{"id":5588,"date":"2013-12-19T14:25:00","date_gmt":"2013-12-19T13:25:00","guid":{"rendered":"https:\/\/zellerseyfert.com\/?p=5588"},"modified":"2021-11-23T14:36:20","modified_gmt":"2021-11-23T13:36:20","slug":"olg-duesseldorf-erstellen-und-verkauf-eines-pop-art-portraets-eines-bekannten-berufssportlers-ohne-einwilligung-nicht-zulaessig","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/zellerseyfert.com\/de\/olg-duesseldorf-erstellen-und-verkauf-eines-pop-art-portraets-eines-bekannten-berufssportlers-ohne-einwilligung-nicht-zulaessig\/","title":{"rendered":"OLG D\u00fcsseldorf: Erstellen und Verkauf eines Pop-Art-Portr\u00e4ts eines bekannten Berufssportlers ohne Einwilligung nicht zul\u00e4ssig"},"content":{"rendered":"\n<p><strong>Das OLG D\u00fcsseldorf entschied vor kurzem, dass das Erstellen und der Verkauf von Pop-Art-Portr\u00e4ts eines bekannten Berufssportlers nicht durch die&nbsp;<a href=\"https:\/\/zellerseyfert.com\/de\/bildrecht-fotorecht.html\">Vorschriften des \u00a7 23 Abs. 1 Nr. 1 oder Nr. 4 Kunsturhebergesetz (KUG)<\/a>&nbsp;gerechtfertigt sind (OLG D\u00fcsseldorf, Urt. v. 23.07.2013 \u2013 Az.: I-20 U 190\/12).<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><a href=\"https:\/\/zellerseyfert.com\/de\/bildrecht-fotorecht.html\">Bildnisse<\/a>&nbsp;d\u00fcrfen nach&nbsp;<a href=\"https:\/\/zellerseyfert.com\/de\/bildrecht-fotorecht.html\"><strong>\u00a7 22 Satz 1 KUG<\/strong><\/a>&nbsp;grunds\u00e4tzlich nur mit&nbsp;<a href=\"https:\/\/zellerseyfert.com\/de\/bildrecht-fotorecht.html\">Einwilligung des Abgebildeten<\/a>&nbsp;verbreitet oder \u00f6ffentlich zur Schau gestellt werden. Allerdings d\u00fcrfen nach&nbsp;<a href=\"https:\/\/zellerseyfert.com\/de\/bildrecht-fotorecht.html\"><strong>\u00a7 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG<\/strong><\/a>&nbsp;<a href=\"https:\/\/zellerseyfert.com\/de\/bildrecht-fotorecht.html\"><strong>Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte<\/strong><\/a>&nbsp;auch ohne Einwilligung verbreitet und zur Schau gestellt werden. Ferner d\u00fcrfen nach<a href=\"https:\/\/zellerseyfert.com\/de\/bildrecht-fotorecht.html\"><strong>&nbsp;\u00a7 23 Abs. 1 Nr. 4 KUG<\/strong><\/a>&nbsp;solche Bildnisse auch ohne Einwilligung verbreitet und zur Schau gestellt werden, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem&nbsp;<a href=\"https:\/\/zellerseyfert.com\/de\/bildrecht-fotorecht.html\"><strong>h\u00f6heren Interesse der Kunst<\/strong><\/a>&nbsp;dient.&nbsp;<a href=\"https:\/\/plus.google.com\/104588195012866218517\/?rel=author\" rel=\"noopener\">Google<\/a><\/p>\n\n\n\n<p>Der Kl\u00e4ger ist ein bekannter Berufssportler. Der Beklagte erstellt sogenannte&nbsp;<a href=\"https:\/\/zellerseyfert.com\/de\/bildrecht-fotorecht.html\">\u201ePop-Art\u201c-Gem\u00e4lde<\/a>, die er entweder \u00fcber die&nbsp;<a href=\"https:\/\/zellerseyfert.com\/de\/e-commerce-internet.html\">Onlineplattform eBay oder \u00fcber seine eigene Homepage<\/a>&nbsp;vermarktet. So bot der Beklagte auf&nbsp;<a href=\"https:\/\/zellerseyfert.com\/de\/e-commerce-internet.html\">eBay<\/a>&nbsp;unter anderem ein&nbsp;<a href=\"https:\/\/zellerseyfert.com\/de\/bildrecht-fotorecht.html\">Pop-Art-Portr\u00e4t<\/a>&nbsp;des Kl\u00e4gers an, welches den Kopf des Kl\u00e4gers mit einer Kappe zeigte. Dieses&nbsp;<a href=\"https:\/\/zellerseyfert.com\/de\/bildrecht-fotorecht.html\">Pop-Art-Portr\u00e4t<\/a>&nbsp;des Kl\u00e4gers hatte der Beklagte auf&nbsp;<a href=\"https:\/\/zellerseyfert.com\/de\/e-commerce-internet.html\">eBay<\/a>&nbsp;tats\u00e4chlich zum Preis von 43,50 Euro verkauft.