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Litigationblog

Corona-Streit vor dem LG Stuttgart: Kunstlehrerin verklagt 18-jährige Schülerin (Az. 11 O 538/20)

Unsere Mandantin ist eine 18-jährige Schülerin am Schickhardt-Gymnasium in Stuttgart, die kurz vor ihrem Abitur steht. Unsere Mandantin darf aus medizinischen Gründen keine Atemschutzmaske tragen. Sie hatte ein entsprechendes Attest beim Direktor des Gymnasiums hinterlegt. Im Unterricht saß unsere Mandantin dann ohne Maske mit ausreichendem Abstand zu ihren Mitschülern, um jegliche Gefährdung für ihre Mitschüler auszuschließen.

Der Kunstlehrerin gefiel es nicht, dass unsere Mandantin im Kunstunterricht keine Maske trug. Am 14.10.2020 forderte die Kunstlehrerin unsere Mandantin zu Beginn der Kunstunterrichtsstunde vor den anderen Schülern aus der Klasse dazu auf, sie mit zum Direktor zu begleiten. Nachdem sich die Kunstlehrerin mit dem Direktor des Gymnasiums besprochen hatte, musste sich unsere Mandantin dann vor den anderen Schülern aus dem Kunstunterrichtsraum entfernen und sich während der gesamten Kunstunterrichtsstunde allein in einen Abstellraum setzen. Im Gerichtsverfahren stand in Streit, ob die Kunstlehrerin dabei vor den anderen Schülern sogar noch den Satz geäußert hatte: „Jetzt hat die Madame sogar ihren eigenen Raum.“ Eine interaktive Teilnahme am Kunstunterricht war unserer Mandantin nicht möglich. Einen Film, den die Kunstlehrerin den anderen Schülern im Kunstunterrichtsraum zeigte, konnte unsere Mandantin nicht mitverfolgen.

Unsere Mandantin beschwerte sich nachfolgend in Interviews gegenüber der BILD-Zeitung und der Ludwigsburger Kreiszeitung darüber, dass sie von ihrer Kunstlehrerin aus dem Unterricht entfernt und allein in eine Abstellkammer gesetzt worden ist, obwohl sie aus medizinischen Gründen keine Maske tragen darf. Unsere Mandantin beschwerte sich gegenüber den Zeitungen ferner darüber, dass die Kunstlehrerin dies vor der Klasse kommentierte mit den Worten: „Jetzt hat die Madame sogar ihren eigenen Raum.“ Ferner äußerte unsere Mandantin gegenüber den Zeitungen ihr Missfallen darüber, dass sie von ihrer Kunstlehrerin auf Grund der vorstehenden Umstände diskriminiert worden ist.

Obwohl die Kunstlehrerin unsere Mandantin im Kunstunterricht bereits diskriminiert hatte, ging die Kunstlehrerin anschließend zu einem Rechtsanwalt und beantragte beim Landgericht Stuttgart den Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen unsere Mandantin wegen ihrer vorgenannten inzwischen von der Presse publizierten Äußerungen. Die vorgenannten Äußerungen unserer Mandantin würden das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Kunstlehrerin verletzen.

Das Landgericht Stuttgart gab unserer Mandantin am heutigen 21.01.2021 durch Urteil hinsichtlich aller vorgenannten Äußerungen Recht. Unsere Mandantin darf also auch weiterhin öffentlich oder gegenüber Dritten behaupten, dass sie im Kunstunterricht am 14.10.2020 von ihrer Kunstlehrerin diskriminiert worden ist und dass sie von ihrer Kunstlehrerin aus dem Unterricht entfernt und in eine Abstellkammer gesetzt worden ist. Nach durchgeführter Beweisaufnahme kam das Landgericht Stuttgart auch zum Ergebnis, dass die Kunstlehrerin vor den Mitschülern unserer Mandantin den Satz geäußert hat: „Jetzt hat die Madame sogar ihren eigenen Raum.“ Unsere Mandantin darf also auch weiterhin behaupten und verbreiten, dass die Kunstlehrerin vor ihren Mitschülern am 14.10.2020 den Satz geäußert hatte: „Jetzt hat die Madame sogar ihren eigenen Raum.“

Rechtsanwalt Dr. Christian Seyfert, der die 18-jährige Schülerin am 17.12.2020 vor dem Landgericht Stuttgart in einer knapp 4-stündigen mündlichen Verhandlung vertreten hatte, begrüßte das Urteil des Landgerichts Stuttgart: „Die Meinungsfreiheit hat in Deutschland zu Recht einen hohen Stellenwert. Wenn eine Schülerin im Unterricht von ihrer Lehrerin diskriminiert wird, dann darf sie sich anschließend auch über diese Diskriminierung beschweren und – ohne Angst haben zu müssen – ihre Meinung frei äußern. Meine Mandantin kann schlicht nichts dafür, dass sie aus medizinischen Gründen keine Atemschutzmaske tragen darf. In solchen Fällen müssen Schulen einfach sensibler vorgehen und dürfen eine Schülerin nicht einfach aus dem Klassenraum entfernen und in eine Abstellkammer setzen. Das ist entwürdigend.“

Bei der heutigen Urteilsverkündung war im Übrigen auch das Regierungspräsidium anwesend. Inzwischen ist die Kunstlehrerin, die unsere Mandantin verklagt hatte, am Schickhardt-Gymnasium durch eine neue Kunstlehrerin ersetzt worden. Sobald die Schulen in Baden-Württemberg wieder öffnen, darf unsere Mandantin – wie bisher – auch wieder im Kunstunterrichtsraum am Kunstunterricht teilnehmen. Die Schüler werden dann ab sofort von einer neuen Kunstlehrerin unterrichtet. Unsere Mandantin wird auch weiterhin zum Schutz ihrer Mitschüler, solange die Pandemie noch anhält, einen ausreichenden Abstand im Unterricht zu ihnen einhalten.