
Oberlandesgericht München: Ein Geschäftsführer kann die Unwirksamkeit des Wettbewerbsverbots vor Aufnahme der beabsichtigten Konkurrenztätigkeit im Wege der einstweiligen Verfügung geltend machen (Beschluss vom 02.08.2018)
Ein Geschäftsführer darf zu der Gesellschaft, bei der er angestellt ist, während der Dauer seiner Tätigkeit grundsätzlich nicht in Wettbewerb treten. Ein Wettbewerbsverbot besteht auch