ZELLER & SEYFERT sind die registrierten anwaltlichen Vertreter von gegenwärtig 905 registrierten deutschen Marken beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) (Stand: 08.10.2021)
Wir melden jedes Jahr mehrere Hundert deutsche Marken für unsere Mandanten beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) an. Alle Markenanmeldungen werden bei uns von einem Rechtsanwalt durchgeführt. Bislang haben wir für unsere Mandanten insgesamt 905 deutsche Marken (Stand: 15.02.2021) beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) angemeldet, die dann anschließend auch im Markenregister des DPMA eingetragen worden sind.
Schnelle Eintragungen deutscher Marken durch das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA)
Deutsche Marken werden im Vergleich zu Marken in anderen Ländern in aller Regel am schnellsten registriert. Die liegt daran, dass in Deutschland – anders als in anderen Ländern – die angemeldete Marke zunächst registriert wird und Widersprüche durch Dritte gegen diese Marke erst nach deren Eintragung zulässig sind. Wer also schnell eine eingetragene Marke benötigt, z. B. weil er gegenüber Amazon eine eingetragene Marke nachweisen muss, dem empfehlen wir die Eintragung einer deutschen Marke.
Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) trägt eine angemeldete Marke in aller Regel binnen 2 Wochen bis 2 Monaten nach Einreichung der Markenanmeldung in das Markenregister ein. Gegen Zahlung einer zusätzlichen Gebühr an das Markenamt kann ein beschleunigtes Markenanmeldeverfahren durchgeführt werden. In diesem Fall erfolgt eine Markeneintragung in das Markenregister in aller Regel binnen 1 bis 4 Wochen nach Einreichung der Markenanmeldung.
Unsere Garantie: Wir melden Ihre Marke binnen 24 Stunden beim Deutschen Patent- und Markenamt an, nachdem die Gebühren für die Markenanmeldung bei uns eingegangen sind
Wir wollen Verzögerungen bei der Anmeldung Ihrer Marken in jedem Fall vermeiden. Wir garantieren unseren Mandanten deshalb ausdrücklich, dass wir die Markenanmeldung stets binnen 24 Stunden nach Eingang der Anmeldegebühren auf unserem Konto einreichen werden. Die Markenanmeldung wird dabei von einem Rechtsanwalt vorgenommen, der diese auch persönlich beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) einreicht. Dies garantiert eine fehlerfreie und zügige Anmeldung gemäß den Standards des DPMA.
Wir reichen die Markenanmeldungen für unsere Mandanten stets elektronisch mit Hilfe von DPMAdirektPro beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) ein
Um einen besonders zügigen Markenanmeldevorgang sicherzustellen, reichen wir alle unsere Markenanmeldungen elektronisch beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) ein. Wir haben dafür als Rechtsanwälte eine qualifizierte Signaturkarte erworben, mit deren Hilfe wir Markenanmeldungen elektronisch wirksam signieren können. Zudem zahlen wir die Markenanmeldegebühren bereits unmittelbar im Rahmen des Anmeldevorgangs an das DPMA, damit das DPMA unmittelbar mit der Prüfung unserer Markenanmeldung beginnen kann.
Beschwerde beim Bundespatentgericht (BPatG) auf Eintragung Ihrer Marke
Sollte das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) Ihre Marke nicht eintragen wollen, z. B. weil Ihre Marke angeblich nicht unterscheidungskräftig genug sei, erheben wir gegen die unzutreffende ablehnende Entscheidung des DPMA in Ihrem Namen gerne Klage vor dem Bundespatentgericht (BPatG) in München auf Eintragung Ihrer Marke. Wir konnten auf diese Weise in der Vergangenheit schon mehrmals unzutreffende Entscheidungen des DPMA gerichtlich korrigieren lassen. Das DPMA ist dann gezwungen Ihre Marke einzutragen.
Markenurkunden für eingetragene Marken
Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) verschickt nach Eintragung der deutschen Marke die Markenurkunde per Post in Papierform an unsere Kanzlei. Wenn Sie wollen, übersenden wir Ihnen die Markenurkunde dann anschließend per Post bzw. per DHL Express. Gerne bewahren wir die Markenurkunde für Sie auch bei uns in unserem Archiv in unserer Kanzlei auf. Sollte es später zum Streit über Ihre eingetragene Marke kommen, dann erbringt die Markenurkunde vor Gericht den vollen Beweis darüber, dass Sie Inhaber der eingetragenen Marke sind.
Amazon Brand Registry
Damit Sie Ihre Marke bei Amazon registrieren können, benötigen Sie eine Marke, die vorher bei einem Markenamt registriert worden ist. Sobald Sie dann Ihre eingetragene deutsche Marke bei Amazon registriert haben, schickt uns Amazon den Verification Code per E-Mail zu. Wir als Ihre eingetragenen Vertreter leiten diesen Verification Code dann an Sie weiter, damit Sie den Registrierungsvorgang bei Amazon abschließen können. Wir bekommen pro Tag zwischen 5 und 10 solcher Amazon Verification Codes, die wir dann jeweils zeitnah an unsere Mandanten weiterleiten.