
Arbeitnehmerüberlassung in Deutschland
Die Arbeitnehmerüberlassung (auch: Zeitarbeit, Leiharbeit) wird von Unternehmen genutzt, um trotz hoher Regulierungsdichte hochspezialisierte Fachkräfte flexibel und bedarfsgerecht einsetzen zu können. In der gesamten Europäischen Union (EU) ist zu beobachten, dass gerade hoch vergütete IT-Dienstleistungen und Ingenieursdienstleistungen, aber auch Tätigkeiten in der Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung und Rechtsberatung zunehmend mittels Arbeitnehmerüberlassung (Zeitarbeit, Leiharbeit) flexibilisiert werden.
Internationale Arbeitnehmerüberlassung
Arbeitnehmerüberlassung (bzw. Zeitarbeit, Leiharbeit) findet in Europa häufig grenzüberschreitend statt. Hierbei wird von international tätigen Unternehmen bisweilen übersehen, dass bereits der Einsatz der Arbeitkräfte auf deutschem Territorium ausreichen kann, um den zwingenden Verpflichtungen des deutschen Rechts zu unterfallen (Arbeitnehmerüberlassungsgesetz – AÜG). Voraussetzung für eine Arbeitnehmerüberlassung nach deutschen Recht ist eine Erlaubnis der Bundesagentur für Arbeit (BAA).
Arbeitnehmerentsendung
Die grenzüberschreitende Entsendung von Arbeitnehmern wird in der Regel von Unternehmen genutzt, um an einem bestimmten Standort neue Führungs- und Kompetenzstrukturen aufzubauen. Häufig stellen sich Probleme im Arbeitsrecht (Einhaltung der Mindesarbeitsbedingungen nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz – AEntG, MiArbG) und im Sozialversicherungsrecht (A1-Formular, E101-Formular). Unter Umständen sind zudem die strengen Voraussetzungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) einzuhalten.
Verstöße gegen AÜG und AEntG
Verstöße gegen Erlaubnispflichten nach dem Arbeitnehmerüberlassungsrecht (AÜG) und die Nichteinhaltung von Mindestarbeitsbedingungen nach dem AEntG führen zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens durch den deutschen Zoll (in Gestalt des zuständigen Hauptzollamts). Ein solches Verfahren endet häufig mit einer Geldbuße oder einem Verfallbescheid in erheblicher Höhe. Die Verletzung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten führt regelmäßig zu empfindlichen Nachforderungen oder sogar erzwungenen Rückabwicklungen von Beschäftigungsverhältnissen durch den zuständigen Sozialversicherungsträger (häufig: Deutsche Rentenversicherung – DRV).