{"id":5548,"date":"2014-02-15T10:44:00","date_gmt":"2014-02-15T09:44:00","guid":{"rendered":"https:\/\/zellerseyfert.com\/?p=5548"},"modified":"2021-11-23T10:45:32","modified_gmt":"2021-11-23T09:45:32","slug":"bgh-keine-regelvermutung-fuer-den-vorrang-des-allgemeinen-persoenlichkeitsrechts-von-kindern-und-jugendlichen-gegenueber-der-pressefreiheit","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/zellerseyfert.com\/de\/bgh-keine-regelvermutung-fuer-den-vorrang-des-allgemeinen-persoenlichkeitsrechts-von-kindern-und-jugendlichen-gegenueber-der-pressefreiheit\/","title":{"rendered":"BGH: Keine Regelvermutung f\u00fcr den Vorrang des allgemeinen Pers\u00f6nlichkeitsrechts von Kindern und Jugendlichen gegen\u00fcber der Pressefreiheit"},"content":{"rendered":"\n<p><strong>In einem grundlegenden Urteil zur&nbsp;<a href=\"https:\/\/zellerseyfert.com\/de\/presserecht.html\">Pressefreiheit<\/a>&nbsp;und ihrer Abw\u00e4gung mit dem&nbsp;<a href=\"https:\/\/zellerseyfert.com\/de\/persoenlichkeitsrecht-rufschaedigung.html\">allgemeinen Pers\u00f6nlichkeitsrecht&nbsp;<\/a>hat der Bundesgerichtshof (BGH) vor kurzem insbesondere folgende zwei Punkte entschieden:<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong>&#8211; In der Abw\u00e4gung&nbsp;<a href=\"https:\/\/zellerseyfert.com\/de\/presserecht.html\">schutzw\u00fcrdiger Belange der Presse<\/a>&nbsp;an der&nbsp;<a href=\"https:\/\/zellerseyfert.com\/de\/datenschutzrecht.html\">Ver\u00f6ffentlichung von pers\u00f6nlichen Daten<\/a>&nbsp;auf der einen Seite mit dem&nbsp;<a href=\"https:\/\/zellerseyfert.com\/de\/persoenlichkeitsrecht-rufschaedigung.html\">Recht auf informationelle Selbstbestimmung<\/a>&nbsp;auf der anderen Seite kann das Gewicht eines&nbsp;<a href=\"https:\/\/zellerseyfert.com\/de\/persoenlichkeitsrecht-rufschaedigung.html\">Eingriffs in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung<\/a>&nbsp;dadurch gemindert werden, dass die&nbsp;<a href=\"https:\/\/zellerseyfert.com\/de\/datenschutzrecht.html\">pers\u00f6nlichen Daten<\/a>&nbsp;aufgrund von&nbsp;<a href=\"https:\/\/zellerseyfert.com\/de\/presserecht.html\">Presseberichten<\/a>&nbsp;in fr\u00fcheren Jahren einer breiten \u00d6ffentlichkeit bekannt wurden und weiterhin im Internet zug\u00e4nglich sind.<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong>&#8211; Eine Regelvermutung f\u00fcr den Vorrang des&nbsp;<a href=\"https:\/\/zellerseyfert.com\/de\/persoenlichkeitsrecht-rufschaedigung.html\">allgemeinen Pers\u00f6nlichkeitsrechts<\/a>&nbsp;gegen\u00fcber der&nbsp;<a href=\"https:\/\/zellerseyfert.com\/de\/presserecht.html\">Pressefreiheit<\/a>&nbsp;besteht nicht schon dann, wenn der Schutz von Kindern und Jugendlichen in Rede steht.<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong>(<a href=\"http:\/\/juris.bundesgerichtshof.de\/cgi-bin\/rechtsprechung\/document.py?Gericht=bgh&amp;Art=en&amp;sid=f4482b604c45379f8923889c37db3477&amp;nr=65992&amp;pos=1&amp;anz=2\" rel=\"noopener\">BGH, Urt. v. 05.11.2013 \u2013 Az.: VI ZR 304\/12<\/a>)<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die Kl\u00e4gerin, Mascha S., begehrt von der Beklagten, die Ver\u00f6ffentlichung zu unterlassen, sie sei die Tochter von G\u00fcnther J. Im Jahr 2000 wurde die Kl\u00e4gerin von dem Fernsehmoderator G\u00fcnther J. und seiner Ehefrau Thea S.