
OLG Celle: Unlauterer Wettbewerb – Klebefähnchen am Kopfhörer stellen keine ausreichende Kennzeichnung nach § 7 ElektroG dar
Das OLG Celle hat in einer Wettbewerbsstreitigkeit vor kurzem entschieden, dass die Befestigung von Klebefähnchen an einem Kopfhörer keine ausreichende Kennzeichnung nach § 7 ElektroG darstellt. Das OLG Celle