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Landgericht Frankfurt am Main: Erfolgreiche gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen für ein Maschinenbauunternehmen (Az. 2-01 O 177/16)

Nach einer ausgiebig ausgefochtenen „Schlacht“ vor dem Landgericht Frankfurt am Main mit mehreren Beweisaufnahmen hat Rechtsanwalt Dr. Seyfert für seine Mandantschaft nach knapp drei Jahren Verfahrensdauer einen Prozessvergleich geschlossen, der weitgehend einem vollständigen Gewinnen in diesem Fall gleichkommt. Der Vergleich erspart unserer Mandantschaft ein weiteres Ausfechten ihrer Ansprüche in der zweiten Instanz. Die im Vergleich vorgesehenen Zahlungsansprüche zugunsten unserer Mandantschaft sind sofort zur Zahlung fällig.

Unsere Mandantschaft, die klagende GmbH, stellt komplexe Schaltapparate für medizinische Geräte her, die praktisch weltweit in Krankenhäusern im Einsatz sind. Die Klägerin stellte für die Beklagte mehrere solcher Schalter für deren medizinische Geräte her. Die Beklagte wollte die Schaltapparate nicht abnehmen, weil diese angeblich mangelhaft seien. Nach den Beweisaufnahmen hat sich dies nicht ergeben. Ganz im Gegenteil ergaben die Beweisaufnahmen, dass die medizinischen Geräte der Beklagten noch nicht ausgereift waren und selbst noch erhebliche Mängel aufwiesen. Gemäß dem Prozessvergleich muss die Beklagte die Schaltapparate nun abnehmen und bezahlen.

Wir merken kurz an, dass die Klägerin ihre Schaltapparate niemals patentiert hat, sondern die genaue Funktionsweise dieser Schaltapparate seit über 20 Jahren als Betriebsgeheimnis wahrt. Dies war eine kluge Entscheidung, denn ein Patentschutz würde spätestens nach 20 Jahren enden und die im Patent beschriebene Erfindung stünde dann für jedermann zur freien Nutzung zur Verfügung.