Das Jahr 2018 neigt sich dem Ende zu. Wie praktisch jedes Jahr seit Beginn meiner anwaltlichen Tätigkeit war ich auch im Jahr 2018 durchschnittlich dreimal pro Woche vor Gericht, um dort Mandanten zu vertreten. Einen Schwerpunkt vor Gericht machten auch 2018 die Streitigkeiten im gewerblichen Rechtsschutz, Urheberrecht sowie im Wettbewerbsrecht aus. Die zuständigen Kammern / Senate vor den jeweiligen Landgerichten / Oberlandesgerichten sind regelmäßig ziemlich erfahren in der Handhabung dieser Fälle und erwarten von den Anwälten eine grundlegende Aufbereitung des Sachverhalts und der Rechtslage des jeweiligen Rechtsbereichs. Die meisten der zuständigen Richterinnen und Richter am jeweiligen Gerichtsstand kenne ich inzwischen ziemlich gut aus den jeweiligen Verfahren.
Unternehmen hatte ich ebenfalls in ICC-Schiedsgerichtsverfahren sowie DIS-Schiedsgerichtsverfahren vertreten und beraten. Zu solchen Schiedsgerichtsverfahren kommt es dann, wenn die Parteien eine betreffende Schiedsvereinbarung in ihrem Vertrag geschlossen haben, dass sie einen eventuellen Streit nach der ICC-Schiedsgerichtsordnung bzw. der DIS-Schiedsgerichtsordnung abschließend und verbindlich von dem betreffenden Schiedsgericht geklärt haben wollen. Die Streitwerte in solchen Schiedsgerichtsverfahren belaufen sich regelmäßig auf mehrere Millionen Euro.
Einen weiteren Schwerpunkt meiner gerichtlichen Tätigkeit bildeten im Jahr 2018 „Rufschädigungsfälle“. Eine typische Fallkonstellation ist, dass ein Unternehmen im Wettbewerb unlauter den guten Ruf eines anderen Unternehmens herabsetzt. Ich hatte zudem auch mehrere Privatpersonen vor Gericht vertreten, die sich gegen Verleumdungen, üble Nachreden und Beleidigungen durch andere zur Wehr setzten. Häufig finden solche Rufschädigungen im Internet statt. Rufschädigungsfälle folgen vor Gericht ebenfalls einem standardisierten Aufbau, den ein Anwalt beherrschen muss, um seine Mandanten erfolgreich vertreten zu können.
Eine weitere Fallgruppe bildeten Fälle aus dem Bereich Medienrecht, in dem ich Mandanten im Streit um die Zulässigkeit von kritischen Presseartikeln oder Medienberichten vertreten habe. Ähnlich wie in den Rufschädigungsfällen geht es auch hier regelmäßig um die Aufklärung darüber, inwiefern der betreffende Medienbericht die betreffenden Umstände zutreffend darstellt. Insofern geht es häufig um die Löschung bestimmter Beiträge aus Mediatheken oder aus Online-Veröffentlichungen.
Ich bin mir sicher, auch 2019 wird nicht langweilig werden. Ich wünsche allen ein Frohes Neues Jahr 2019.