Internationales Handelsrecht in Deutschland
In Deutschland wird die Regulierung des internationalen Handels durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) beaufsichtigt und durch die Außenwirtschaftsverordnung (AWV) und das Außenwirtschaftsgesetz (AWG) geregelt. Als einer der Staaten der Europäischen Union genießt Deutschland zudem den Schutz und die Vorteile mehrerer EU-Handelsabkommen und Wirtschaftspartnerschaftsabkommen. Unsere Anwälte von ZELLER & SEYFERT helfen Ihnen dabei, das Dickicht an Vorschriften zu durchblicken. Wir können spezialisierte Beratungen und gerichtliche sowie schiedsgerichtliche Vertretungen im Bereich internationaler Handel und Transport anbieten. Nachfolgend sind derartige Fälle und Beispiele im Bereich des internationalen Handels und Transport aufgeführt.
Kontrolle von Auslandsinvestitionen
Deutschland bleibt ein wettbewerbsfähiges und attraktives Land für ausländische Direktinvestitionen (FDI), vor allem aus den europäischen Nachbarländern, aber auch aus den Vereinigten Staaten von Amerika und Japan. Der astronomische Anstieg von FDI-Transaktionen aus China in Europa seit den 2010er Jahren hat in der gesamten Region zu Bedenken hinsichtlich Mergers & Acquisitions (M&A) geführt. Während die EU im Allgemeinen offen für chinesische Investitionen wie auch Investitionen aus anderen Ländern bleibt, hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) kürzlich die Gesetze zur Investitionskontrolle durch die AWG-Novelle im Juli 2020 verschärft. Mit der daraus resultierenden erhöhten Rechtsunsicherheit sollten Investoren, die in Deutschland investieren wollen, einen qualifizierten Anwalt als Wegweiser durch die neuen Gesetze und Verfahren konsultieren.
Einhaltung der Vorschriften
Unser Team verfügt über eine starke Expertise in den Bereichen Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht, internationales Wirtschaftsrecht, IP-Recht, Wettbewerbsrecht und Medienrecht, um Ihnen eine abgerundete und präzise Abdeckung zu bieten, die sicherstellt, dass Ihr Unternehmen in verschiedenen Bereichen rechtskonform agieren kann. Dies beinhaltet:
- Arbeitsrechtliche Anforderungen für inländische und internationale Mitarbeiter
- Exportbestimmungen für deutsche wie internationale Unternehmen
- Einfuhrbestimmungen nach Deutschland für internationale Unternehmen
- Beratung in Zollangelegenheiten für Handelskonzerne
- Datenschutzrechtliche Anforderungen im Umgang mit Unternehmens- & Kundendaten
- Kartellrecht, unlauterer Wettbewerb, Wettbewerbsrecht
- Transportrecht
Unsere Kanzlei ist ferner spezialisiert auf die Bereiche Seerecht, Binnenschifffahrt und sonstiges Schifffahrtsrecht.
Internationale Beförderungskonventionen
Konventionen für die Beförderung von Gütern auf dem Seeweg, insbesondere für Konnossemente, wurden von den entwickelten Ländern eingeführt, um einheitliche Haftungsregeln festzulegen, beginnend mit den Haager Regeln von 1924. Deutschland ratifizierte die Haager Regeln. In der Folgezeit wurde der Inhalt der aktualisierten Haager-Visby-Regeln von 1968 größtenteils in das 5. Buch des deutschen Handelsgesetzbuchs (HGB) übernommen.
Da jedes Land derzeit unterschiedliche Konventionen und Vorschriften im Bereich des Transport- und Schifffahrtsrechts vorsieht, ist es wichtig, einen kompetenten Anwalt für Seerecht bzw. internationales Handelsrecht zu konsultieren, der sich mit den Unterschieden in den Gesetzen der verschiedenen Länder auskennt und den jeweiligen Ratifizierungsstand bezüglich internationaler Seerechtskonventionen kennt. Zum Beispiel hat das Vereinigte Königreich die älteren Haager Regeln aufgegeben und hält sich derzeit an die Haager-Visby-Version sowie die Haager-SDR-Änderungen, während sich die Vereinigten Staaten von Amerika auf ihre eigenen Gesetze, wie insbesondere den Carriage of Goods by Sea Act (der eine leicht aktualisierte Version der Haager Regeln ist), stützen.
Innerstaatliche Vorschriften
Auch jedes deutsche Bundesland besitzt seine eigenen Verordnungen, wenn es um die Schifffahrt geht, insbesondere auf Binnenwasserstraßen. Einige Beispiele sind:
- die Verordnung zur Regelung des Schiffsverkehrs auf den Gewässern des Landes Berlin (Landesschifffahrtsverordnung Berlin (LandesschiffVO BE)) vom 27. April 1998
- die Landeswasserstraßenverordnung des Landes Hessen vom 26. November 2015
- das Wassergesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeswassergesetz, LWG) vom 25. Juni 1995
- die Verordnung über den Verkehr im Hamburger Hafen und auf anderen Gewässern (Hafenverkehrsordnung) vom 12. Juli 1979
- Verordnung über die Schifffahrt auf bayerischen Gewässern (Bayerische Schifffahrtsverordnung – BaySchiffV) vom 9. August 1977
Flaggenregistrierung
Schiffe, die im internationalen Verkehr eingesetzt werden oder internationale Grenzen überschreiten, müssen registriert werden. Reeder können sich für die Eintragung in das deutsche internationale Schifffahrtsregister (GIS) entscheiden, was ihnen erlaubt, ausländische Seeleute nach den Lohnbedingungen ihres Heimatlandes zu beschäftigen und gleichzeitig die deutsche Flagge zu führen.
Umgekehrt räumt die Bundesregierung den Reedereien/Betreibern auch die Möglichkeit ein, für einen begrenzten Zeitraum auf eine ausländische Flagge zu wechseln, gemäß § 7 des Flaggenrechtsgesetzes. Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) erlaubt den Wechsel für bis zu zwei Jahre.
Kollisionen
Ob bedingt durch Fahrlässigkeit, menschliches Versagen oder höhere Gewalt – Kollisionsfälle auf See müssen schnell und mit großer Sorgfalt gehandhabt werden. Erfahren Sie mehr auf unseren Unterseiten über Kollisionen auf See und in der Binnenschifffahrt.
Auswirkungen des Coronavirus auf den internationalen Handel und Transport
Seit die Pandemie ein Chaos in der Welt ausgelöst hat, wurde der internationale Handel aufgrund der restriktiven Maßnahmen, die zur Verhinderung der Ausbreitung des Virus ergriffen wurden, stark beeinträchtigt. Während für den Handel und Transport bestimmter Waren, die als notwendig erachtet wurden, wie z. B. medizinische Geräte, bestimmte Chemikalien sowie Lebensmittel und Getränke, sogar erleichternde gesetzliche Regelungen geschaffen wurden, gingen Importe und Exporte zu anderen Waren weitgehend zurück. Auch in Deutschland als Handelshauptstadt der Europäischen Union war ein Rückgang des Handels im Vergleich zum Vorjahr deutlich spürbar. Wenn Ihr Unternehmen ebenfalls von der Corona-Pandemie betroffen ist, prüfen wir für Sie Ihre rechtlichen Möglichkeiten. Eventuell können Sie sich von Zahlungsverpflichtungen mit Hilfe von Klauseln lösen, die eine Enthaftung bei Vorliegen höherer Gewalt vorsehen. Eventuell können Sie sich auch wegen Vorliegen eines wichtigen Grundes durch Kündigung vom Vertrag lösen.