{"id":5557,"date":"2013-12-22T10:48:00","date_gmt":"2013-12-22T09:48:00","guid":{"rendered":"https:\/\/zellerseyfert.com\/?p=5557"},"modified":"2021-11-23T10:49:06","modified_gmt":"2021-11-23T09:49:06","slug":"bgh-zur-bestimmung-des-verletzergewinns-nach-einer-patentverletzung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/zellerseyfert.com\/de\/bgh-zur-bestimmung-des-verletzergewinns-nach-einer-patentverletzung\/","title":{"rendered":"BGH: Zur Bestimmung des Verletzergewinns nach einer Patentverletzung"},"content":{"rendered":"\n<p><strong>Der BGH hat vor kurzem entschieden, dass bei der Bestimmung des herauszugebenden Anteils des Verletzergewinns, der durch die&nbsp;<a href=\"https:\/\/zellerseyfert.com\/de\/patentrecht-und-gebrauchsmusterrecht.html\">Benutzung der erfindungsgem\u00e4\u00dfen Lehre<\/a>&nbsp;vermittelt worden ist, regelm\u00e4\u00dfig auch zu ber\u00fccksichtigen ist, ob und inwieweit die&nbsp;<a href=\"https:\/\/zellerseyfert.com\/de\/patentrecht-und-gebrauchsmusterrecht.html\">erfindungsgem\u00e4\u00dfe Ausgestaltung<\/a>&nbsp;oder die damit unmittelbar oder mittelbar verbundenen technischen oder wirtschaftlichen Vorteile f\u00fcr die Abnehmer des&nbsp;<a href=\"https:\/\/zellerseyfert.com\/de\/patentrecht-und-gebrauchsmusterrecht.html\">Patentverletzers<\/a>&nbsp;erkennbar waren oder ihnen gegen\u00fcber werblich herausgestellt wurden. Denn auch ein solcher Umstand lasse R\u00fcckschl\u00fcsse darauf zu, inwieweit die Marktchancen des vom Verletzer vertriebenen Produkts gerade durch die&nbsp;<a href=\"https:\/\/zellerseyfert.com\/de\/patentrecht-und-gebrauchsmusterrecht.html\">erfindungsgem\u00e4\u00dfe Ausgestaltung des Erzeugnisses und die hierdurch vermittelten technischen oder wirtschaftlichen Vorteile<\/a>&nbsp;beeinflusst wurden. Der BGH pr\u00e4zisiert mit seiner aktuellen Entscheidung seine Flaschentr\u00e4ger-Entscheidung vom 24.07.2012 \u2013 Az.: X ZR 51\/11 (zur aktuellen Entscheidung:&nbsp;<a href=\"http:\/\/juris.bundesgerichtshof.de\/cgi-bin\/rechtsprechung\/document.py?Gericht=bgh&amp;Art=en&amp;sid=1f5fa82fac35cb7935b5ecb2a1a6c299&amp;nr=65658&amp;pos=0&amp;anz=1\" rel=\"noopener\">BGH, Beschl. v. 03.09.2013 \u2013 Az.: X ZR 130\/12 \u2013 Kabelschloss<\/a>).<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>In der aktuellen Entscheidung verlangte die Kl\u00e4gerin als Inhaberin des mit Wirkung f\u00fcr die Bundesrepublik Deutschland erteilten&nbsp;<a href=\"https:\/\/zellerseyfert.com\/de\/patentrecht-und-gebrauchsmusterrecht.html\">europ\u00e4ischen Patents 0\u2009361\u2009155 (Klagepatents)<\/a>&nbsp;von den Beklagten&nbsp;<a href=\"https:\/\/zellerseyfert.com\/de\/patentrecht-und-gebrauchsmusterrecht.html\">Schadensersatz wegen Patentverletzung in H\u00f6he des Verletzergewinns<\/a>. Das&nbsp;<a href=\"https:\/\/zellerseyfert.com\/de\/patentrecht-und-gebrauchsmusterrecht.html\">Klagepatent<\/a>&nbsp;betrifft die Kombination einer zweiradrahmenseitigen Kabelschlosshalterung mit einem von dieser betriebsm\u00e4\u00dfig trennbaren Kabelschloss. Das OLG D\u00fcsseldorf hatte in der Berufungsinstanz, ebenso wie zuvor auch bereits das Landgericht, den auf der&nbsp;<a href=\"https:\/\/zellerseyfert.com\/de\/patentrecht-und-gebrauchsmusterrecht.html\">Benutzung der Erfindung<\/a>&nbsp;beruhenden Anteil des Verletzergewinns in H\u00f6he von 482.357 Euro, den die Beklagten durch Ums\u00e4tze in H\u00f6he von 1.007.201 Euro mit der Verletzungsform erzielt hatten, mit 10\u2009% bemessen und die weitergehende Klage abgewiesen. Vor dem BGH verlangte die Kl\u00e4gerin die Verurteilung der Beklagten zur Herausgabe weiterer 30\u2009% des Verletzergewinns.