Ansprüche auf Entgeltzahlung
In manchen Fällen versucht der Arbeitgeber, Zahlungen an den Arbeitnehmer zurückzuhalten, um ihn unter Druck zu setzen. In diesen Fällen sollte schnell und konsequent gehandelt werden.
Verspätetes oder unvollständiges Gehalt
Ganz gleich, ob ein Arbeitgeber Ihr Gehalt im laufenden Arbeitsverhältnis verspätet zahlt oder Sie kürzlich eine Kündigung erhalten haben: Die ordnungsgemäße Vergütung von Arbeitnehmern ist im deutschem Recht gesichert. Das deutsche Kündigungsrecht ist international dafür bekannt, besonders arbeitnehmerfreundlich zu sein. Als Sonderform des Dienstvertrages enthält schon das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) in den §§ 611 ff. BGB weitgehende Schutzvorschriften für den Arbeitnehmer. Ergänzt werden diese Ansprüche vor allem durch das Kündigungsschutzgesetz (KSchG), das Entgeltfortzahlungsgesetz (EntFG) und das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG).
Zahlungen nach einer Kündigung
Wenn Ihnen kürzlich gekündigt wurde, muss Ihr Gehalt bis zur rechtlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses gemäß der arbeitsvertraglichen Vereinbarung gezahlt werden. In bestimmten Fällen haben Sie sogar die Möglichkeit, eine Abfindung auszuhandeln.
Anspruch auf unbezahlte Überstunden
Obwohl Überstunden gesetzgeberisch in Deutschland und in weiten Teilen der EU grundsätzlich nicht erwünscht sind, gibt es in der Praxis zahlreiche geleistete Überstunden. Insbesondere bei gut bezahlten Führungspositionen oder im Vertrieb wird es regelmäßig als Selbstverständlichkeit erwartet, dass in einem gewissen Rahmen Überstunden geleistet werden. Außerdem hat vermehrte Home-Office-Tätigkeit dazu beigetragen, die Grenzen zwischen privater und beruflicher Zeit zusätzlich zu verwischen, wodurch das Risiko unbezahlter Überstunden gestiegen ist. Solche Überstundenansprüche können genutzt werden, um den Druck auf den Arbeitgeber in Kündigungs- oder sonstigen Trennungssituationen zu erhöhen.
Anspruche auf Bonuszahlungen
Auch Ansprüche auf zusätzliche Vergütung, wie etwa Boni, Provisionen oder Leistungsprämien werden einerseits in Trennungssituationen häufig von Arbeitgebern zurückgehalten, können aber andererseits auch von Führungskräften genutzt werden, um ein zusätzliches Druckmittel gegen den Arbeitgeber nach einer Kündigung in Stellung zu bringen.