Internationale Designanmeldungen bei der WIPO
Die internationale Designanmeldung geschieht so, dass die Anmeldung beim Internationalen Büro der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) eingereicht wird. Die WIPO bearbeitet dann die internationale Designanmeldung. Es ist nicht erforderlich, dass das betreffende Design vorher als nationales Design oder Gemeinschaftsgeschmacksmuster (EU-Design) angemeldet oder eingetragen worden ist. Grundlage für die internationale Designanmeldung bei der WIPO ist das Haager Musterabkommen (HMA). Diesem Haager System ist sowohl Deutschland als auch die Europäische Union beigetreten. Das bei der WIPO eingetragene internationale Design gilt dabei nicht weltweit, sondern entfaltet nur in den Ländern Schutz, die bei der internationalen Designanmeldung ausgewählt worden sind. Die Anzahl der ausgewählten Länder entscheidet insbesondere darüber, wie viele Gebühren für die internationale Designanmeldung bezahlt werden müssen.
ZELLER & SEYFERT sind die registrierten anwaltlichen Vertreter von unzähligen internationalen Designs bei der WIPO
Wir melden seit vielen Jahren jedes Jahr unzählige internationale Designs für unsere Mandanten beim Internationalen Büro der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) in englischer Sprache an. Alle internationalen Designanmeldungen werden bei uns von einem Rechtsanwalt durchgeführt. Dies stellt sicher, dass das internationale Anmeldeverfahren zügig und fehlerfrei durchgeführt wird. Wir prüfen insofern auch, ob Ihr internationales Design eintragungsfähig ist. In vielen Fällen empfiehlt es sich auch, Sammelanmeldungen mehrerer internationaler Designs gleichzeitig durchzuführen, zumal dies die Gebühren der WIPO erheblich absenkt. Bis zu 100 Designs können in einer einzigen internationalen Designanmeldung angemeldet werden.
Unsere Garantie: Wir melden Ihr internationales Design binnen 24 Stunden bei der WIPO an, nachdem die Gebühren für die internationale Designanmeldung bei uns eingegangen sind
Wir wollen Verzögerungen bei der Anmeldung Ihrer internationalen Designs in jedem Fall vermeiden. Wir garantieren unseren Mandanten deshalb ausdrücklich, dass wir internationale Designanmeldungen stets binnen 24 Stunden nach Eingang der Anmeldegebühren auf unserem Konto bei der WIPO einreichen werden. Die internationale Designanmeldung wird dabei von einem Rechtsanwalt vorgenommen, der diese auch persönlich bei der WIPO einreicht. Dies garantiert eine fehlerfreie und zügige Anmeldung gemäß den Standards der WIPO. Wir reichen dabei internationale Designanmeldungen bei der WIPO stets elektronisch ein.
Internationale Designanmeldungen, denen das DPMA, die EUIPO oder andere nationale Designämter keinen Schutz gewähren wollen
Nach unserer internationalen Designanmeldung bei der WIPO leitet die WIPO unsere internationale Designanmeldung an die nationalen Designämter derjenigen Länder weiter, für die wir in der internationalen Designanmeldung Designschutz für unsere Mandanten beantragt haben. Es kann dann sein, dass einzelne nationale Designämter dem Design keinen nationalen Designschutz zubilligen wollen. Wir haben in solchen Fällen jedoch die Gelegenheit, in dem betreffenden Land, das dem Design keinen Designschutz gewähren will, Rechtsmittel einzulegen, damit Ihr Design in diesem Land doch noch Designschutz bekommt. In Deutschland und in der Europäischen Union (EU) können wir diese Rechtsmittel selbst einlegen. In allen anderen Ländern kooperieren wir seit Jahren mit Rechtsanwälten, die dann vor Ort im betreffenden Land für Sie tätig werden können.