Unser Mandant ist ein U.S.-amerikanisches Unternehmen, das mehrlagige Abreißwindschutzscheiben für den Automotorrennsport entwickelt hat. Das Unternehmen ist dabei Marktführer für sein Produkt sowohl in den USA als auch in Europa. Es sponsert unter anderem auch Autorennen in Silverstone, Spa-Francorchamps, Le Mans und auf dem Nürburgring. Unser Mandant ist unter anderem Inhaber einer EU-Marke zu seinen Abreißwindschutzscheiben.
Wir gingen vor Gericht gegen ein deutsches Unternehmen vor, das seine eigenen Abreißwindschutzscheiben im Internet unter einer Domain bewarb, die aus der Bezeichnung der EU-Marke unseres Mandanten bestand. Wir stützten unsere Klage insbesondere auf eine Verletzung der EU-Marke unseres Mandanten. Inzwischen haben wir uns – sehr zur Freude unseres Mandanten – mit dem beklagten Unternehmen in einem Prozessvergleich geeinigt und dabei weitgehend die Ansprüche unseres Mandanten durchgesetzt. Zum einen hat unser Mandant eine Geldzahlung vom beklagten Unternehmen erhalten, zum anderen ist unser Mandant jetzt insbesondere auch Inhaber der deutschen Internet-Domain, die bislang dem beklagten Unternehmen gehörte.