Schiedsgerichtsstreitigkeiten vor der Internationalen Handelskammer (ICC)
Die meisten unserer Mandanten sind Unternehmen oder Unternehmer, die wir in handelsrechtlichen oder wirtschaftsrechtlichen Streitigkeiten vertreten. Um den Gang vor Gericht zu vermeiden, nehmen die Parteien häufig Schiedsklauseln in ihre Verträge auf, um möglichen Handelsstreitigkeiten vor einem staatlichen Gericht aus dem Weg zu gehen.
In der internationalen Vertragsgestaltungen sind ICC-Schiedsklauseln zur Streitbeilegung mit Hilfe der Internationalen Handelskammer (ICC) am häufigsten anzutreffen. Im Laufe der Jahre haben wir uns auf die Beratung und Vertretung von Unternehmen in handelsrechtlichen Schiedsverfahren vor der ICC spezialisiert. Jährlich werden ca. 500 Schiedsgerichtsstreitigkeiten mit Hilfe der ICC gelöst. Im Laufe der Jahre haben wir umfangreiche und detaillierte Kenntnisse und Erfahrungen in der Abwicklung von ICC-Schiedsverfahren nach der ICC-Schiedsgerichtsordnung erworben.
Unabhängig davon, wo das ICC-Schiedsverfahren in Ihrem Fall tatsächlich stattfindet (Deutschland, andere europäische Länder, außerhalb Europas), vertreten wir Ihr Unternehmen im ICC-Schiedsverfahren ergebnisorientiert und effizient.