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Fall aus dem Urheberrecht: Schadensersatz wegen unerlaubter Nutzung eines Fotos mit weltbekanntem Künstler

Das deutsche Urheberrechtsgesetz gewährt dem Inhaber der ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte am jeweiligen Urheberrecht traditionell starke Ansprüche gegen Rechtsverletzer. Die Urheberrechtskammern deutscher Gerichte haben insofern keine Hemmungen, dem Geschädigten entsprechend hohe Entschädigungsbeträge zuzusprechen.

Unsere Mandantschaft in diesem Fall war ein in Berlin etabliertes Künstlermanagement, das die künstlerischen Interessen eines weltbekannten Musikers und Sängers vertritt. Das Künstlermanagement hatte hochwertige Fotos des Künstlers für Autogrammkarten und Plakatwerbung für Konzerte herstellen lassen. Ein Konzertveranstalter in Berlin nutzte eines dieser hochwertigen Fotos zur Bewerbung einer Großveranstaltung, auf der auch der Künstler auftreten sollte. Unsere Mandantschaft hatte diese Werbemaßnahme vorher nicht gebilligt. Zudem hatte der Veranstalter auch keine Lizenzgebühr für die Nutzung des Fotos an unsere Mandantschaft gezahlt.

Wir setzten für das Künstlermanagement Unterlassungs-, Aufwendungs- und Schadensersatzansprüche wegen der Urheberrechtsverletzung durch den Konzertveranstalter durch. Das Berliner Gericht gab unserer Klage in vollem Umfang statt. Unserer Mandantschaft wurde unter anderem eine stattliche vierstellige Lizenzgebühr für die unerlaubte Fotonutzung sowie Aufwendungsersatz zugesprochen.