Anwälte für Presse- und Medienunternehmen
ZELLER & SEYFERT ist eine deutsche Anwaltskanzlei mit spezialisierten Prozessanwälten auf dem Gebiet des Medienrechts und Presserechts. Unsere Anwälte haben Presseverlage und Medienunternehmen aller Art in gerichtlichen Auseinandersetzungen in Deutschland vertreten. In unserer Kanzlei kümmert sich Herr Rechtsanwalt Dr. Christian Seyfert, LL.M. um die Bearbeitung Ihres presserechtlichen und medienrechtlichen Falles. Rechtsanwalt Dr. Seyfert ist Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz sowie Fachanwalt für internationales Wirtschaftsrecht. Er ist seit vielen Jahren mit medienrechtlichen und presserechtlichen Fällen in Deutschland befasst.
Typische Anwendungsfälle / Bereiche des Presserechts in Deutschland:
- Besonderes Leistungsschutzrecht der Presseverleger
- Wahrung berechtigter Interessen nach § 193 StGB
- Journalistische Sorgfaltspflicht
- Beschlagnahmeverbot für selbst recherchiertes Material von Journalisten
- Durchsuchung der Wohnung und des Büros eines Redakteurs oder anderer Pressevertreter
- Schutz von Hinweisgebern (Whistleblowern)
- Abwägung zwischen den Grundrechten der Meinungs- und Pressefreiheit einerseits und dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht andererseits
- Medienberichterstattung über das Privatleben von Prominenten in Wort und Bild
- Generell: Bilder und bildliche Darstellungen in Presseberichten
- Opferschutz bei Pressefotos
- Reichweite des Persönlichkeitsrechtsschutzes in der Berichterstattung über Straftäter und Strafverfahren
- Medienberichterstattung über bereits verstorbene Personen (Kollision zwischen Pressefreiheit und postmortalem Persönlichkeitsrecht der Angehörigen des Verstorbenen)
- Pressekodex des Deutschen Presserats
- Beschwerden über redaktionelle Veröffentlichungen in Zeitungen, Zeitschriften und verlagsnahen Internetmedien
- Auskunftsersuchen der Presse an die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten
- Haftung des verantwortlichen Redakteurs
- Recht auf Gegendarstellung, Widerruf, Richtigstellung, Schadensersatz und andere Formen der Geldentschädigung
- Privilegien der Presse
- Medienprivilegien der Presse in datenschutzrechtlichen Fragen
- Arbeitsrechtliche Fragen in Medienunternehmen
- Elektronische Medien / Internet-Zeitungen / verlagsgebundene Internetmedien
Anwaltliche Vertretung vor deutschen Zivilgerichten
ZELLER & SEYFERT ist spezialisiert auf die Vertretung von Presse- und Medienunternehmen vor deutschen Zivilgerichten. In presserechtlichen und medienrechtlichen Fällen müssen die deutschen Gerichte typischerweise eine Abwägung zwischen zwei Grundrechten vornehmen, um zu einer sachgerechten Entscheidung zu gelangen: der Pressefreiheit einerseits und dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des vermeintlich Verletzten andererseits. Detaillierte Kenntnisse des deutschen Presserechts und der dazu ergangenen Rechtsprechung der deutschen Zivilgerichte sind für einen erfolgreichen Ausgang des Verfahrens unabdingbar. Unsere Anwälte beraten Ihr Presse- / Medienunternehmen umfassend über die aktuelle presserechtliche und medienrechtliche Situation in Deutschland sowie über die Erfolgsaussichten in Ihrem speziellen presserechtlichen / medienrechtlichen Fall.
Anwaltliche Vertretung vor deutschen Strafgerichten
Wenn gegen Sie persönlich als Teil der Presse oder der Medien ein Strafantrag wegen Verleumdung, übler Nachrede oder sonstiger strafbarer Verletzungen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts gestellt worden ist, verteidigt ZELLER & SEYFERT Sie kompetent auch vor allen deutschen Strafgerichten. Unsere Anwälte übernehmen auch Ihre Strafverteidigung, wenn gegen Sie eine Strafanzeige wegen des Vorwurfs der unerlaubten Herstellung, Weitergabe, Verbreitung oder öffentlichen Zugänglichmachung von Bildern / Fotografien erstattet wird.
