Die Commerzbank in Frankfurt am Main hat angekündigt, in den kommenden Jahren aufgrund von Umstrukturierungen einen massiven Stellenabbau durchzuführen.
Diesbezüglich schrieb der neue Vorstandsvorsitzende Manfred Knof den Arbeitnehmern der Commerzbank: „Wir streben faire und – soweit möglich – sozialverträgliche Lösungen an, und wir werden alles dafür tun, betriebsbedingte Kündigungen zu vermeiden. Aber es führt eben kein Weg daran vorbei, dass in erheblichem Umfang Arbeitsplätze wegfallen werden.“
Was berichten die Medien?
Die Commerzbank leidet seit Jahren unter den Niedrigzinsen und dem Druck der Digitalisierung. Deshalb hat sich die Konzernleitung mit dem Konzernbetriebsrat auf den Abbau von Stellen in den Jahren 2021 bis 2024 geeinigt. Die Commerzbank sieht die Umwandlung als Perspektive für eine erfolgreiche Zukunft für den Konzern.
Konkret will der Commerzbank-Vorstand zwischen Januar 2021 und 2024 (Stand Ende September 2020) weltweit rund 10.000 Vollzeitstellen in der Bank abbauen. Kurz nach Weihnachten 2020 haben sich Management der Bank und die Betriebsräte schon darauf geeinigt, 2.300 Vollzeitstellen abzubauen. In einigen Bereichen, etwa in der IT, könnte die Bank gleichzeitig Personal aufbauen, so dass der gesamte Abbau unter dem Strich geringer ausfallen könnte. Zu Letzterem machte der Vorstand aber bisher keine Angaben.
Der Aufsichtsrat der Commerzbank hatte sich in einer Sondersitzung am 03.02.2021 mit den konkreten Plänen befasst: „Inhaltlich können wir diese Strategie weitgehend mittragen, weil sie vom Zielbild richtig ist“, sagte Verdi-Vertreter Wittmann. Mit 450 Filialen bleibe die Commerzbank wie gefordert in der Fläche präsent.
Was können die betroffenen Arbeitnehmer nun tun?
Solange die konkreten Planungen noch in der Schwebe sind, sollten potentiell betroffene Mitarbeiter auf möglicherweise auszusprechende Kündigungen ihrer Arbeitsverhältnisse vorbereitet sein.
Die betroffenen Führungskräfte und Arbeitnehmer der Commerzbank sollten insbesondere auf die kurzen Fristen im deutschen Arbeitsrecht beachten: Nur innerhalb einer Frist von drei Wochen können gekündigte Arbeitnehmer gerichtlich gegen eine Kündigung vorgehen. Innerhalb dieses Zeitraums sollte deshalb die mögliche Wirksamkeit der Kündigung juristisch geprüft werden. Gleichzeitig kann die Zeit genutzt werden, um das individuelle Aushandeln einer möglichst hohen Abfindung vorzubereiten.