Prozessuale Durchsetzung Ihrer wettbewerbsrechtlichen Interessen durch einen Fachanwalt
ZELLER & SEYFERT ist eine Prozesskanzlei, die sich u. a. auf die Vertretung von Unternehmen und Unternehmern in wettbewerbsrechtlichen Angelegenheiten gegen andere Unternehmen und Unternehmer in Deutschland, in der EU und in internationalen wettbewerbsrechtlichen Verfahren spezialisiert hat. Bei den anderen Unternehmen und Unternehmern, gegen die Sie vorgehen wollen, handelt es sich in der Regel um Konkurrenten Ihres Unternehmens, die sich nicht an deutsches oder EU-Recht halten und somit auf dem deutschen Markt zu Lasten Ihres Unternehmens in unlauterem Wettbewerb stehen. Unsere Prozesskanzlei vertritt Ihr Unternehmen zunächst außergerichtlich, indem wir in Ihrem Namen z. B. Abmahnungen an das zuwiderhandelnde Konkurrenzunternehmen verschicken und von diesem die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung einfordern. Sofern eine außergerichtliche Einigung mit Ihrem Konkurrenten nicht möglich sein sollte, weil dieser Ihre Forderungen nicht erfüllt, vertreten unsere Anwälte Ihr Unternehmen später auch vor allen deutschen Gerichten sowie auch vor allen EU-Gerichten (EuG und EuGH).
Umgekehrt, wenn gegen Ihr Unternehmen in Deutschland wettbewerbsrechtliche Ansprüche geltend gemacht werden, verteidigt ZELLER & SEYFERT Ihr Unternehmen gegen die vermeintlichen Ansprüche Ihres Konkurrenten.
In unserer Kanzlei wird vornehmlich Rechtsanwalt Dr. Christian Seyfert, LL.M. den wettbewerbsrechtlichen Fall Ihres Unternehmens bearbeiten. Er ist Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz sowie Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht. Die Vertretung von Unternehmern in wirtschaftsrechtlichen Streitigkeiten vor deutschen Gerichten bildet den Schwerpunkt seiner anwaltlichen Tätigkeit. Rechtsanwalt Dr. Seyfert ist seit vielen Jahren mit wettbewerbsrechtlichen Fällen befasst – in Deutschland, in der EU und auf internationaler Ebene.
Unsere Spezialgebiete im Wettbewerbsrecht
Ziel des deutschen Wettbewerbsrechts ist es, den fairen Wettbewerb auf dem deutschen Markt zu erhalten. Das deutsche Wettbewerbsrecht will sicherstellen, dass sich Unternehmen auf dem deutschen Markt fair verhalten. Wenn ein Unternehmen im Wettbewerb nicht im Einklang mit deutschem oder EU-Recht handelt, kann es z. B. von Verbraucherschutzbehörden oder von anderen Wettbewerbern auf dem deutschen Markt rechtlich gezwungen werden, sein wettbewerbswidriges Verhalten abzustellen und zu unterlassen. Unsere Anwälte zwingen unlautere Wettbewerber auf dem deutschen Markt – im Namen Ihres Unternehmens – zur Einhaltung des deutschen und EU-Wettbewerbsrechts. Gleichzeitig wehren unsere Anwälte ungerechtfertigte wettbewerbsrechtliche Ansprüche, die gegen Ihr Unternehmen in Deutschland geltend gemacht werden, mit Nachdruck ab. ZELLER & SEYFERT ist eine deutsche Prozesskanzlei mit erfahrenen Prozessanwälten, die ihre juristische Expertise insbesondere auf die folgenden Bereiche des deutschen Wettbewerbsrechts konzentrieren:- Recht gegen den unlauteren Wettbewerb
- Heilmittelwerberecht (HWG)
- Schutz des guten Rufs Ihres Unternehmens