ZELLER & SEYFERT sind die registrierten anwaltlichen Vertreter von gegenwärtig 2326 registrierten Unionsmarken (EU-Marken) beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) (Stand: 08.10.2021)
Wir melden jedes Jahr unzählige Unionsmarken (EU-Marken) für unsere Mandanten beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) an. Alle EU-Markenanmeldungen werden bei uns selbstverständlich ausschließlich von einem Rechtsanwalt durchgeführt. Dies stellt sicher, dass das gesamte Anmeldeverfahren zügig und fehlerfrei geführt wird. Bislang haben wir für unsere Mandanten insgesamt 2326 Unionsmarken (EU-Marken) (Stand: 08.10.2021) bei der EUIPO angemeldet, die dann nachfolgend im Markenregister der EUIPO eingetragen worden sind.
Markenschutz im gesamten Gebiet der Europäischen Union
Unionsmarken (EU-Marken) schützen den Markenrechtsinhaber im gesamten Gebiet der Europäischen Union. Statt sich in jedem einzelnen EU-Mitgliedsstaat eine nationale Marke eintragen zu lassen, was auch möglich wäre, ist zur Registrierung einer Unionsmarke (EU-Marke) nur ein einziges Markenanmeldeverfahren erforderlich. Die Unionsmarke (EU-Marke) ist dabei kein Bündel nationaler Marken der einzelnen EU-Länder, sondern eine einzige Marke, die im gesamten Gebiet der EU gilt. Die Grundlage für den Markenschutz des Inhabers der Unionsmarke (EU-Marke) ist die Unionsmarkenverordnung (UMV).
Garantie für unsere Mandanten: Wir melden Ihre EU-Marke binnen 24 Stunden beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) für Sie an, nachdem wir die Gebühren für die EU-Markenanmeldung von Ihnen erhalten haben
Wir garantieren unseren Mandanten ausdrücklich, dass wir die jeweilige EU-Markenanmeldung stets binnen 24 Stunden nach Eingang der Anmeldegebühren auf unserem Konto einreichen werden. Ein Rechtsanwalt wird sich dabei um Ihre EU-Markenanmeldung persönlich kümmern, der diese auch persönlich beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) einreicht. Dies garantiert eine fehlerfreie und zügige Anmeldung gemäß den Standards der EUIPO.
Wir reichen die EU-Markenanmeldungen für unsere Mandanten stets elektronisch im FastTrack-Verfahren beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) ein
Wir empfehlen unseren Mandanten, dass wir deren Unionsmarken (EU-Marken) im FastTrack-Verfahren (beschleunigtes Verfahren) bei der EUIPO anmelden. Das FastTrack-Markenanmeldeverfahren ist das schnellste Verfahren, um die Eintragung einer Unionsmarke (EU-Marke) bei der EUIPO zu erreichen. Wesentliche Bedingung für die Anwendung des FastTrack-Verfahrens ist es, dass die Begriffe der Waren und Dienstleistungen, für die die Unionsmarke (EU-Marke) geschützt werden soll, aus einer harmonisierten Datenbank stammen, die bereits vorab von der EUIPO akzeptiert worden sind. Unsere Rechtsanwälte stellen sicher, dass das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis für Ihre Unionsmarke (EU-Marke) den Anforderungen des FastTrack-Verfahrens entspricht und deshalb eine zügige EU-Markeneintragung erfolgen kann.
Markenurkunden im PDF-Format für eingetragene EU-Marken
Das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) verschickt nach Eintragung der Unionsmarke (EU-Marke) die Markenurkunde als PDF-Dokument an uns. Wir leiten dieses PDF-Dokument zusammen mit dem Anschreiben der EUIPO dann unmittelbar per E-Mail an Sie weiter. Diese Markenurkunde im PDF-Format erbringt in einem gerichtlichen Verfahren den vollen Beweis dafür, dass Sie Inhaber der betreffenden Marke sind.
Amazon Brand Registry
Sofern Sie einen Amazon-Shop betreiben und Ihre Marke bei Amazon registrieren wollen, können Sie dafür selbstverständlich auch Ihre eingetragene Unionsmarke (EU-Marke) verwenden. Amazon schickt uns als Ihren eingetragenen Markenvertretern dann den Verification Code per E-Mail zu. Wir leiten diesen Amazon Verification Code dann an Sie weiter, damit Sie den Registrierungsvorgang bei Amazon abschließen können. Durchschnittlich erhalten wir täglich zwischen 5 und 10 solcher Amazon Verification Codes, die wir an unsere Mandanten per E-Mail weiterleiten.