Nachdem das Landgericht Stuttgart unserem Mandanten in der ersten Instanz in einem Rufschädigungsprozess nur teilweise Recht gegeben hatte, hat das OLG Stuttgart auf unsere Berufung hin das erstinstanzliche Urteil inzwischen aufgehoben und unserem Mandanten in vollem Umfang Recht gegeben.
In diesem grundlegenden Fall, den wir für die Tochter einer Holocaust-Überlebenden vor dem Landgericht Frankfurt am Main durchgefochten haben, hat das Landgericht Frankfurt am Main das postmortale Persönlichkeitsrecht und das postmortale Recht am eigenen Bild von Verstorbenen weiter gestärkt.
Dieser rechtliche Artikel geht der Frage nach, unter welchen Voraussetzungen wahre Tatsachenbehauptungen über andere nicht behauptet oder verbreitet werden dürfen.
Ein ehemaliger Mitarbeiter der PIM Gold GmbH hatte unseren Mandanten aus Frust darüber, dass unser Mandant das Massenbetrugssystem der PIM Gold GmbH aufgedeckt und zu Fall gebracht hatte, massiv verleumdet und beleidigt. Wir haben zwei einstweilige Verfügungen gegen den Rufschädiger vor dem Landgericht Karlsruhe erwirkt. Inzwischen ist wegen schuldhaften Verstoßes gegen die einstweilige Verfügung bereits ein Ordnungsgeld gegen den uneinsichtigen Rufschädiger verhängt worden.
Kultmoderator des Hessischen Rundfunks scheitert mit seinem Anspruch auf Geldentschädigung wegen angeblicher Verletzung seines Allgemeinen Persönlichkeitsrechts vor dem Landgericht Frankfurt am Main.
Das DPMA entschied in diesem Widerspruchsverfahren, dass auch der Name eines deutschlandweit genutzten Amazon-Shops ein Unternehmenskennzeichen darstellt, auf dessen Grundlage erfolgreich Widerspruch gegen eine prioritätsjüngere deutsche Marke eingelegt werden kann.
Unsere Mandantin arbeitete als Assistenzärztin am Universitätsklinikum in Münster. Die Tochter einer Patientin beschwerte sich mit Hilfe eines Beschwerdeschreibens bei verschiedenen Stellen des Universitätsklinikums über angebliches Fehlverhalten unserer Mandantin. Die streitgegenständlichen Äußerungen im Beschwerdeschreiben waren aus Sicht der Klägerin unwahr. Es stellte sich die Frage, ob die streitgegenständlichen (unwahren) Äußerungen trotzdem als sog. haftungsprivilegierte Äußerungen gerechtfertigt waren.
Rechtsanwalt Dr. Seyfert setzte vor kurzem für Frau Julia Neigel vor dem Landgericht Frankfurt am Main die Unterlassung / Löschung diverser rufschädigender Behauptungen durch, die ein musikalischer Konkurrent über Frau Neigel auf seiner Webseite im Internet veröffentlicht hatte. Auf Grund der Verurteilung durch das Landgericht Frankfurt am Main hat der Konkurrent die rufschädigenden Äußerungen inzwischen von seiner Webseite gelöscht.
Rechtsanwalt Dr. Seyfert hat vor kurzem für den Dekan sowie einen weiteren Professor einer französischen Eliteuniversität beim Landgericht Frankfurt am Main eine einstweilige Verfügung gegen einen ehemaligen deutschen Studenten erstritten, die gegenwärtig im Wege der Zwangsvollstreckung durchgesetzt wird. Der ehemalige deutsche Student hatte Abbildungen (Fotos) des Dekans und des weiteren Professors auf seiner Webseite veröffentlicht und mit negativen Kommentaren versehen. Dies verstieß gegen das Recht am eigenen Bild gemäß § 22 KUG. Eine Rechtfertigung der Fotoveröffentlichung gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG nahm das Landgericht mangels Vorliegens eines zeitgeschichtlichen Ereignisses nicht an.