Rechtsanwälte gegen unlauteren Wettbewerb in Deutschland: Rechtliche Vertretung von Unternehmen und Unternehmen
Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb hat sich in den letzten Jahren aufgrund zahlreicher neuer regulatorischer Vorgaben aus der Europäischen Union erheblich weiterentwickelt. Während einige EU-Richtlinien eine Vollharmonisierung in der EU anstreben, z. B. im Bereich der vergleichenden Werbung, lassen andere EU-Richtlinien den einzelnen EU-Ländern einen gewissen Spielraum, um strengere nationale Regelungen zum jeweiligen Thema zu erlassen, z. B. im Bereich der irreführenden Werbung. Ende 2020 hat sich das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) erneut grundlegend geändert. Ein grundlegendes Verständnis der Rechtsgeschichte dieses Gesetzes ist erforderlich, um die aktuellen Bestimmungen des Gesetzes richtig interpretieren und anwenden zu können. In unserer Rechtsanwaltskanzlei bearbeitet Rechtsanwalt Dr. Christian Seyfert, LL.M. den Fall des unlauteren Wettbewerbs für Ihr Unternehmen. Rechtsanwalt Dr. Seyfert ist Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz, Fachanwalt für internationales Wirtschaftsrecht sowie Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht. Er hat inzwischen seit über 16 Jahren Fälle aus dem Bereich Recht gegen den unlauteren Wettbewerb vor Gericht vertreten. Wir kämpfen in Ihrer wettbewerbsrechtlichen Angelegenheit vor Gericht für Sie.Typische Anwendungsfälle – Bereiche des Rechts gegen den unlauteren Wettbewerb in Deutschland:
- Unternehmenspersönlichkeitsrecht: Schutz des guten Rufs und der wirtschaftlichen Wertschätzung Ihres Unternehmens
- Schutz vor Nachahmungen der Waren und Dienstleistungen Ihres Unternehmens
- Unerlaubte kommerzielle Verwertungen Ihrer geschäftlichen Leistungen
- Unberechtigte Nutzung der geistigen Eigentumsrechte Ihres Unternehmens (Marken, Patente, Gebrauchsmuster, Industriemuster), Urheberrechte usw.
- Unerlaubte Verwendung des Markennamens oder anderer Merkmale Ihres Unternehmens oder Ihres Geschäftsmodells
- Irreführende Werbung durch Wettbewerber
- Vergleichende Werbung durch Wettbewerber
- Skrupellose Belästigungen jeglicher Art
- Diffamierende Medienberichte und verleumderische Presseberichte
Rechtsvertretung in Spezialgebieten des deutschen Wettbewerbsrechts
ZELLER & SEYFERT vertritt Ihr Unternehmen auch rechtlich in den verschiedenen Spezialgebieten des deutschen Wettbewerbsrechts. Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) bezieht sich auf eine Reihe von Bestimmungen aus deutschen Gesetzen, die bestimmte spezielle Aspekte des fairen Handels auf dem deutschen Markt regeln. Verstöße gegen solche Bestimmungen stellen regelmäßig unfaire Wettbewerbshandlungen zum Nachteil anderer fairer Wettbewerber auf dem deutschen Markt dar. Rechtsanwalt Dr. Christian Seyfert, LL.M. ist insbesondere auf folgende Rechtsgebiete des deutschen Wettbewerbsrechts spezialisiert:- E-Commerce & Internet
- Telemedienrecht
- Recht über Preisangaben in der Werbung
- Jugendschutzrecht
- Persönlichkeitsrecht / Datenschutzrecht
- Gesetz über Werbung im Gesundheitswesen
- Gesetz über Medizinprodukte
- Pharmazeutisches Arzneimittelrecht
- Lebensmittelrecht
- Lebensmittelkennzeichnungsrecht
Rechtsvertretung vor deutschen Zivilgerichten
ZELLER & SEYFERT ist eine deutsche Rechtsanwaltskanzlei mit erfahrenen Prozessanwälten, die sich auf bestimmte Rechtsgebiete spezialisiert haben. Sie vertreten seit vielen Jahren Unternehmen vor deutschen Zivilgerichten. Insbesondere die folgenden Ansprüche gegen einen unlauteren Wettbewerber können vor deutschen Zivilgerichten durchgesetzt werden:- Unterlassungsansprüche gegen das unlautere Verhalten Ihres Wettbewerbers auf dem deutschen Markt
- Ansprüche auf Auskunft über Art und Umfang des unlauteren Verhaltens Ihres Mitbewerbers auf dem deutschen Markt
- Ansprüche auf Schadensersatz gegen den unlauteren Mitbewerber
Rechtsvertretung im beschleunigten Verfahren (Eilverfahren)
Handelt ein Mitbewerber auf dem deutschen Markt zum Nachteil Ihres Unternehmens in unlauterer Weise, sind regelmäßig sofortige rechtliche Schritte angezeigt, um das unlautere Verhalten Ihres Mitbewerbers für die Zukunft zu unterbinden. Die Anwälte von ZELLER & SEYFERT setzen die Wettbewerbsrechte Ihres Unternehmens auf dem deutschen Markt schnell durch und erwirken eine sofortige Unterlassungsverfügung gegen den unlauteren Wettbewerber in einem einstweiligen Verfügungsverfahren (Eilverfahren) vor der Kammer für Handelssachen eines zuständigen deutschen Zivilgerichts. Unsere Anwälte kennen die Besonderheiten von Eilverfahren vor den Kammern für Handelssachen der deutschen Zivilgerichte, insbesondere bei wettbewerbsrechtlichen Fragestellungen.Abmahnungen – Außergerichtliche Vertretung
Nach deutschem Recht haben Anspruchsberechtigte nach einer Rechtsverletzung grundsätzlich die Pflicht, zunächst eine außergerichtliche Abmahnung an die rechtsverletzende Partei zu richten. Eine solche Verpflichtung gilt auch für die Inhaber von wettbewerbsrechtlichen Ansprüchen gegen unlautere Konkurrenten. Die Abmahnung soll vor allem drei Dinge erreichen:- Sie informiert Ihren unlauteren Mitbewerber über dessen unlauteres Verhalten, das gegen das UWG verstößt;
- sie strebt an, die unlauteren Geschäftspraktiken Ihres unlauteren Konkurrenten ab sofort zu unterbinden; und
- sie ebnet eventuell den Weg für eine gütliche Einigung unter den Parteien.