<\/p>\n\n\n\n<p>Das OLG D\u00fcsseldorf best\u00e4tigte nun das Urteil der ersten Instanz: Dem Kl\u00e4ger st\u00fcnde gegen den Beklagten ein Unterlassungsanspruch, ferner auch ein Schadensersatzanspruch in Bezug auf die Verbreitung oder Zurschaustellung der im Urteil des Landgerichts wiedergegebenen&nbsp;<a href=\"https:\/\/zellerseyfert.com\/de\/bildrecht-fotorecht.html\">Bilder<\/a>&nbsp;zu. Dass der Beklagte ohne Einwilligung des Kl\u00e4gers dessen&nbsp;<a href=\"https:\/\/zellerseyfert.com\/de\/bildrecht-fotorecht.html\">Bildnis<\/a>&nbsp;verbreitet beziehungsweise \u00f6ffentlich zur Schau gestellt hat, ist zwischen den Parteien nicht streitig. Der Beklagte st\u00fctzte sich zur Rechtfertigung seines Tuns allerdings auf&nbsp;<a href=\"https:\/\/zellerseyfert.com\/de\/bildrecht-fotorecht.html\">\u00a7 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG sowie auf \u00a7 23 Abs. 1 Nr. 4 KUG<\/a>.<\/p>\n\n\n\n<p>Nach&nbsp;<a href=\"https:\/\/zellerseyfert.com\/de\/bildrecht-fotorecht.html\"><strong>\u00a7 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG<\/strong><\/a>&nbsp;d\u00fcrfen&nbsp;<a href=\"https:\/\/zellerseyfert.com\/de\/bildrecht-fotorecht.html\"><strong>Bildnisse aus dem Bereich der Zeitgeschichte<\/strong><\/a>&nbsp;auch ohne Einwilligung des Abgebildeten verbreitet und zur Schau gestellt werden. Dabei sei nach Auffassung des OLG D\u00fcsseldorf allerdings bereits bei der Pr\u00fcfung der Frage, ob ein zeitgeschichtliches Ereignis vorliege, eine umfassende Abw\u00e4gung der widerstreitenden Interessen erforderlich. Der Informationsgehalt des hier in Rede stehenden&nbsp;<a href=\"https:\/\/zellerseyfert.com\/de\/bildrecht-fotorecht.html\">Bildnisses<\/a>&nbsp;beschr\u00e4nke sich auf das Aussehen des Kl\u00e4gers mit einer Kappe. Zwar werde auf diese Weise ein Zusammenhang mit seinen sportlichen Erfolgen hergestellt. Diese Information werde jedoch nicht durch das&nbsp;<a href=\"https:\/\/zellerseyfert.com\/de\/bildrecht-fotorecht.html\">Pop-Art-Portr\u00e4t<\/a>&nbsp;untermauert. Gegen\u00fcber diesem sehr eingeschr\u00e4nkten Informationsinteresse der \u00d6ffentlichkeit \u00fcberwiege im vorliegenden Fall das&nbsp;<a href=\"https:\/\/zellerseyfert.com\/de\/persoenlichkeitsrecht-rufschaedigung.html\">Pers\u00f6nlichkeitsrecht<\/a>&nbsp;des Kl\u00e4gers. Grunds\u00e4tzlich sei es auch&nbsp;<a href=\"https:\/\/zellerseyfert.com\/de\/persoenlichkeitsrecht-rufschaedigung.html\">prominenten Pers\u00f6nlichkeiten<\/a>&nbsp;freigestellt, ob und in welcher Weise sie Dritten die&nbsp;<a href=\"https:\/\/zellerseyfert.com\/de\/bildrecht-fotorecht.html\">kommerzielle Verwertung ihres Abbildes<\/a>&nbsp;gestatten. Der Beklagte mache sich die Bekanntheit des Kl\u00e4gers zunutze, um seine&nbsp;<a href=\"https:\/\/zellerseyfert.com\/de\/bildrecht-fotorecht.html\">Bilder<\/a>&nbsp;zu verkaufen. Die Darstellung diene damit nicht in erster Linie der Information der \u00d6ffentlichkeit, sondern dem Interesse des Kl\u00e4gers an kommerziellem Produktabsatz. Die&nbsp;<a href=\"https:\/\/zellerseyfert.com\/de\/bildrecht-fotorecht.html\">Bildnisse<\/a>&nbsp;w\u00fcrden sich in ihrer werblichen Anpreisung wie Fanartikel darstellen.