Vertretung in Grenzbeschlagnahmeverfahren durch einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
ZELLER & SEYFERT ist als Rechtsanwaltskanzlei darauf spezialisiert, ihre Mandanten in Grenzbeschlagnahmeverfahren durch den Zoll zu vertreten. Unsere Anwälte gehen im Namen Ihres Unternehmens effektiv gegen Produktpiraterie vor. Unsere Anwälte stoppen die nachgeahmten Waren bereits an der Grenze, noch bevor sie auf dem inländischen Markt angeboten werden und Schaden anrichten können.
Unsere Anwälte stellen für Ihr Unternehmen einen Antrag auf Tätigwerden der Zollbehörden gegenüber potentiell nachgeahmten Waren bei der Zentralstelle Gewerblicher Rechtsschutz in München. Einmal bewilligt, verfügen die Zoll-Außenstellen im Falle des Verdachts, dass Waren die im Antrag genannten Rechte verletzen, die Aussetzung der Überlassung bzw. eine Zurückhaltung der Ware.
In den Grenzbeschlagnahmeverfahren können Sie sich auf folgende Schutzrechte stützen:
- Markenrechte
- Patente
- Gebrauchsmuster
- Deutsche Designs und Gemeinschaftsgeschmacksmuster
- Urheberrechte
- ergänzende Schutzzertifikate
- Sortenschutzrechte
- geografische Herkunftsbezeichnungen
- Handelsnamen (ab voraussichtlich 2014)
Grenzbeschlagnahmeverfahren: Umfassende Vertretung durch einen Fachanwalt auch vor Gericht
ZELLER & SEYFERT betreuen Ihr Unternehmen in allen Fällen umfassend: Von der Beantragung des Grenzbeschlagnahmeverfahrens im Namen Ihres Unternehmens bis zur endgültigen Vernichtung der beschlagnahmten Waren. Sollten nach einem Widerspruch des Verfügungsberechtigten über die beschlagnahmte Waren Gerichtsverfahren zur Aufrechterhaltung der Beschlagnahme notwendig werden, vertreten unsere Anwälte Ihr Unternehmen nachfolgend umfassend vor den Landgerichten (Kammern für Handelssachen) und den Oberlandesgerichten. Dort fordern unsere Anwälte im Namen Ihres Unternehmens insbesondere auch Auskunft zum Ausmaß der Rechtsverletzung sowie Schadensersatz. Unsere Anwälte führen Ihr Unternehmen vom Beginn des Verfahrens bis zum letztendlichen Erfolg.
Verteidigung gegen unberechtigte Grenzbeschlagnahmen
Sollten Waren Ihres Unternehmens zu Unrecht beschlagnahmt worden sein, helfen unsere Anwälte Ihrem Unternehmen dabei, diese wieder freizubekommen. ZELLER & SEYFERT vertreten Ihr Unternehmen sowohl gegenüber den Zollbehörden als auch vor Gericht. Wegen der unberechtigten Grenzbeschlagnahme machen unsere Anwälte im Namen Ihres Unternehmens ferner insbesondere Schadensersatzansprüche gegen den Antragsteller der Grenzbeschlagnahme geltend. Unsere Anwälte beraten Ihr Unternehmen im Einzelnen zu den erforderlichen Schritten sowie zu seinen Erfolgsaussichten im Grenzbeschlagnahmeverfahren.