Das OLG München hat kürzlich in einem Urteil vom 24.10.2013 entschieden, dass der Online-Buchhändler Amazon für Urheberrechtsverletzungen Dritter in E-Books erst ab Kenntniserlangung haftet. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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Das OLG München hat kürzlich in einem Urteil vom 24.10.2013 entschieden, dass der Online-Buchhändler Amazon für Urheberrechtsverletzungen Dritter in E-Books erst ab Kenntniserlangung haftet. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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