<\/p>\n\n\n\n<p>Nach&nbsp;<a href=\"https:\/\/zellerseyfert.com\/de\/bildrecht-fotorecht.html\"><strong>\u00a7 23 Abs. 1 Nr. 4 KUG<\/strong><\/a>&nbsp;d\u00fcrfen nicht auf Bestellung gefertigte&nbsp;<a href=\"https:\/\/zellerseyfert.com\/de\/bildrecht-fotorecht.html\">Bildnisse<\/a>&nbsp;ohne Einwilligung verbreitet und zur Schau gestellt werden, wenn die Verbreitung bzw. Schaustellung einem&nbsp;<a href=\"https:\/\/zellerseyfert.com\/de\/bildrecht-fotorecht.html\"><strong>h\u00f6heren Interesse der Kunst<\/strong><\/a>&nbsp;dient. Das ist nach Auffassung des OLG D\u00fcsseldorf dann der Fall,&nbsp;<strong><em>wenn die Verwendung des&nbsp;<a href=\"https:\/\/zellerseyfert.com\/de\/bildrecht-fotorecht.html\">Bildnisses<\/a>&nbsp;f\u00fcr einen k\u00fcnstlerischen Zweck notwendig, geboten und verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig ist<\/em><\/strong>. Die im vorliegenden Fall in Streit stehenden&nbsp;<a href=\"https:\/\/zellerseyfert.com\/de\/bildrecht-fotorecht.html\">Bilder<\/a>&nbsp;stellten nach Auffassung des OLG D\u00fcsseldorf schon&nbsp;<strong>keine Kunst<\/strong>&nbsp;dar. Zwar entziehe sich letztlich der Kunstbegriff schon deshalb einer klaren Definition, weil sich der Normbereich der Kunst eigengesetzlich gestaltet. Gleichwohl sei es f\u00fcr die praktische Rechtsanwendung erforderlich, gewisse Grundanforderungen festzulegen. Im Ansatz folge aus der Eigengesetzlichkeit der Kunst die Autonomie des K\u00fcnstlers, der damit selbst dar\u00fcber bestimme, was er zum Kunstwerk erhebt. Dabei bestehe das Wesen der k\u00fcnstlerischen Bet\u00e4tigung in der freien sch\u00f6pferischen Gestaltung, in der Eindr\u00fccke, Erfahrungen oder Erlebnisse des K\u00fcnstlers durch das Medium einer bestimmten Formensprache zur unmittelbaren Anschauung gebracht werden. Dabei werde es in der Regel ein gewisser Anhaltspunkt sein, wenn bei formaler, typologischer Betrachtung die Zuordnung zu einem bestimmten Werktyp (Malerei, Dichtung) m\u00f6glich ist, weil dann aufgrund der Komplexit\u00e4t und Assoziationsvielfalt ein weiter Deutungsspielraum er\u00f6ffnet wird, der eine fortgesetzte und unterschiedliche Interpretation zul\u00e4sst.<\/p>\n\n\n\n<p>Im vorliegenden Fall sei es nach Auffassung des OLG D\u00fcsseldorf schon nicht ersichtlich, inwieweit Eindr\u00fccke, Erfahrungen oder Erlebnisse des K\u00fcnstlers durch das Medium einer bestimmten Formensprache zum Ausdruck gebracht worden seien. \u00dcber das rein handwerkliche K\u00f6nnen hinaus h\u00e4tten die in Streit stehenden&nbsp;<a href=\"https:\/\/zellerseyfert.com\/de\/bildrecht-fotorecht.html\">Bildnisse<\/a>&nbsp;keinen Gehalt. Die Verfremdung des&nbsp;<a href=\"https:\/\/zellerseyfert.com\/de\/bildrecht-fotorecht.html\">Bildnisses<\/a>&nbsp;gehe jeweils nicht \u00fcber das hinaus, was als blo\u00dfer Stil \u2013 der Pop-Art n\u00e4mlich \u2013 bekannt sei. Auch im \u00dcbrigen lasse sich ein&nbsp;<a href=\"https:\/\/zellerseyfert.com\/de\/bildrecht-fotorecht.html\">k\u00fcnstlerischer Gehalt des Bildes<\/a>&nbsp;jeweils nicht ermitteln. Der dekorative Charakter st\u00fcnde im Vordergrund.