-J. als Kind angenommen. Bis in das Jahr 2008 wurde in mehreren&nbsp;<a href=\"https:\/\/zellerseyfert.com\/de\/presserecht.html\">Pressever\u00f6ffentlichungen<\/a>&nbsp;dar\u00fcber unter Nennung des Vornamens und des Alters der Kl\u00e4gerin berichtet. Bei Eingabe des Suchbegriffes \u00bbMascha S.\u00ab in die Suchmaschine Google wurden zum Zeitpunkt der Entscheidung des Landgerichts 2430 Treffer erzielt. Um zu verhindern, dass das Kindschaftsverh\u00e4ltnis zu G\u00fcnther J. schon aufgrund des Familiennamens offenbar w\u00fcrde, bestimmten die Eheleute, dass die Kl\u00e4gerin den Familiennamen S. tr\u00e4gt. Die Beklagte ver\u00f6ffentlichte in der von ihr verlegten&nbsp;<a href=\"https:\/\/zellerseyfert.com\/de\/presserecht.html\">Zeitschrift<\/a>&nbsp;\u00bbViel Spa\u00df\u00ab aus Anlass der Verleihung der Goldenen Kamera an G\u00fcnther J. einen Beitrag \u00fcber die Eltern der Kl\u00e4gerin mit der \u00dcberschrift \u00bbEhekrise\u00ab. Darin wurden der Umgang der Eheleute miteinander bei \u00f6ffentlichen Auftritten und die Auswirkung der starken beruflichen Beanspruchung von G\u00fcnther J. auf die ehelichen Beziehungen thematisiert. Die famili\u00e4ren Aufgaben von Thea S.-J. werden unter anderem wie folgt beschrieben:<\/p>\n\n\n\n<p><em>\u00bbSie k\u00fcmmert sich im heimischen Potsdam um die vier Kinder:<\/em><\/p>\n\n\n\n<p><em>Die beiden leiblichen T\u00f6chter Svenja (21) und Kristin (18) sowie die adoptierten M\u00e4dchen Katja (14) und Mascha (10).\u00ab<\/em><\/p>\n\n\n\n<p>Die Kl\u00e4gerin wendet sich gegen die Ver\u00f6ffentlichung, da sie durch Nennung ihres Vornamens, Alters sowie die Angabe des vollen Namens ihrer Eltern als Tochter von G\u00fcnther J. erkennbar werde. Eine Abmahnung blieb erfolglos. Das Landgericht sowie das Oberlandesgericht Hamburg hatten der Kl\u00e4gerin in den Vorinstanzen noch Recht gegeben. Mit der Revision beim BGH hatte die Beklagte jedoch in vollem Umfang Erfolg. Die Klage wurde abgewiesen.&nbsp;<a href=\"https:\/\/plus.google.com\/104588195012866218517\/?rel=author\" rel=\"noopener\">Google<\/a><\/p>\n\n\n\n<p>Nach Auffassung des BGH entspreche es der&nbsp;<a href=\"https:\/\/zellerseyfert.com\/de\/persoenlichkeitsrecht-rufschaedigung.html\">Eigenart des allgemeinen Pers\u00f6nlichkeitsrechts<\/a>&nbsp;als offenes Rahmenrecht, dass sein Inhalt nicht abschlie\u00dfend umschrieben ist, sondern seine Auspr\u00e4gungen jeweils anhand des zu entscheidenden Falles herausgearbeitet werden m\u00fcssen. Im Streitfall sei als&nbsp;<a href=\"https:\/\/zellerseyfert.com\/de\/persoenlichkeitsrecht-rufschaedigung.html\">besondere Auspr\u00e4gung des allgemeinen Pers\u00f6nlichkeitsrechts<\/a>&nbsp;das&nbsp;<a href=\"https:\/\/zellerseyfert.com\/de\/persoenlichkeitsrecht-rufschaedigung.html\"><strong>Recht auf informationelle Selbstbestimmung<\/strong><\/a>&nbsp;betroffen. Es