Internationale Markenanmeldungen: Verfahren
Internationale Markenanmeldungen setzen eine nationale Basismarke voraus, wie z. B. eine deutsche Marke. Eine Unionsmarke (EU-Marke) kann ebenfalls die Basis für eine internationale Markenanmeldung bei der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) sein. Es genügt, wenn die Basismarke lediglich angemeldet ist. Bereits dann kann ein internationales Markenanmeldeverfahren bei der WIPO begonnen werden. Allerdings wird die internationale Markenanmeldung (ganz oder teilweise) hinfällig, wenn die Basismarke letztendlich (ganz oder teilweise) nicht eingetragen wird. Deshalb ist es in Ihrem Fall eventuell sinnvoll, zunächst die Eintragung Ihrer nationalen Basismarke abzuwarten.
Eine internationale Marke schützt den Inhaber nicht weltweit. Die internationale Marke entfaltet vielmehr nur in den Ländern Schutz, die bei der internationalen Markenanmeldung ausgewählt worden sind. Die Anzahl der ausgewählten Länder, in denen Markenschutz entstehen soll, entscheidet insbesondere darüber, wie viele Gebühren für die internationale Markenanmeldung bezahlt werden müssen. Gerne geben wir Ihnen insofern vorab eine Gebührenschätzung.
Damit eine internationale Marke wirksam eingereicht werden kann, sind mehrere Formulare der WIPO zutreffend auszufüllen. Das gesamte internationale Anmeldeverfahren findet dann in englischer Sprache statt. Die internationalen Markenanmeldeunterlagen sind dann zwingend bei dem Markenamt einzureichen, bei dem die Basismarke angemeldet bzw. eingetragen worden ist. Dieses Markenamt leitet dann die internationalen Markenanmeldeunterlagen an die WIPO weiter.
ZELLER & SEYFERT sind die registrierten anwaltlichen Vertreter von unzähligen internationalen Marken
Wir melden seit vielen Jahren jedes Jahr unzählige internationale Marken für unsere Mandanten in englischer Sprache an. Alle internationalen Markenanmeldungen werden bei uns von einem Rechtsanwalt betreut und durchgeführt. Dies stellt sicher, dass das internationale Markenanmeldeverfahren zügig und fehlerfrei durchgeführt wird. Denn gerade das internationale Markenanmeldeverfahren ist relativ komplex. Wir prüfen insofern auch, ob Ihre internationale Marke schutzfähig ist. An der Eintragungsfähigkeit kann es z. B. fehlen, wenn Ihre Marke zu beschreibend oder zu wenig unterscheidungskräftig ist. Falls die internationale Marke auch Schutz in den USA genießen soll, sind weitere besondere Voraussetzungen zu beachten.
Unsere Garantie: Wir melden Ihre internationale Marke binnen 24 Stunden an, nachdem die Gebühren für die internationale Markenanmeldung bei uns eingegangen sind
Wir wollen Verzögerungen bei der Anmeldung Ihrer internationalen Marke in jedem Fall vermeiden. Wir garantieren unseren Mandanten deshalb ausdrücklich, dass wir internationale Markenanmeldungen stets binnen 24 Stunden nach Eingang der Anmeldegebühren auf unserem Konto beim Markenamt der Basismarke einreichen werden. Die internationale Markenanmeldung wird dabei von einem Rechtsanwalt vorgenommen, der diese auch persönlich elektronisch einreicht. Dies garantiert eine fehlerfreie und zügige Markenanmeldung gemäß den Standards der WIPO sowie des Markenamts der Basismarke.
Internationale Markenanmeldungen, denen einzelne nationale Markenämter keinen Schutz gewähren wollen
Nachdem die WIPO vom Markenamt der Basismarke die Unterlagen der internationalen Markenanmeldung erhalten hat, kontaktiert die WIPO die Markenämter der Länder, in denen der internationale Markenanmelder mit seiner Marke Markenschutz haben will. Jedes nationale Markenamt prüft dann individuell, ob die internationale Marke in seinem Land schutzfähig ist. Es kann dann sein, dass einzelne nationale Markenämter der Marke keinen nationalen Markenschutz zubilligen wollen. Der Markenanmelder hat in solchen Fällen jedoch die Gelegenheit, in dem betreffenden Land, das der Marke keinen Markenschutz gewähren will, Rechtsmittel einzulegen, damit seine Marke in diesem Land doch noch Markenschutz bekommt. In Deutschland und in der Europäischen Union (EU) können wir diese Rechtsmittel in Ihrem Namen für Sie einlegen. In allen anderen Ländern kooperieren wir seit Jahren mit Rechtsanwälten, die dann vor Ort im betreffenden Land für Sie tätig werden können.