E-Commerce & Internet
Ein Fachanwalt berät und vertritt Ihr Internetunternehmen zu allen Fragen des E-Commerce
Unsere Anwälte sind für Ihr Unternehmen zu sämtlichen Fragen im Bereich E-Commerce da. ZELLER & SEYFERT ist eine Rechtsanwaltskanzlei mit spezialisierten Prozessanwälten, die sich auf die effektive Vertretung ihrer Mandanten in Rechtsstreitigkeiten, insbesondere vor Gericht, konzentrieren. Unsere Anwälte haben sich dabei insbesondere auf die Vertretung von Onlineshops und Internetunternehmen zu Fragen des E-Commerce spezialisiert.
Bei uns im Haus wird sich Herr Rechtsanwalt Dr. Christian Seyfert, LL.M. (USA) und sein Team um Ihren Fall kümmern. Er ist Fachanwalt für Urheberrecht und Medienrecht sowie Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz. Er ist mit Fragen des E-Commerce aus seiner täglichen Praxis bestens vertraut.
E-Commerce in Deutschland
E-Commerce ist ein wesentlicher Bestandteil des Wirtschaftslebens geworden. Die Regulierung des E-Commerce seitens des Gesetzgebers hat in den letzten Jahren immer weiter zugenommen. Ein Onlineshop oder Internetunternehmen muss im E-Commerce (elektronischen Geschäftsverkehr) eine Reihe verschiedener gesetzlicher Vorschriften z. B. aus dem Wettbewerbsrecht, Datenschutzrecht und Medienrecht beachten. Dazu zählen insbesondere:
- das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)
- das Telemediengesetz (TMG)
- das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG): Datenschutzrecht
- Informationspflichten bei Fernabsatzgeschäften (z. B. nach EGBGB oder nach der DL-InfoV)
- die Vorschriften zur Widerrufsbelehrung bzw. zum Rückgaberecht
- die Preisangabenverordnung (PrAngV)
- die Verpackungsverordnung (VerpackV)
- die Batterieverordnung (BattV)
- der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV): Jugendschutzrecht
- das Heilmittelwerbegesetz (HWG): Heilmittelwerberecht
- die Vorschriften zur AGB-Kontrolle im BGB
Anwälte für E-Commerce: Fachanwaltliche Prüfung Ihres Onlineshops auf Fehler
Soweit Ihr Onlineshop oder Ihr Internetunternehmen beim E-Commerce die gesetzlichen Vorschriften nicht einhält, drohen kostenpflichtige Abmahnungen durch die Konkurrenz oder die Verbraucherschutzverbände. Herr Rechtsanwalt Dr. Christian Seyfert, LL.M. (USA) ist aus ihrer täglichen Praxis geschult darin, vorhandene Fehler im Onlineauftritt Ihres Unternehmens zu erkennen und zu beseitigen.
Gerne überprüft er fachanwaltlich in Ihrem Onlineshop insbesondere:
- Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
- Widerrufsbelehrung
- Preisangaben zu Ihren Waren und Dienstleistungen
- die elektronische Abwicklung des Kaufvorgangs
- Datenschutzerklärung
- Impressum
Vertretung von Internetunternehmen und Onlineshops vor den Zivilgerichten durch einen Fachanwalt
ZELLER & SEYFERT sind als Prozessanwälte erfahren darin, Internetunternehmen und Onlineshops im Bereich des E-Commerce vor Gericht zu vertreten. In Streit stehen hier häufig folgende Fälle:
- Einer der Konkurrenten Ihres Unternehmens verhält sich zu Ihren Lasten unlauter im Wettbewerb (E-Commerce), indem er sich z. B. nicht an die gesetzlichen Vorschriften hält.
- Jemand verwendet im Internet Lichtbilder, an denen Ihr Unternehmen sämtliche Urheberrechte bzw. Lichtbildrechte innehat.
- Jemand benutzt im Internet ohne Erlaubnis Marken, Kennzeichen oder sonstigen gewerblichen Schutzrechte Ihres Unternehmens.