gehe \u00fcber den&nbsp;<a href=\"https:\/\/zellerseyfert.com\/de\/persoenlichkeitsrecht-rufschaedigung.html\">Schutz der Privatsph\u00e4re des Einzelnen<\/a>&nbsp;hinaus und gebe ihm die Befugnis, grunds\u00e4tzlich selbst \u00fcber die&nbsp;<a href=\"https:\/\/zellerseyfert.com\/de\/datenschutzrecht.html\">Preisgabe und Verwendung seiner pers\u00f6nlichen Daten<\/a>&nbsp;zu bestimmen. Das&nbsp;<a href=\"https:\/\/zellerseyfert.com\/de\/persoenlichkeitsrecht-rufschaedigung.html\">Recht auf informationelle Selbstbestimmung<\/a>&nbsp;flankiere und erweitere den grundrechtlichen Schutz von Verhaltensfreiheit und Privatheit. Es umfasse die aus dem Gedanken der Selbstbestimmung folgende Befugnis des Einzelnen, grunds\u00e4tzlich selbst zu entscheiden, wann und innerhalb welcher Grenzen pers\u00f6nliche Lebenssachverhalte offenbart werden. Dieses&nbsp;<a href=\"https:\/\/zellerseyfert.com\/de\/persoenlichkeitsrecht-rufschaedigung.html\">Recht auf informationelle Selbstbestimmung<\/a>&nbsp;werde allerdings nicht schrankenlos gew\u00e4hrleistet. Seine Schranken seien in der Wechselwirkung mit den Rechten anderer und den Bed\u00fcrfnissen der sozialen Gemeinschaft zu finden. Der Einzelne habe keine absolute, uneingeschr\u00e4nkte&nbsp;<a href=\"https:\/\/zellerseyfert.com\/de\/datenschutzrecht.html\">Herrschaft \u00fcber \u00bbseine\u00ab Daten<\/a>. Er entfalte seine&nbsp;<a href=\"https:\/\/zellerseyfert.com\/de\/persoenlichkeitsrecht-rufschaedigung.html\">Pers\u00f6nlichkeit<\/a>&nbsp;innerhalb der sozialen Gemeinschaft. In dieser stelle die Information, auch soweit sie personenbezogen ist, einen Teil der sozialen Realit\u00e4t dar, der nicht ausschlie\u00dflich dem Betroffenen allein zugeordnet werden k\u00f6nne.<\/p>\n\n\n\n<p>\u00dcber die Spannungslage zwischen Individuum und Gemeinschaft sei im Sinne einer&nbsp;<strong><em>Gemeinschaftsbezogenheit und -gebundenheit der Person<\/em><\/strong>&nbsp;zu entscheiden. Deshalb m\u00fcsse der Einzelne grunds\u00e4tzlich&nbsp;<a href=\"https:\/\/zellerseyfert.com\/de\/persoenlichkeitsrecht-rufschaedigung.html\"><strong>Einschr\u00e4nkungen seines Rechts auf informationelle Selbstbestimmung<\/strong><\/a>&nbsp;hinnehmen,&nbsp;<strong><em>wenn und soweit solche Beschr\u00e4nkungen von hinreichenden Gr\u00fcnden des Gemeinwohls getragen werden und bei einer Gesamtabw\u00e4gung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gr\u00fcnde die Grenze des Zumutbaren noch gewahrt ist<\/em><\/strong>.<\/p>\n\n\n\n<p>Grunds\u00e4tzlich obliege es zwar dem Grundrechtstr\u00e4ger, seine Kommunikationsbeziehungen zu gestalten und in diesem Rahmen dar\u00fcber zu entscheiden, ob er bestimmte Informationen preisgebe oder zur\u00fcckhalte. Das&nbsp;<a href=\"https:\/\/zellerseyfert.com\/de\/persoenlichkeitsrecht-rufschaedigung.html\">Recht auf informationelle Selbstbestimmung<\/a>&nbsp;gew\u00e4hre dem Einzelnen im privatrechtlichen Umgang jedoch nicht ein unbeschr\u00e4nktes dingliches Herrschaftsrecht \u00fcber bestimmte Informationen. Es werde nicht vorbehaltlos gew\u00e4hrleistet. Vielmehr k\u00f6nne im privatrechtlichen Bereich das&nbsp;<a href=\"https:\/\/zellerseyfert.com\/de\/persoenlichkeitsrecht-rufschaedigung.html\">Recht auf informationelle Selbstbestimmung<\/a>&nbsp;seine Grenze in den Rechten Dritter finden. Die Grenzen seien dann im Wege einer&nbsp;<strong>Gesamtabw\u00e4gung der betroffenen Grundrechtspositionen<\/strong>&nbsp;auszuloten.