Wir haben Anleger und Unternehmen seit September 2017 in Dutzenden Gerichtsverfahren gegen die PIM Gold GmbH vertreten Seit September 2017 haben wir mehrere Dutzend Anleger und Unternehmen in Gerichtsverfahren gegen die PIM Gold GmbH vertreten. Dabei haben wir die unseriösen Geschäftspraktiken der PIM Gold GmbH aufgedeckt und unter anderem gerichtlich durchgesetzt, dass sich die PIM Gold GmbH nicht mehr wahrheitswidrig als „Scheideanstalt“ oder „größtes Goldportal“ u. ä. bezeichnen darf. Wir kennen aus diesen Gerichtsverfahren die verantwortlichen Köpfe sowie die Vertriebsstruktur der PIM Gold GmbH im Detail. Wir haben dabei gegen die PIM Gold GmbH vor Gericht auch Personen und Unternehmen vertreten, die sich bereits 2017 aus der Vertriebsstruktur der PIM Gold GmbH verabschiedet hatten und sich nachfolgend Unterlassungsklagen der PIM Gold GmbH wegen angeblicher Rufschädigung ausgesetzt sahen. Die PIM Gold GmbH hatte versucht, diese ausgeschiedenen ehemaligen Vermittler und Mitarbeiter mit Hilfe von Unterlassungsklagen mundtot zu machen. Dies ist nicht gelungen. Die Strafanzeigen und zivilgerichtlichen Verfahren unserer Mandanten haben dazu geführt, das offensichtliche „Massenbetrugsmodell“ PIM zu Fall zu bringen.
Seit September 2017 haben wir Anleger und Unternehmen unter anderem in folgenden Gerichtsverfahren gegen die PIM Gold GmbH vertreten:
Oberlandesgericht Frankfurt am Main:
- Az. 6 U 115/17
- Az. 6 U 203/17
- Az. 6 W 50/18
- Az. 6 W 90/18
- Az. 6 W 112/18
- Az. 6 U 165/18
- Az. 6 U 199/18
- Az. 6 U 204/18
Landgericht Frankfurt am Main:
- Az. 2-03 O 33/18
- Az. 2-06 O 239/18
Landgericht Darmstadt:
- Az. 4 O 339/17
- Az. 23 O 436/17
Landgericht Gießen:
- Az. 4 O 136/17
- Az. 4 O 307/17
- Az. 6 O 45/17
Landgericht Hanau:
- Az. 1 O 422/17
- Az. 6 O 66/18
- Az. 7 O 737/18
Hessisches Landesarbeitsgericht:
- Az. 10 Ta 215/19
Arbeitsgericht Offenbach am Main:
- Az. 4 Ga 4/17
- Az. 4 Ga 7/18
- Az. 2 Ca 34/19
Arbeitsgericht Gießen:
- Az. 9 Ca 188/19
Amtsgericht Offenbach am Main:
- Az. 35 C 11/18
- Az. 35 C 140/18
- Az. 35 C 146/18
- Az. 35 C 164/18
- Az. 36 C 456/17
- Az. 36 C 457/17
- Az. 38 C 445/17
- Az. 38 C 446/17
- Az. 38 C 447/17
- Az. 39 C 303/17
- Az. 340 C 362/17
- Az. 340 C 363/17
- Az. 340 C 365/17
- Az. 340 C 367/17
- Az. 370 C 380/17
- Az. 370 C 382/17
- Az. 370 C 383/17
Auf Grund der Vertretung unserer Mandanten in diesen Gerichtsverfahren haben wir Zugriff auf einen erheblichen Fundus an Beweismitteln und Unterlagen, die wir auch in zukünftigen Verfahren gegen die PIM Gold GmbH bzw. die Premium Gold Deutschland GmbH, die dort jeweils verantwortlichen Köpfe sowie die Vermittler und Anlageberater zu Ihren Anlageprodukten verwenden können.
Die PIM Gold GmbH ist pleite! Was nun?
Schadensersatzklagen gegen Vermittler und Anlageberater und andere verantwortliche Köpfe der PIM Gold GmbH
Die PIM Gold GmbH ist offensichtlich völlig überschuldet. Über die Vermögen der PIM Gold GmbH und der Premium Gold Deutschland GmbH hat das Amtsgericht Darmstadt den Arrest angeordnet. Der Geschäftsführer der PIM Gold GmbH Mesut. P. sitzt inzwischen wegen des Verdachts des gewerblichen Betrugs in Untersuchungshaft. Aktuell gehen die Schätzungen dahin, dass bei der PIM Gold GmbH ein Fehlbestand in Höhe von 1,5 bis 2,5 Tonnen Gold besteht. Genauere Zahlen wird ein Insolvenzverfahren liefern, das wahrscheinlich in Kürze über das Vermögen der PIM Gold GmbH eröffnet werden wird. Der Insolvenzverwalter wird dann die ca. 10.000 geschädigten Anleger dazu auffordern, ihre Forderungen im Rahmen des Insolvenzverfahrens anzumelden. Sie als geschädigte Anlegerin / geschädigter Anleger können dann Ihre Forderungen gegen die PIM Gold GmbH zur Masse anmelden. Absehbar werden Sie in diesem Fall nach vielen Jahren allenfalls einen Bruchteil Ihres bei der PIM Gold GmbH angelegten Geldes ausgezahlt erhalten.
Um Ihnen ein solches Szenario mit einem weitgehenden Verlust Ihres angelegten Geldes zu ersparen, empfehlen wir Ihnen die Prüfung eventueller Ansprüche gegen Ihren Vermittler oder Anlageberater, über den Sie die Goldanlage bei der PIM Gold GmbH oder der Premium Gold Deutschland GmbH getätigt haben. Diese Vermittler bzw. Anlageberater haben eventuell Pflichten als Berater oder Vermittler schuldhaft verletzt, indem sie Sie nicht auf die mit der Goldanlage bei der PIM Gold GmbH verbundenen Risiken hingewiesen haben. Diese Berater bzw. Vermittler haften dann Ihnen gegenüber auf Schadensersatz. Weil hier eine Verjährung Ihrer Ansprüche droht, ist eventuell eine zügige Geltendmachung Ihrer Ansprüche vor Gericht erforderlich!
Sofern Sie Interesse an einer Erstprüfung Ihres Falles haben, schicken Sie uns bitte Ihre Unterlagen unmittelbar an: pimbetrug@zellerseyfert.com
Sofern Sie rechtsschutzversichert sind, stellen wir für Sie eine Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.