{"id":5603,"date":"2013-12-12T14:41:00","date_gmt":"2013-12-12T13:41:00","guid":{"rendered":"https:\/\/zellerseyfert.com\/?p=5603"},"modified":"2021-11-23T14:42:51","modified_gmt":"2021-11-23T13:42:51","slug":"u-c-rechtsanwaelte-mahnen-im-namen-von-the-archive-ag-offenbar-ueber-zehntausend-internetnutzer-fuer-das-angebliche-anschauen-von-filmen-auf-der-onlineplattform-redtube-ab","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/zellerseyfert.com\/de\/u-c-rechtsanwaelte-mahnen-im-namen-von-the-archive-ag-offenbar-ueber-zehntausend-internetnutzer-fuer-das-angebliche-anschauen-von-filmen-auf-der-onlineplattform-redtube-ab\/","title":{"rendered":"U + C Rechtsanw\u00e4lte mahnen im Namen von The Archive AG offenbar \u00fcber zehntausend Internetnutzer f\u00fcr das angebliche Anschauen von Filmen auf der Onlineplattform REDTUBE ab"},"content":{"rendered":"\n<p><strong>U + C Rechtsanw\u00e4lte (Urmann und Collegen) haben im Namen von The Archive AG vor kurzem offenbar \u00fcber zehntausend Internetnutzer f\u00fcr das angebliche&nbsp;<a href=\"https:\/\/zellerseyfert.com\/de\/filmrecht.html\">Anschauen von Filmen<\/a>&nbsp;auf der Onlineplattform REDTUBE abgemahnt. Allein das Streaming der dort zum Anschauen angebotenen&nbsp;<a href=\"https:\/\/zellerseyfert.com\/de\/filmrecht.html\">erotischen Filme<\/a>&nbsp;h\u00e4tte angeblich das&nbsp;<a href=\"https:\/\/zellerseyfert.com\/de\/urheberrecht-leistungsschutzrecht.html\">Urheberrecht<\/a>&nbsp;der angeblichen Rechteinhaberin The Archive AG verletzt. Da auch uns bereits einige abgemahnte Personen angerufen oder angeschrieben haben, m\u00f6chten wir allgemein Stellung nehmen zu einigen der Vorw\u00fcrfe in den fraglichen Abmahnungen von U + C Rechtsanw\u00e4lte.&nbsp;<\/strong><a href=\"https:\/\/plus.google.com\/104588195012866218517\/?rel=author\" rel=\"noopener\">Google<\/a><\/p>\n\n\n\n<p><strong>Die in den Abmahnungen geforderten Zahlungen:<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>In den Abmahnungen, die bislang von U + C Rechtsanw\u00e4lte im Rahmen dieser Abmahnwelle versandt worden sind, verlangen diese im Namen von The Archive AG jeweils regelm\u00e4\u00dfig 250,- Euro von den Abgemahnten. Dieser Betrag setzt sich dabei wie folgt zusammen:<\/p>\n\n\n\n<p>149,50 Euro Rechtsanwaltsgeb\u00fchren (berechnet auf der Grundlage eines Streitwerts in H\u00f6he von 1.080,50 Euro). Aufgeschlagen wird eine Post- und Telekommunikationspauschale in H\u00f6he von 20,- Euro. Zus\u00e4tzlich werden 15,50 Euro Schadenersatz f\u00fcr das Streaming des betreffenden Films und 65,- Euro an angeblichen Aufwendungen f\u00fcr die Ermittlung der angeblichen Rechtsverletzung verlangt. Aktuell mahnen U + C Rechtsanw\u00e4lte wegen der angeblich erfolgten&nbsp;<a href=\"https:\/\/zellerseyfert.com\/de\/filmrecht.html\">unberechtigten Vervielf\u00e4ltigung folgender Filme<\/a>&nbsp;ab:<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li>\u201eGlamour Show Girls\u201c<\/li><li>\u201cHot Stories\u201d<\/li><li>\u201eMiriam\u00b4s Adventures\u201d<\/li><li>\u201cAmanda\u2019s Secret\u201d<\/li><li>\u201cDream Trip\u201c<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p><strong>Die von U + C Rechtsanw\u00e4lte geforderte Unterlassungserkl\u00e4rung lautet dabei regelm\u00e4\u00dfig wie folgt:<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\"><li><em>Der Schuldner verpflichtet sich gegen\u00fcber der Gl\u00e4ubigerin, es zu unterlassen, das urheberrechtlich gesch\u00fctzte Werk \u201eAmanda\u2019s Secret\u201d oder Teile hiervon im Rahmen von Streaming im Internet zu vervielf\u00e4ltigen oder vervielf\u00e4ltigen zu lassen. F\u00fcr jeden Fall der Zuwiderhandlung verpflichtet sich der Schuldner an die Gl\u00e4ubigerin eine von dieser nach billigem Ermessen festzusetzenden, im Streitfall vom zust\u00e4ndigen Gericht auf deren Angemessenheit zu \u00fcberpr\u00fcfende Vertragsstrafe zu bezahlen.