<\/p>\n\n\n\n<p>Auch bei einer&nbsp;<a href=\"https:\/\/zellerseyfert.com\/de\/bildrecht-fotorecht.html\"><strong>Abw\u00e4gung<\/strong>&nbsp;im Rahmen des&nbsp;<strong>\u00a7 23 Abs. 1 Nr. 4 KUG<\/strong><\/a>&nbsp;w\u00fcrde nach Auffassung des OLG D\u00fcsseldorf im vorliegenden Fall das&nbsp;<a href=\"https:\/\/zellerseyfert.com\/de\/persoenlichkeitsrecht-rufschaedigung.html\">Pers\u00f6nlichkeitsrecht<\/a>&nbsp;des Kl\u00e4gers \u00fcberwiegen. Der Kl\u00e4ger habe selbst das Recht zu entscheiden, wem er in welcher Weise eine&nbsp;<a href=\"https:\/\/zellerseyfert.com\/de\/persoenlichkeitsrecht-rufschaedigung.html\">Verwertung seiner Pers\u00f6nlichkeit<\/a>&nbsp;gestattet. Es sei durch die Kunstfreiheit nicht abstrakt gedeckt, die Bekanntheit des Kl\u00e4gers zur F\u00f6rderung des eigenen Produktabsatzes auszunutzen.<\/p>\n\n\n\n<p>Das OLG D\u00fcsseldorf hat die Revision zum BGH nicht zugelassen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das OLG D\u00fcsseldorf entschied vor kurzem, dass das Erstellen und der Verkauf von Pop-Art-Portr\u00e4ts eines bekannten Berufssportlers nicht durch die&nbsp;Vorschriften des \u00a7 23 Abs. 1 Nr. 1 oder Nr. 4 Kunsturhebergesetz (KUG)&nbsp;gerechtfertigt sind (OLG D\u00fcsseldorf, Urt. v. 23.07.2013 \u2013 Az.: I-20 U 190\/12). Bildnisse&nbsp;d\u00fcrfen nach&nbsp;\u00a7 22 Satz 1 KUG&nbsp;grunds\u00e4tzlich nur mit&nbsp;Einwilligung des Abgebildeten&nbsp;verbreitet oder \u00f6ffentlich [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":1938,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_acf_changed":false,"footnotes":""},"categories":[59],"tags":[],"class_list":["post-5588","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-personlichkeitsrecht"],"acf":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/zellerseyfert.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/5588","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/zellerseyfert.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/zellerseyfert.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/zellerseyfert.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/zellerseyfert.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=5588"}],"version-history":[{"count":2,"href":"https:\/\/zellerseyfert.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/5588\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":5590,"href":"https:\/\/zellerseyfert.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/5588\/revisions\/5590"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/zellerseyfert.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media\/1938"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/zellerseyfert.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=5588"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/zellerseyfert.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=5588"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/zellerseyfert.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=5588"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}