veranstaltern, Promotern und Konzertagenturen vor den Zivilgerichten durch einen Fachanwalt
ZELLER & SEYFERT sind als Prozessanwälte erfahren darin, Veranstalter, Promoter und Konzertagenturen vor Gericht zu vertreten.
Herr Rechtsanwalt Dr. Seyfert wird Ihnen als erfahrerener Fachanwalt dabei helfen, die vertraglichen und gesetzlichen Ansprüche Ihres Unternehmens zeitnah und kompetent durchzusetzen.
Kontaktieren Sie uns bitte einfach für eine Erstberatung, um zeitnah eine erste Einschätzung zu den Erfolgsaussichten in Ihrem Fall zu erhalten.
Beantragung von einstweiligen Verfügungen im Veranstaltungsrecht (Eilverfahren)
Sofern Eilbedarf besteht, beispielsweise eine nicht autorisierte Zweitverwertung einer von Ihnen verantworteten Veranstaltung unmittelbar bevorsteht, beantragen ZELLER & SEYFERT im Namen Ihres Unternehmens eilig den Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die drohende Rechtsverletzung. Unsere Anwälte sind mit den Eigenheiten des einstweiligen Verfügungsverfahrens gerade auch in Bezug auf veranstaltungsrechtliche Fragen bestens vertraut. Mit Zustellung und Durchsetzung einer einstweiligen Verfügung sichern Sie sich Ihre Rechtsposition komfortabel ab. Weitere Ansprüche gegen den Rechtsverletzer, insbesondere Auskunfts- und Schadensersatzansprüche, setzen unsere Anwälte anschließend in einem Hauptsacheverfahren für Ihr Unternehmen zeitnah durch.
Veranstaltungsrecht: Verteidigung gegen Abmahnungen, einstweilige Verfügungen und gerichtliche Klagen durch einen Fachanwalt
Sollte Ihr Unternehmen als Veranstalter, Promoter oder Konzertagentur (z. B. in einer Haftungsfrage) selbst in die Position geraten sein, sich gegen Ansprüche Dritter zur Wehr setzen zu müssen, unterstützt ein Fachanwalt in unserer Kanzlei, konkret Herr
Rechtsanwalt Dr. Seyfert, Ihr Unternehmen bei seiner Verteidigung. Sofern Ihrem Unternehmen bereits eine einstweilige Verfügung oder eine gerichtliche Klage zugestellt worden sein sollte, beraten wir Ihr Unternehmen zeitnah zur Rechtslage und zu den Erfolgsaussichten in seinem Einzelfall.
Anwälte für Veranstaltungsrecht: Vertretung vor den Verwaltungsgerichten
Großveranstaltungen bedürfen für ihre Durchführung in der Regel zahlreicher vorheriger behördlicher Genehmigungen. Auch während des Ablaufs einer Veranstaltung und nachfolgend kann es zu belastenden Verfügungen seitens der staatlichen Gewalt kommen. Unsere Anwälte bemühen sich im Namen Ihres Unternehmens darum, mit den Behörden zu einer einvernehmlichen und akzeptablen Lösung zu gelangen. Sofern kein Einvernehmen mit den Behörden hergestellt werden kann, setzen unsere Anwälte die Rechtsposition Ihres Unternehmens zeitnah vor dem zuständigen Verwaltungsgericht durch.