<\/p>\n\n\n\n<p>Im Streitfall stehe der&nbsp;<strong><em><a href=\"https:\/\/zellerseyfert.com\/de\/persoenlichkeitsrecht-rufschaedigung.html\">Pers\u00f6nlichkeitsschutz<\/a>&nbsp;im Spannungsverh\u00e4ltnis zu der&nbsp;<a href=\"https:\/\/zellerseyfert.com\/de\/presserecht.html\">grundgesetzlich garantierten Meinungs- und Pressefreiheit<\/a><\/em><\/strong>. Die&nbsp;<a href=\"https:\/\/zellerseyfert.com\/de\/persoenlichkeitsrecht-rufschaedigung.html\">personenbezogene<\/a>&nbsp;<a href=\"https:\/\/zellerseyfert.com\/de\/presserecht.html\">Wortberichterstattung privater Presseorgane<\/a>&nbsp;verletzt nach Auffassung des BGH dabei nicht in jedem Fall das&nbsp;<a href=\"https:\/\/zellerseyfert.com\/de\/persoenlichkeitsrecht-rufschaedigung.html\">Recht auf informationelle Selbstbestimmung<\/a>&nbsp;des davon Betroffenen. Es m\u00fcsse nicht gew\u00e4hrleistet werden, dass der Einzelne nur so dargestellt und nur dann Gegenstand&nbsp;<a href=\"https:\/\/zellerseyfert.com\/de\/presserecht.html\">\u00f6ffentlicher Berichterstattung<\/a>&nbsp;werden k\u00f6nne, wenn und wie er es w\u00fcnsche. Zum&nbsp;<a href=\"https:\/\/zellerseyfert.com\/de\/persoenlichkeitsrecht-rufschaedigung.html\">allgemeinen Pers\u00f6nlichkeitsrecht<\/a>&nbsp;geh\u00f6re zwar die Befugnis des Einzelnen selbst zu entscheiden, wie er sich Dritten gegen\u00fcber darstellen will und inwieweit von Dritten \u00fcber seine Person verf\u00fcgt werden kann. Die dem Grundrechtstr\u00e4ger hiermit einger\u00e4umte ausschlie\u00dfliche Rechtsmacht erstrecke sich jedoch allein auf die tats\u00e4chlichen Grundlagen seines sozialen Geltungsanspruchs. So k\u00f6nne sich auf das Recht, gegen seinen Willen nicht zum Objekt einer \u00f6ffentlichen&nbsp;<a href=\"https:\/\/zellerseyfert.com\/de\/presserecht.html\">Berichterstattung<\/a>&nbsp;gemacht zu werden, jedenfalls nicht derjenige Grundrechtstr\u00e4ger berufen, der sich in freier Entscheidung der&nbsp;<a href=\"https:\/\/zellerseyfert.com\/de\/presserecht.html\">Medien\u00f6ffentlichkeit<\/a>&nbsp;aussetzt. Denn eine umfassende Verf\u00fcgungsbefugnis \u00fcber die Darstellung der eigenen Person im Sinne der Herrschaft des Grundrechtstr\u00e4gers auch \u00fcber den Umgang der \u00d6ffentlichkeit mit Aussagen oder Verhaltensweisen, deren er sich \u00f6ffentlich ent\u00e4u\u00dfert hat, gew\u00e4hrleiste das&nbsp;<a href=\"https:\/\/zellerseyfert.com\/de\/persoenlichkeitsrecht-rufschaedigung.html\">allgemeine Pers\u00f6nlichkeitsrecht<\/a>&nbsp;nicht. Trete der Einzelne in Kommunikation mit anderen, wirke er durch sein Verhalten auf andere ein oder ber\u00fchre er auf sonstige Weise Belange anderer oder des Gemeinschaftslebens, k\u00f6nnen Informationsinteressen vorhanden sein, denen gegen\u00fcber