Anwaltliche Vertretung vor deutschen Verwaltungsgerichten
Um bestimmte Grundrechte der freien Presse/Medien durchzusetzen, kann eine Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht in Deutschland erforderlich sein. Wenn die Behörden die Pressearbeit Ihres Presse-/Medienunternehmens erheblich stören oder behindern, indem sie Ihnen z. B. die Einsicht in bestimmte Akten der Regierung oder der Behörden verweigern, kann Ihnen ein Gang vor die Verwaltungsgerichte eventuell weiterhelfen. Unsere Anwälte versuchen in der Regel zunächst, den Streit mit den Behörden für Ihr Presse-/Medienunternehmen gütlich zu lösen. Sollte eine solche Einigung mit den Behörden nicht möglich sein, begleiten unsere Anwälte Ihr Presse-/Medienunternehmen von Anfang an bis zum erfolgreichen Abschluss des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens.
Anwaltliche Vertretung vor dem Bundesverfassungsgericht
Die Pressefreiheit, die Meinungsfreiheit und das allgemeine Persönlichkeitsrecht sind Grundrechte, die in der deutschen Verfassung (Grundgesetz) verankert sind. Wenn diese Grundrechte kollidieren, kann in Deutschland das Bundesverfassungsgericht in letzter Instanz über den Einzelfall entscheiden. Unsere Anwälte sind mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vertraut, insbesondere wenn es um presserechtliche bzw. medienrechtliche Streitigkeiten geht. Unsere Anwälte vertreten Ihre Interessen kompetent und umfassend vor dem Bundesverfassungsgericht. Wir prüfen Ihren presserechtlichen bzw. medienrechtlichen Fall im Detail und besprechen mit Ihnen die Erfolgsaussichten einer Verfassungsbeschwerde.
Anwaltliche Vertretung vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg
Eine weitere Möglichkeit, Ihre Rechte auf Pressefreiheit und Medienfreiheit durchzusetzen, bietet Ihnen eine Anrufung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg. Die beiden „Caroline“-Entscheidungen des EGMR aus den Jahren 2004 (Urteil vom 24.06.2004, Nr. 59320/00) und 2012 (Urteile vom 07.02.2012, Nr. 40660/08 und Nr. 60641/08) haben die Rechtsprechung in Deutschland zur Abwägung von Pressefreiheit und allgemeinem Persönlichkeitsrecht, insbesondere in Fragen des Fotojournalismus, grundlegend aufgerüttelt. Unsere Anwälte kennen die Rechtsprechung des EGMR im Einzelnen und beraten Sie gerne zu den Erfolgsaussichten einer Beschwerde an den EGMR in Ihrem individuellen Fall.
Anwaltliche Vertretung in Eilverfahren (einstweilige Verfügungsverfahren)
In presserechtlichen bzw. medienrechtlichen Fällen von besonderer Eilbedürftigkeit setzen unsere Anwälte die Pressefreiheitsrechte Ihres Presse-/Medienunternehmens zügig in einem einstweiligen Verfügungsverfahren vor dem zuständigen Gericht durch. Unsere Anwälte sind mit den Besonderheiten von Eilverfahren vor deutschen Gerichten, insbesondere in presserechtlichen und medienrechtlichen Fragen, vertraut. Bitte nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf.
Außergerichtliche Vertretung durch einen unserer Anwälte
In vielen presserechtlichen und medienrechtlichen Fällen kann eine gerichtliche Auseinandersetzung vermieden werden, indem mit der Gegenseite eine einvernehmliche Lösung gefunden wird. Eine Einigung kommt in aller Regel erst auf Grund eines anwaltlichen Abmahnschreibens zustande, das wir im Namen unserer Mandantschaft zuvor an die Gegenseite geschickt haben. Ganz ohne Druck wird die Gegenseite keine Notwendigkeit sehen, Ihnen irgendwelche rechtlichen Zugeständnisse zu machen. Wir besprechen mit Ihnen Ihren Fall und das konkrete Vorgehen im Einzelnen.