ZELLER & SEYFERT sind die registrierten anwaltlichen Vertreter von gegenwärtig 151 registrierten Gemeinschaftsgeschmacksmustern beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) (Stand: 08.10.2021)
Designs heißen auf EU-Ebene Gemeinschaftsgeschmacksmuster. Wir melden jedes Jahr unzählige Gemeinschaftsgeschmacksmuster für unsere Mandanten beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) an. Alle EU-Geschmacksmusteranmeldungen werden bei uns selbstverständlich ausschließlich von einem Rechtsanwalt durchgeführt. Dies stellt sicher, dass das gesamte Anmeldeverfahren zügig und fehlerfrei geführt wird. Bislang haben wir für unsere Mandanten insgesamt 151 Gemeinschaftsgeschmacksmustern (Stand: 08.10.2021) bei der EUIPO angemeldet, die dann nachfolgend von der EUIPO auch in ihrem Register eingetragen worden sind.
Designschutz im gesamten Gebiet der Europäischen Union
Gemeinschaftsgeschmacksmuster (EU-Designs) schützen den Inhaber des Geschmacksmusters im gesamten Gebiet der Europäischen Union. Statt sich in jedem einzelnen EU-Mitgliedsstaat ein nationales Design eintragen zu lassen, was auch möglich wäre, ist zur Registrierung eines Gemeinschaftsgeschmacksmusters (EU-Designs) nur ein einziges Designanmeldeverfahren erforderlich. Das Gemeinschaftsgeschmacksmuster (EU-Design) ist dabei kein Bündel nationaler Designs der einzelnen EU-Länder, sondern ein einziges Design, das im gesamten Gebiet der EU zugunsten des eingetragenen Inhabers gilt. Die Grundlage für den Designschutz des Inhabers des Gemeinschaftsgeschmacksmusters (EU-Designs) ist die Verordnung über das Gemeinschaftsgeschmacksmuster (GGV).
Garantie für unsere Mandanten: Wir melden Ihre EU-Designs binnen 24 Stunden beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) für Sie an, nachdem wir die Gebühren für die Anmeldung Ihrer EU-Designs von Ihnen erhalten haben
Wir garantieren unseren Mandanten ausdrücklich, dass wir die jeweilige EU-Designanmeldung stets binnen 24 Stunden nach Eingang der Anmeldegebühren auf unserem Konto einreichen werden. Ein Rechtsanwalt wird sich dabei um Ihre EU-Designanmeldung persönlich kümmern, der diese auch persönlich beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) einreicht. Dies garantiert eine fehlerfreie und zügige Anmeldung gemäß den Standards der EUIPO. Auch die EUIPO ist übrigens ziemlich schnell. Sofern die EUIPO keine Bedenken gegen die Eintragung Ihres Gemeinschaftsgeschmacksmusters (EU-Designs) hat, wird dieses in aller Regel bereits binnen 1 bis 3 Tagen nach der Anmeldung in das Register der EUIPO eingetragen.
Wir reichen die EU-Designanmeldungen für unsere Mandanten stets elektronisch im FastTrack-Verfahren beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) ein
Wir empfehlen unseren Mandanten, dass wir deren Gemeinschaftsgeschmacksmuster (EU-Designs) im FastTrack-Verfahren (beschleunigtes Verfahren) bei der EUIPO anmelden. Das FastTrack-Designanmeldeverfahren ist das schnellste Verfahren, um die Eintragung Ihres Gemeinschaftsgeschmacksmusters (EU-Designs) bei der EUIPO zu erreichen. Wesentliche Bedingung für die Anwendung des FastTrack-Verfahrens ist es, dass wir als Ihre anwaltlichen Vertreter Ihr EU-Design in die richtigen Klassen und Unterklassen gemäß der Locarno-Klassifikation einordnen. Die Begrifflichkeiten aus der Locarno-Klassifikation sind bereits vorab von der EUIPO akzeptiert worden sind. Unsere Rechtsanwälte stellen sicher, dass Ihr Gemeinschaftsgeschmacksmuster (EU-Design) den Anforderungen des FastTrack-Verfahrens entspricht und deshalb eine zügige EU-Designeintragung erfolgen kann.
Designurkunden im PDF-Format für eingetragene EU-Designs
Das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) verschickt nach Eintragung des Gemeinschaftsgeschmacksmusters (EU-Designs) die Designurkunde als PDF-Dokument an uns. Wir leiten dieses PDF-Dokument zusammen mit dem Anschreiben der EUIPO dann unmittelbar per E-Mail an Sie weiter. Diese Designurkunde im PDF-Format erbringt in einem gerichtlichen Verfahren den vollen Beweis dafür, dass Sie Inhaber des betreffenden Gemeinschaftsgeschmacksmusters (EU-Designs) sind.