den&nbsp;<a href=\"https:\/\/zellerseyfert.com\/de\/persoenlichkeitsrecht-rufschaedigung.html\">pers\u00f6nlichen Belangen<\/a>&nbsp;der Vorrang einzur\u00e4umen ist. Der Konflikt zwischen dem&nbsp;<a href=\"https:\/\/zellerseyfert.com\/de\/persoenlichkeitsrecht-rufschaedigung.html\">Schutz des allgemeinen Pers\u00f6nlichkeitsrechts<\/a>&nbsp;und der&nbsp;<a href=\"https:\/\/zellerseyfert.com\/de\/presserecht.html\">Meinungs- und Pressefreiheit<\/a>&nbsp;sei dann&nbsp;<strong><em>in einem m\u00f6glichst schonenden Ausgleich zueinander im Wege einer G\u00fcter- und Interessenabw\u00e4gung zu l\u00f6sen<\/em><\/strong>.<\/p>\n\n\n\n<p>Der BGH kam in seinem Urteil zum Ergebnis, dass der&nbsp;<a href=\"https:\/\/zellerseyfert.com\/de\/persoenlichkeitsrecht-rufschaedigung.html\">Pers\u00f6nlichkeitsschutz<\/a>&nbsp;der Kl\u00e4gerin im konkreten Einzelfall hinter dem Recht der Beklagten auf&nbsp;<a href=\"https:\/\/zellerseyfert.com\/de\/presserecht.html\">Freiheit der Berichterstattung<\/a>&nbsp;zur\u00fccktreten muss. Zweifellos ber\u00fchre die Ver\u00f6ffentlichung der Abstammung, des Vornamens und des Alters die Kl\u00e4gerin in ihrem&nbsp;<a href=\"https:\/\/zellerseyfert.com\/de\/persoenlichkeitsrecht-rufschaedigung.html\">Recht auf informationelle Selbstbestimmung<\/a>.&nbsp;<strong><em>Auch sei der Grundrechtsschutz der Kl\u00e4gerin verst\u00e4rkt, weil es sich bei ihr um ein Kind handelt<\/em><\/strong>. Kinder w\u00fcrden eines besonderen Schutzes bed\u00fcrfen, weil sie sich zu eigenverantwortlichen Personen erst entwickeln m\u00fcssten. Ihre&nbsp;<a href=\"https:\/\/zellerseyfert.com\/de\/persoenlichkeitsrecht-rufschaedigung.html\">Pers\u00f6nlichkeitsentfaltung<\/a>&nbsp;k\u00f6nne durch eine&nbsp;<a href=\"https:\/\/zellerseyfert.com\/de\/presserecht.html\">Berichterstattung<\/a>&nbsp;empfindlicher gest\u00f6rt werden als die von Erwachsenen. Eine&nbsp;<a href=\"https:\/\/zellerseyfert.com\/de\/persoenlichkeitsrecht-rufschaedigung.html\">Beeintr\u00e4chtigung des Pers\u00f6nlichkeitsrechts<\/a>&nbsp;eines Kindes k\u00f6nne dabei nicht nur dann vorliegen, wenn das Kind die&nbsp;<a href=\"https:\/\/zellerseyfert.com\/de\/persoenlichkeitsrecht-rufschaedigung.html\">pers\u00f6nlichkeitserheblichen Einwirkungen Dritter<\/a>&nbsp;bemerkt, sondern k\u00f6nne schon dann gegeben sein, wenn Dritte&nbsp;<a href=\"https:\/\/zellerseyfert.com\/de\/persoenlichkeitsrecht-rufschaedigung.html\">pers\u00f6nlichkeitsbezogene Informationen<\/a>&nbsp;verbreiten und dies dazu f\u00fchren kann, dass dem Kind in Zukunft nicht unbefangen begegnet wird oder dass es sich speziellen Verhaltenserwartungen ausgesetzt sieht. Der Bereich, in dem Kinder sich frei von \u00f6ffentlicher Beobachtung f\u00fchlen und entfalten d\u00fcrfen, m\u00fcsse deswegen umfassender gesch\u00fctzt sein als derjenige erwachsener Personen. Der&nbsp;<a href=\"https:\/\/zellerseyfert.com\/de\/persoenlichkeitsrecht-rufschaedigung.html\">Schutzgehalt des allgemeinen Pers\u00f6nlichkeitsrechts<\/a>&nbsp;erfahre durch Art. 6 Abs. 1 und Art. 6 Abs. 2 GG eine Verst\u00e4rkung, die den Staat dazu verpflichte, die Lebensbedingungen des Kindes zu sichern, die f\u00fcr sein gesundes Aufwachsen erforderlich sind und zu denen insbesondere die elterliche F\u00fcrsorge geh\u00f6re. Dies gelte auch f\u00fcr Kinder, deren Eltern prominente Personen sind.