&nbsp;<a href=\"https:\/\/plus.google.com\/104588195012866218517\/?rel=author\" rel=\"noopener\">Google<\/a><\/p>\n\n\n\n<p>Der BGH hielt die weitergehenden Anspr\u00fcche der Kl\u00e4gerin f\u00fcr nicht gegeben. Die Beschwerde der Kl\u00e4gerin hatte deshalb beim BGH keinen Erfolg. Der BGH rief im aktuellen Fall noch einmal seine Grunds\u00e4tze aus seiner&nbsp;<a href=\"https:\/\/zellerseyfert.com\/de\/patentrecht-und-gebrauchsmusterrecht.html\">Flaschentr\u00e4ger-Entscheidung aus dem Jahr 2012<\/a>&nbsp;in Erinnerung. Diese lauten:<\/p>\n\n\n\n<p><em>\u201e1. Der Schutzrechtsverletzer ist verpflichtet, den durch die Verletzungshandlungen erzielten Gewinn vollst\u00e4ndig insoweit, aber auch nur insoweit herauszugeben, als er auf der Benutzung des immateriellen Schutzguts beruht.<\/em><\/p>\n\n\n\n<p><em>2. F\u00fcr die Bestimmung des Anteils des herauszugebenden Verletzergewinns ist bei einer&nbsp;<a href=\"https:\/\/zellerseyfert.com\/de\/patentrecht-und-gebrauchsmusterrecht.html\">Patentverletzung<\/a>&nbsp;wertend zu bestimmen, ob und in welchem Umfang der erzielte Gewinn auf den durch die Benutzung der Erfindung vermittelten technischen Eigenschaften des Produkts oder anderen f\u00fcr die Kaufentscheidung der Abnehmer erheblichen Faktoren beruht. Die H\u00f6he des herauszugebenden Verletzergewinns ist insoweit vom Tatrichter unter W\u00fcrdigung aller Umst\u00e4nde des Einzelfalls nach freier \u00dcberzeugung zu sch\u00e4tzen.\u201c<\/em><\/p>\n\n\n\n<p>Nach Auffassung des BGH steht die Entscheidung des OLG D\u00fcsseldorf zum aktuellen Fall in Einklang mit den damaligen BGH-Grunds\u00e4tzen aus der Flaschentr\u00e4ger-Entscheidung. Das OLG D\u00fcsseldorf hatte in der Berufungsinstanz ausgef\u00fchrt, dass f\u00fcr die Sch\u00e4tzung des Kausalanteils insbesondere die&nbsp;<a href=\"https:\/\/zellerseyfert.com\/de\/patentrecht-und-gebrauchsmusterrecht.html\"><strong><em>Bedeutung<\/em><\/strong>&nbsp;ins Gewicht falle,&nbsp;<strong><em>die die technische Lehre des Klagepatents f\u00fcr die Verletzungsform gehabt habe<\/em><\/strong><\/a>. Das OLG D\u00fcsseldorf kam dabei zum Ergebnis, dass die Erfindung&nbsp;<strong><em>nur eine Detailverbesserung<\/em><\/strong>&nbsp;des Kabelschlosses und seiner Halterung darstelle und keine wesentlichen Verbesserungen gegen\u00fcber dem&nbsp;<a href=\"https:\/\/zellerseyfert.com\/de\/patentrecht-und-gebrauchsmusterrecht.html\">Stand der Technik<\/a>&nbsp;bereitstelle. Das OLG D\u00fcsseldorf hatte sodann den Berufungsangriff f\u00fcr unbegr\u00fcndet erachtet, der sich dagegen richtete, dass das Landgericht im Rahmen seiner tatrichterlichen Gesamtabw\u00e4gung in der ersten Instanz auch darauf abstellte,&nbsp;<strong><em>ob und in welchem Umfang die Beklagten die technische Gestaltung von Fahrradschloss und Halterung eigens werblich herausgestellt h\u00e4tten<\/em><\/strong>.<\/p>\n\n\n\n<p>Nach Auffassung des BGH durfte das OLG D\u00fcsseldorf bei der Bestimmung des auf die&nbsp;<a href=\"https:\/\/zellerseyfert.com\/de\/patentrecht-und-gebrauchsmusterrecht.html\">Verletzung des Klagepatents<\/a>&nbsp;entfallenden Gewinnanteils ber\u00fccksichtigen, dass die durch das&nbsp;<a href=\"https:\/\/zellerseyfert.com\/de\/patentrecht-und-gebrauchsmusterrecht.html\">Klagepatent<\/a>&nbsp;unter Schutz gestellten technischen Details und Vorteile f\u00fcr die K\u00e4ufer der Verletzungsform&nbsp;<strong><em>auf Grund der Verpackungsgestaltung nicht wahrnehmbar<\/em><\/strong>&nbsp;waren und von den Beklagten auch sonst&nbsp;<strong><em>weder unmittelbar noch mittelbar werblich herausgestellt<\/em><\/strong>&nbsp;wurden. Denn ein solcher Umstand lasse R\u00fcckschl\u00fcsse darauf zu,&nbsp;<strong><em>inwieweit die Marktchancen des vom Verletzer vertriebenen Produkts gerade durch die&nbsp;<a href=\"https:\/\/zellerseyfert.com\/de\/patentrecht-und-gebrauchsmusterrecht.html\">erfindungsgem\u00e4\u00dfe Ausgestaltung des Erzeugnisses und die hierdurch vermittelten technischen oder wirtschaftlichen Vorteile<\/a>&nbsp;beeinflusst wurden<\/em><\/strong>.