Bei uns im Haus zuständig ist Herr Rechtsanwalt Dr. Christian Seyfert, LL.M. (USA). Er ist Fachanwalt für Urheberrecht und Medienrecht, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz sowie begeisterten Prozessanwalt. Er mahnt den unlauteren Konkurrenten oder den Verletzer der Urheberrechte, Markenrechte oder sonstigen gewerblichen Schutzrechte Ihres Unternehmens ab und fordert ihn zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auf. Ferner fordert er von ihm insbesondere auch Auskunft zu Art und Umfang der Rechtsverletzung sowie Schadensersatz. Sollte der Abgemahnte nicht mit unserer Kanzlei kooperieren, setzen wir anschließend die Ansprüche Ihres Unternehmens zeitnah vor Gericht durch.
Beantragung von einstweiligen Verfügungen für Internetunternehmen und Onlineshops im Bereich E-Commerce (Eilverfahren)
Eilbedarf besteht im Bereich E-Commerce insbesondere dann, wenn sich der unlautere Konkurrent oder der Verletzer der Urheberrechte, Markenrechte oder sonstigen gewerblichen Schutzrechte Ihres Unternehmens fortgesetzt zu Lasten Ihres Unternehmens nicht ans Recht hält. Unsere Anwälte beantragen in diesem Fall im Namen Ihres Unternehmens eilig vor dem zuständigen Gericht eine einstweilige Verfügung. Mit Zustellung der einstweiligen Verfügung an den Gegner ist es diesem untersagt, das betreffende Recht weiter zu verletzen. Andernfalls drohen ihm die Verpflichtung zur Zahlung hoher Ordnungsgelder oder Ordnungshaft. Unsere Anwälte sind aus ihrer laufenden Praxis mit den Besonderheiten des einstweiligen Verfügungsverfahrens bestens vertraut. Gerne beraten unsere Anwälte Ihr Unternehmen – gerade auch in den Bereichen des E-Commerce – zur Rechtslage sowie zu den Erfolgsaussichten in Ihrem Einzelfall. Google
Verteidigung von Onlineshops und Internetunternehmen gegen Abmahnungen, einstweilige Verfügungen und gerichtliche Klagen durch einen Fachanwalt
Sollte Ihr Unternehmen im Bereich E-Commerce im Rahmen des elektronischen Geschäftsverkehrs selbst einmal abgemahnt worden sein, verteidigen unsere Anwälte Ihren Onlineshop bzw. Ihr Internetunternehmen gegen die geltend gemachten Ansprüche. Nach Erhalt einer Abmahnung ist eine sachgerechte Beratung zur Rechtslage durch einen Fachanwalt besonders notwendig. Eine voreilige und unüberlegte Kommunikation mit dem abmahnenden Anwalt verschlechtert in der Regel nur die Rechtsposition Ihres Unternehmens. Bei uns im Haus wird sich Herr Rechtsanwalt Dr. Christian Seyfert, LL.M. (USA) um Ihren Fall kümmern. Er entwickelt zusammen mit Ihrem Unternehmen eine Verteidigungsstrategie und berät Ihr Unternehmen zum weiteren Vorgehen.
Sollte Ihrem Unternehmen bereits eine einstweilige Verfügung oder gerichtliche Klage zugestellt worden sein, übernimmt er als Fachanwalt die Verteidigung Ihres Unternehmens im nachfolgenden Gerichtsverfahren. Er prüft für Ihr Unternehmen ferner, ob sich Ihr Gegner wirklich auch selbst in jeder Hinsicht ans Recht hält. Andernfalls hat Ihr Unternehmen selbst die Möglichkeit, kostenpflichtig gegen seinen Gegner vorzugehen und vom ihm Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz zu fordern. Angriff ist auch in Gerichtsverfahren nicht selten die beste Verteidigung.
Ihr Ansprechpartner zu Fragen des E-Commerce
Bei Fragen setzen Sie sich bitte einfach mit uns in Verbindung. Ihr Ansprechpartner zu Fragen rund um die Themen E-Commerce und Internetrecht ist bei uns im Haus Herr Rechtsanwalt Dr. Christian Seyfert, LL.M. (USA), Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz sowie Fachanwalt für Urheberrecht und Medienrecht. Sie erreichen ihn am einfachsten per E-Mail (seyfert@zellerseyfert.com) oder gerne auch telefonisch (+49 (0)69-58 80 972-33).
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