<\/p>\n\n\n\n<p>Auch nach Auffassung des BGH bleibt es allerdings zutreffend, dass die&nbsp;<a href=\"https:\/\/zellerseyfert.com\/de\/presserecht.html\">Presse<\/a>&nbsp;bei der Nennung des Namens von Kindern in der&nbsp;<a href=\"https:\/\/zellerseyfert.com\/de\/presserecht.html\">Berichterstattung<\/a>&nbsp;besondere R\u00fccksicht auf die Beteiligten zu nehmen hat. Das Gebot der&nbsp;<a href=\"https:\/\/zellerseyfert.com\/de\/persoenlichkeitsrecht-rufschaedigung.html\">R\u00fccksichtnahme auf die Pers\u00f6nlichkeit der Betroffenen<\/a>&nbsp;gebiete der&nbsp;<a href=\"https:\/\/zellerseyfert.com\/de\/presserecht.html\">Presse<\/a>, hier mit besonderer Sorgfalt abzuw\u00e4gen, ob dem&nbsp;<a href=\"https:\/\/zellerseyfert.com\/de\/presserecht.html\">Informationsinteresse<\/a>&nbsp;nicht ohne Namensnennung gen\u00fcgt werden kann. Im Streitfall haben die Eltern der Kl\u00e4gerin deren besonderem Schutzbed\u00fcrfnis dadurch Rechnung getragen, dass sie den Geburtsnamen der Mutter (S.) und nicht des \u00bbber\u00fchmten\u00ab Vaters (J.) zum Familiennamen der Kl\u00e4gerin bestimmten und diese von \u00f6ffentlichen Auftritten fernhielten. Gleichwohl seien Vorname, Alter und Abstammung der Kl\u00e4gerin durch die&nbsp;<a href=\"https:\/\/zellerseyfert.com\/de\/presserecht.html\">Presseberichterstattung<\/a>&nbsp;\u00fcber die Adoption, die sich zum Teil auf \u00c4u\u00dferungen des Vaters der Kl\u00e4gerin st\u00fctzte, im Jahr 2000 \u00f6ffentlich bekannt geworden. Das Landgericht hatte in der ersten Instanz festgestellt, dass diverse&nbsp;<a href=\"https:\/\/zellerseyfert.com\/de\/presserecht.html\">Pressever\u00f6ffentlichungen<\/a>&nbsp;aus den Jahren 2006 bis 2008 erw\u00e4hnen, dass G\u00fcnther J. im Jahr 2000 das aus Russland stammende M\u00e4dchen Mascha adoptierte. Bei Eingabe des Suchbegriffes \u00bbMascha S.\u00ab in der Suchmaschine Google seien zum Zeitpunkt der Entscheidung des Landgerichts 2430 Treffer erzielt worden. Danach k\u00f6nne nicht angenommen werden, dass die Kl\u00e4gerin aufgrund des Zeitablaufs die von ihr beanspruchte Anonymit\u00e4t bereits wiedererlangt habe. Vielmehr seien ihre&nbsp;<a href=\"https:\/\/zellerseyfert.com\/de\/datenschutzrecht.html\">Daten weiterhin in der \u00d6ffentlichkeit pr\u00e4sent<\/a>.&nbsp;<strong><em>Die&nbsp;<a href=\"https:\/\/zellerseyfert.com\/de\/presserecht.html\">Berichterstattung<\/a>&nbsp;betreffe Umst\u00e4nde, die von jedermann mithilfe g\u00e4ngiger Systeme problemlos recherchiert werden k\u00f6nnten<\/em><\/strong>.