Ab 2014 gelten neue Bemessungsgrenzen in Kranken- und Rentenversicherung.
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Ab 2014 gelten neue Bemessungsgrenzen in Kranken- und Rentenversicherung.
Dann helfen wir Ihnen gerne. Die Rechtsanwälte der Kanzlei ZELLER & SEYFERT sind für Sie da und stehen zuverlässig an Ihrer Seite. Unser Arbeitsrechtsexperte Rechtsanwalt Dr. Christian Zeller verfügt über langjährige Erfahrung im Umgang mit vergleichbaren Fällen. Gerne ist er im Rahmen einer kostenfreien Ersteinschätzung bereit, die Besonderheiten Ihres Falles zu identifizieren. Sie erreichen ihn bequem über unser Kontaktformular, direkt per E-Mail an mail@zellerseyfert.com oder einfach per Telefon (+49 (0) 30-40 36 785-80).
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