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Landgericht Karlsruhe: Wir haben für unseren Mandanten, einen Produkt- und Riskmanager für Vermögensanlagen, zwei einstweilige Verfügungen gegen einen notorischen Rufschädiger erwirkt (Az. 20 O 24/20 und 2 O 44/20)

Unser Mandant arbeitet seit vielen Jahren erfolgreich als Produkt- und Riskmanager für Vermögensanlagen sowie als Softwareentwickler. Unser Mandant hatte vor kurzem das Massenbetrugssystem rund um die PIM Gold GmbH aufgedeckt. Wir hatten dazu bereits berichtet: Link.

Ein ehemaliger Mitarbeiter der PIM Gold GmbH hatte nun versucht, den guten Ruf unseres Mandanten über Verleumdungen, üble Nachreden und Beleidigungen nachhaltig zu schädigen. Dabei behauptete der Rufschädiger im Internet unter anderem Folgendes über unseren Mandanten:

– es gäbe ca. 12000 geschädigte Kunden als Folge von Shitstorms unseres Mandanten in 6 Jahren,

– es gäbe ca. 120 falsche Verdächtigungen und das Vortäuschen falscher Tatsachen durch unseren Mandanten,

– es gäbe ca. 180 durch unseren Mandanten verursachte Shitstorm-Opfer, die aus Unternehmen, Vermittlern, Anwälten, Steuerberatern und Staatsanwälten bestehen, und

– es würden in Bezug auf Shitstorms unseres Mandanten ca. 995 Seiten unseres Mandanten voller Lügen, Paragraphen und Tabellen existieren.

Gegen die vorstehenden Falschbehauptungen (Verleumdungen, üble Nachreden) haben wir den Erlass einer einstweiligen Verfügung beim Landgericht Karlsruhe beantragt, die wir dann auch binnen weniger Tage vom Landgericht Karlsruhe erhalten und förmlich an den Rufschädiger zugestellt haben.

Der Rufschädiger blieb zunächst uneinsichtig und postete die obenstehenden Falschbehauptungen weiterhin im Internet über unseren Mandanten. Wegen schuldhafter Verletzung der erlassenen einstweiligen Verfügung beantragten wir die Verhängungen eines Ordnungsmittels gegen den Rufschädiger. Gemäß unserem Ordnungsmittelantrag verhängte das Landgericht Karlsruhe ein Ordnungsgeld gegen den Rufschädiger sowie eine Ersatzordnungshaft im Umfang von 15 Tagen im Falle der Nichtzahlung des Ordnungsgeldes.

Der Rufschädiger blieb weiterhin unbelehrbar und stieß ferner die übelsten Beleidigungen über unseren Mandanten aus, die wir hier aus Anstand nicht im Einzelnen wiedergeben wollen. Gegen diese übelsten beleidigenden Ausdrücke beantragten wir beim Landgericht Karlsruhe wegen Rufschädigung den Erlass einer weiteren einstweiligen Verfügung, die das Landgericht Karlsruhe ebenfalls binnen weniger Tage zugunsten unseres Mandanten erlassen hat.

Inzwischen hat sich der Rufschädiger anwaltlich beraten lassen. Sein Rechtsanwalt schickte uns nun vor wenigen Tagen eine Abschlusserklärung des Rufschädigers, wonach dieser die beiden einstweiligen Verfügungen als abschließende und endgültige Regelung unter den Parteien akzeptiert und keine Rechtsmittel dagegen einlegen wird.

Aktuell machen wir noch Kostenerstattungsansprüche und Schadensersatzansprüche für unseren Mandanten gegen den Rufschädiger geltend.