Vertretung von ausübenden Künstlern in Rechtsstreitigkeiten durch einen Fachanwalt
ZELLER & SEYFERT vertritt ausübende Künstler in Rechtsstreitigkeiten aller Art. Wir sind eine Rechtsanwaltskanzlei mit spezialisierten Prozessanwälten, die ausübenden Künstlern oder ihren Künstleragenturen dabei helfen, ihre Ansprüche notfalls vor Gericht durchzusetzen. Bei uns im Haus wird sich hauptsächlich Herr Rechtsanwalt Dr. Christian Seyfert, LL.M. zusammen mit seinem Team um Ihren Fall kümmern. Er ist Fachanwalt für Urheberrecht und Medienrecht sowie Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz. Er vertritt seit Jahren begeistert ausübende Künstler in all ihren rechtlichen Angelegenheiten. Sollten andere Personen einmal selbst Ansprüche gegen Sie als ausübenden Künstler geltend machen, hilft er Ihnen auch dabei, sich gegen diese Ansprüche zur Wehr zu setzen.
Zu den ausübenden Künstlern, die wir regelmäßig als Mandanten vertreten, zählen insbesondere:
- Schauspieler und Schauspielagenturen
- Bühnenschauspieler
- Künstlervermittler und Künstleragenturen
- Regisseure
- Musiker, Musikbands und Musikmanager
- Studiomusiker
- Sänger
- Opernsänger
- Dirigenten
- Synchronsprecher
- Tänzer
Typische Fallkonstellationen, in den wir ausübende Künstler vertreten:
- Durchsetzung von Ansprüchen des ausübenden Künstlers aus einem Vertrag
- Verletzung der Leistungsschutzrechteeines ausübenden Künstlers
- Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechtsdes ausübenden Künstlers
- Verletzung des Rechts am eigenen Bildoder des Rechts am eigenen Namen des ausübenden Künstlers
- Verteidigung gegen Ansprüche Dritter
Vertretung von ausübenden Künstlern vor den Zivilgerichten durch einen Fachanwalt
Unsere Rechtsanwaltskanzlei ist darauf spezialisiert, ausübende Künstler und ihre Künstleragenturen vor den Zivilgerichten und den Gerichten für Urheberrechtsstreitsachen zu vertreten. Erster Ansprechpartner für Ihren Fall ist bei uns im Haus Herr Rechtsanwalt Dr. Christian Seyfert, LL.M. Er ist Fachanwalt für Urheberrecht und Medienrecht sowie Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz. Die Vertretung ausübender Künstler gehört zu seiner täglichen Praxis. Er und sein Team werden sich Ihres Falles zeitnah annehmen und Ihnen zunächst eine erste Einschätzung zur Rechtslage sowie zu den Erfolgsaussichten in Ihrem Fall geben. Er und sein Team betreuen Sie von Beginn der gerichtlichen Auseinandersetzung an bis zum Abschluss des Verfahrens. Setzen Sie sich zur Klärung von Einzelheiten zu Ihrem Fall bitte einfach mit uns in Verbindung.
Vertretung von ausübenden Künstlern in Eilverfahren durch einen Fachanwalt
Sofern Sie eilig Ihre Ansprüche als ausübender Künstler durchsetzen wollen, vertritt Sie Herr Rechtsanwalt Dr. Seyfert zeitnah vor dem zuständigen Gericht. Er ist als begeisterter Prozessanwalt mit den Besonderheiten des Eilverfahrens gerade auch in urheberrechtlichen, persönlichkeitsrechtlichen und künstlerrechtlichen Angelegenheiten bestens vertraut. Bitte kontaktieren Sie ihn einfach, um eine erste Einschätzung zu Ihrem Fall zu erhalten.
Verteidigung von ausübenden Künstlern gegen einstweilige Verfügungen und gerichtliche Klagen durch einen Fachanwalt
Sollten Sie als ausübender Künstler selbst in die Position geraten sein, sich gegen Ansprüche Dritter zur Wehr setzen zu müssen, helfen wir Ihnen bei Ihrer Verteidigung. Ist Ihnen bereits eine einstweilige Verfügung oder eine gerichtliche Klage zugestellt worden, klären wir Sie zeitnah zur Rechtslage sowie zu den Erfolgsaussichten in Ihrem Einzelfall auf. Sofern Sie bislang lediglich außergerichtlich abgemahnt worden sein sollten, reichen wir in Ihrem Namen vorsorglich eine Schutzschrift beim Schutzschriftenregister ein. Dies verhindert in aller Regel den Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen Sie, da das Gericht bei seiner Eilentscheidung nun auch Ihren in der Schutzschrift dargestellten Standpunkt zum Sachverhalt und zur Rechtslage berücksichtigen wird.
Fachanwaltliche Vertretung von ausübenden Künstlern im vorgerichtlichen Bereich
Nicht in allen Fällen ist es erforderlich, einen Rechtsstreit vor Gericht auszutragen. In vielen Fällen kooperiert die Gegenseite bereits auf Grund eines anwaltlichen Abmahnschreibens. In einem solchen Abmahnschreiben macht ein Fachanwalt bei uns im Haus, konkret Herr Rechtsanwalt Dr. Seyfert, in Ihrem Namen Ihre Ansprüche als ausübender Künstler geltend und begründet diese im Einzelnen. Sofern die Rechtslage für die Gegenseite ohne Aussicht auf Erfolg ist, bedeutet ein Gerichtsverfahren für diese nur eine zusätzliche Kostenbelastung.
Sollten Sie als ausübender Künstler selbst abgemahnt worden sein, klärt Sie Rechtsanwalt Dr. Seyfert im Einzelnen zur Rechtslage sowie zu Ihren Erfolgsaussichten auf. Er hilft Ihnen dabei, Fehler im vorgerichtlichen Bereich zu vermeiden, die Sie in einem eventuellen späteren Gerichtsverfahren belasten könnten.
Weiterführende Links:
Konzert-Tournee: „The Greatest Love Of All – Whitney Houston Tribute Show“