<\/em><\/li><li><em>Der Schuldner verpflichtet sich zur Abgeltung der Ersatzanspr\u00fcche der Gl\u00e4ubigerin aus der Verletzung der Rechte gem\u00e4\u00df Ziffer 1 zur Zahlung eines Betrages in H\u00f6he von 250,00 \u20ac. Eine Zahlung erfolgt bis zum 10.12.2013.<\/em><\/li><\/ol>\n\n\n\n<p><em>Damit sind die Anspr\u00fcche aus der Rechtsverletzung abgegolten und erledigt.<\/em><\/p>\n\n\n\n<p><em>Sofern Sie lediglich als St\u00f6rer f\u00fcr die Rechtsverletzung verantwortlich sind, geht die vorgeschlagene Unterlassungserkl\u00e4rung \u00fcber die abgemahnte Rechtsverletzung hinaus (\u00a7 97a Absatz 2 Nummer 4 UrhG).<\/em><\/p>\n\n\n\n<p><strong>Abmahnungen der oben beschriebenen Art haben aus unserer Sicht aus folgenden Gr\u00fcnden keine gute Aussicht auf Erfolg:<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li><strong>Abmahnungen der vorbeschriebenen Art versto\u00dfen aus unserer Sicht gegen die klaren Vorgaben des\u00a0<a href=\"http:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/urhg\/__97a.html\" rel=\"noopener\">\u00a7 97a Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 UrhG<\/a><\/strong>. Diese Vorschrift ist erst vor kurzem in das\u00a0<a href=\"https:\/\/zellerseyfert.com\/de\/urheberrecht-leistungsschutzrecht.html\">Urheberrechtsgesetz<\/a>\u00a0aufgenommen worden. Nach dieser Vorschrift muss die Abmahnung in klarer und verst\u00e4ndlicher Weise angeben, inwieweit die vorgeschlagene Unterlassungsverpflichtung \u00fcber die abgemahnte Rechtsverletzung hinausgeht. Da die vorformulierte Unterlassungserkl\u00e4rung auch eine Verpflichtung zur Zahlung eines Geldbetrages in H\u00f6he von 250,- Euro enth\u00e4lt, h\u00e4tte die vorformulierte Unterlassungserkl\u00e4rung klar und verst\u00e4ndlich darauf hinweisen m\u00fcssen, dass die vorgeschlagene Unterlassungsverpflichtung insoweit \u00fcber die abgemahnte Rechtsverletzung hinausgeht. Ein Schuldner ist nicht verpflichtet, auf Grund der abgemahnten Rechtsverletzung zus\u00e4tzlich zur Unterlassungsverpflichtung eine Zahlungsverpflichtungserkl\u00e4rung abzugeben, wobei danach die Zahlung auch noch binnen einer bestimmten Frist erfolgen m\u00fcsste. Da die Abmahnung gegen \u00a7 97a Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 UrhG verst\u00f6\u00dft, ist sie\u00a0<strong>nach\u00a0<a href=\"http:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/urhg\/__97a.html\" rel=\"noopener\">\u00a7 97a Abs. 2 Satz 2 UrhG<\/a>\u00a0insgesamt unwirksam<\/strong>. Der Abgemahnte kann in einem solchen Fall\u00a0<strong>nach\u00a0<a href=\"http:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/urhg\/__97a.html\" rel=\"noopener\">\u00a7 97a Abs. 4 UrhG<\/a>\u00a0vom Abmahner \u201eErsatz der f\u00fcr die Rechtsverteidigung erforderlichen Aufwendungen verlangen\u201c<\/strong>. Eine solche Rechtsfolge w\u00fcrde im \u00dcbrigen auch dann eintreten, wenn sich die Abmahnung aus sonstigen Gr\u00fcnden nachtr\u00e4glich als unberechtigt erweist.