<\/p>\n\n\n\n<p>Nicht in \u00dcbereinstimmung mit der BGH-Rechtsprechung h\u00e4tte es nach Auffassung des BGH nur gestanden, wenn das OLG D\u00fcsseldorf insoweit&nbsp;<strong><em>allein&nbsp;auf die Wahrnehmbarkeit<\/em><\/strong>&nbsp;der durch das Klagepatent unter Schutz gestellten Details abgestellt h\u00e4tte. Denn gerade bei einem an private Endabnehmer ver\u00e4u\u00dferten Erzeugnis k\u00f6nne allein mit einer solchen Erw\u00e4gung die&nbsp;<strong><em>in der Regel komplexen und vielgestaltigen Gr\u00fcnde f\u00fcr den Markterfolg eines Produkts<\/em><\/strong>&nbsp;nicht angemessen erfasst werden. Das OLG D\u00fcsseldorf hatte bei seinem Urteil jedoch zutreffend&nbsp;<strong>alle Umst\u00e4nde des Einzelfalls&nbsp;<em>gew\u00fcrdigt<\/em><\/strong>, vor allem auch die&nbsp;<strong><em>Bedeutung der technischen Lehre des Klagepatents<\/em><\/strong>&nbsp;und&nbsp;<strong><em>die damit verbundenen technischen Vorz\u00fcge f\u00fcr die Verletzungsform<\/em><\/strong>&nbsp;sowie die&nbsp;<strong><em>Erwartungen des Marktes<\/em><\/strong>.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der BGH hat vor kurzem entschieden, dass bei der Bestimmung des herauszugebenden Anteils des Verletzergewinns, der durch die&nbsp;Benutzung der erfindungsgem\u00e4\u00dfen Lehre&nbsp;vermittelt worden ist, regelm\u00e4\u00dfig auch zu ber\u00fccksichtigen ist, ob und inwieweit die&nbsp;erfindungsgem\u00e4\u00dfe Ausgestaltung&nbsp;oder die damit unmittelbar oder mittelbar verbundenen technischen oder wirtschaftlichen Vorteile f\u00fcr die Abnehmer des&nbsp;Patentverletzers&nbsp;erkennbar waren oder ihnen gegen\u00fcber werblich herausgestellt wurden. Denn [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":1938,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_acf_changed":false,"footnotes":""},"categories":[54],"tags":[],"class_list":["post-5557","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-urheberrecht"],"acf":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/zellerseyfert.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/5557","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/zellerseyfert.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/zellerseyfert.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/zellerseyfert.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/zellerseyfert.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=5557"}],"version-history":[{"count":2,"href":"https:\/\/zellerseyfert.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/5557\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":5559,"href":"https:\/\/zellerseyfert.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/5557\/revisions\/5559"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/zellerseyfert.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media\/1938"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/zellerseyfert.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=5557"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/zellerseyfert.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=5557"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/zellerseyfert.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=5557"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}