<\/li><li>Es ist von den Gerichten bislang noch nicht abschlie\u00dfend gekl\u00e4rt worden, ob das\u00a0<a href=\"https:\/\/zellerseyfert.com\/de\/filmrecht.html\">blo\u00dfe Streaming eines Films<\/a>\u00a0im Internet gegen\u00a0<a href=\"https:\/\/zellerseyfert.com\/de\/urheberrecht-leistungsschutzrecht.html\">Urheberrecht<\/a>\u00a0verst\u00f6\u00dft. Aus unserer Sicht ist der Nutzer, der einen\u00a0<a href=\"https:\/\/zellerseyfert.com\/de\/filmrecht.html\">Film<\/a>\u00a0lediglich \u201estreamt\u201c, bereits\u00a0<strong>nach\u00a0<a href=\"http:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/urhg\/__44a.html\" rel=\"noopener\">\u00a7 44a UrhG (Vor\u00fcbergehende Vervielf\u00e4ltigungshandlungen)<\/a>\u00a0gerechtfertigt<\/strong>.<\/li><li><strong>Zul\u00e4ssig ist das \u201eStreaming\u201c in den vorliegenden F\u00e4llen regelm\u00e4\u00dfig auch \u00fcber die Grunds\u00e4tze der Privatkopie nach\u00a0<a href=\"http:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/urhg\/__53.html\" rel=\"noopener\">\u00a7 53 Abs. 1 UrhG<\/a><\/strong>. Privatkopien sind zul\u00e4ssig, soweit nicht zur Vervielf\u00e4ltigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder \u00f6ffentlich zug\u00e4nglich gemachte Vorlage verwendet wird. F\u00fcr die Nutzer der Onlineplattform REDTUBE d\u00fcrfte es aus unserer Sicht nicht offensichtlich gewesen sein, dass die dort zum Streaming angebotenen\u00a0<a href=\"https:\/\/zellerseyfert.com\/de\/filmrecht.html\">Filme<\/a>\u00a0jeweils eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder \u00f6ffentlich zug\u00e4nglich gemachte Vorlage verwendet haben sollen. An der \u201eOffensichtlichkeit\u201c der Rechtsverletzung d\u00fcrfte es auch deshalb fehlen, weil eine Plattform wie REDTUBE nach US-amerikanischen Recht wohl legal ist.<\/li><li><strong>Zudem kann aus unserer Sicht mit Recht bezweifelt werden, dass die IP-Adressen in jedem Einzelfall auf stabiler Grundlage ermittelt worden sind.<\/strong>\u00a0Unter den Abgemahnten d\u00fcrften sich durchaus Einige befinden, die die Onlineplattform REDTUBE noch niemals benutzt haben, aber trotzdem abgemahnt worden sind (<strong>Fehlen der Passivlegitimation<\/strong>).<\/li><li><strong>Zudem kann auch die Rechteinhaberschaft von The Archive AG mit Nichtwissen bestritten werden (Fehlen der Aktivlegitimation)<\/strong>. The Archive AG m\u00fcsste vor Gericht im Einzelnen darlegen, substantiieren und beweisen, wie sie Rechteinhaberin der jeweils in Streit stehen\u00a0<a href=\"https:\/\/zellerseyfert.com\/de\/filmrecht.html\">Filme<\/a>\u00a0geworden sein soll (<strong>Nachweis einer klaren Rechtekette<\/strong>).<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p><strong>Wir weisen darauf hin, dass jeder Fall ein Einzelfall ist und deshalb auch im Einzelfall rechtlich gepr\u00fcft werden sollte.<\/strong>&nbsp;Wir sind auf den Ausgang der ersten Gerichtsverfahren jedenfalls gespannt. \u00dcber aktuelle Entwicklungen werden wir Sie auf dem Laufenden halten.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>U + C Rechtsanw\u00e4lte (Urmann und Collegen) haben im Namen von The Archive AG vor kurzem offenbar \u00fcber zehntausend Internetnutzer f\u00fcr das angebliche&nbsp;Anschauen von Filmen&nbsp;auf der Onlineplattform REDTUBE abgemahnt. Allein das Streaming der dort zum Anschauen angebotenen&nbsp;erotischen Filme&nbsp;h\u00e4tte angeblich das&nbsp;Urheberrecht&nbsp;der angeblichen Rechteinhaberin The Archive AG verletzt. 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