<\/p>\n\n\n\n<p>Demgegen\u00fcber k\u00f6nne sich die Beklagte auf das&nbsp;<a href=\"https:\/\/zellerseyfert.com\/de\/presserecht.html\">Recht der Meinungs- und Medienfreiheit<\/a>&nbsp;berufen, auch wenn die&nbsp;<a href=\"https:\/\/zellerseyfert.com\/de\/datenschutzrecht.html\">Ver\u00f6ffentlichung der Daten<\/a>&nbsp;den&nbsp;<a href=\"https:\/\/zellerseyfert.com\/de\/presserecht.html\">Bericht<\/a>&nbsp;\u00fcber die Ehe der Eltern der Kl\u00e4gerin lediglich in seinem Unterhaltungswert aufwerte. Unterhaltende Beitr\u00e4ge seien ein zul\u00e4ssiger wesentlicher Bestandteil der&nbsp;<a href=\"https:\/\/zellerseyfert.com\/de\/presserecht.html\">Medienbet\u00e4tigung<\/a>, der durch die&nbsp;<a href=\"https:\/\/zellerseyfert.com\/de\/presserecht.html\">Pressefreiheit<\/a>&nbsp;gesch\u00fctzt werde, zumal der&nbsp;<a href=\"https:\/\/zellerseyfert.com\/de\/presserecht.html\">publizistische und wirtschaftliche Erfolg der Presse<\/a>&nbsp;auf unterhaltende Inhalte und entsprechende Abbildungen angewiesen sein k\u00f6nne. Allerdings bed\u00fcrfe es bei unterhaltenden Inhalten in besonderem Ma\u00dfe der abw\u00e4genden Ber\u00fccksichtigung der kollidierenden Rechtspositionen der Betroffenen.&nbsp;<strong><em>Eine Regelvermutung des grunds\u00e4tzlichen Vorrangs des&nbsp;<a href=\"https:\/\/zellerseyfert.com\/de\/persoenlichkeitsrecht-rufschaedigung.html\">allgemeinen Pers\u00f6nlichkeitsrechts<\/a>&nbsp;gegen\u00fcber der&nbsp;<a href=\"https:\/\/zellerseyfert.com\/de\/presserecht.html\">Pressefreiheit<\/a>, sobald schutzbed\u00fcrftige Interessen von Kindern und Jugendlichen in Rede stehen, sei jedoch aus verfassungsrechtlicher Sicht zu eng und undifferenziert<\/em><\/strong>.<\/p>\n\n\n\n<p>Bei der hiernach gebotenen Abw\u00e4gung der betroffenen Rechtspositionen \u00fcberwiege im Streitfall das&nbsp;<a href=\"https:\/\/zellerseyfert.com\/de\/presserecht.html\">Recht der Beklagten auf freie Berichterstattung<\/a>&nbsp;den&nbsp;<a href=\"https:\/\/zellerseyfert.com\/de\/persoenlichkeitsrecht-rufschaedigung.html\">Schutz des Rechts der Kl\u00e4gerin auf informationelle Selbstbestimmung<\/a>. Ausschlaggebend wirke sich bei der im Zuge der Abw\u00e4gung gebotenen Gesamtbetrachtung der&nbsp;<strong><em>Umstand<\/em><\/strong>&nbsp;aus,&nbsp;<strong><em>dass die&nbsp;<a href=\"https:\/\/zellerseyfert.com\/de\/datenschutzrecht.html\">mitgeteilten Daten<\/a>&nbsp;bereits vor der Ver\u00f6ffentlichung einer breiten \u00d6ffentlichkeit bekannt waren<\/em><\/strong>. Hinzu komme,&nbsp;<strong><em>dass die&nbsp;<a href=\"https:\/\/zellerseyfert.com\/de\/datenschutzrecht.html\">pers\u00f6nlichen Daten<\/a>&nbsp;der Kl\u00e4gerin im Zeitpunkt der angegriffenen Ver\u00f6ffentlichung im Internet zug\u00e4nglich waren<\/em><\/strong>. Selbst wenn die vorhergehenden Ver\u00f6ffentlichungen teilweise gegen den Willen der Kl\u00e4gerin bzw. den Willen der f\u00fcr sie verantwortlichen sorgeberechtigten Eltern erfolgt w\u00e4ren, sei der damit verbundene Wegfall der Anonymit\u00e4t rechtlich nicht unbeachtlich. Die Sicht der \u00d6ffentlichkeit auf die betroffene Person sei dann schon gegeben und werde wesentlich durch die bereits vorhandenen Informationen mitgepr\u00e4gt.&nbsp;<strong><em>Das Gewicht des Eingriffs durch die Weiterverbreitung einer bereits bekannten Information sei mithin gegen\u00fcber dem Ersteingriff im Allgemeinen verringert<\/em><\/strong>.<\/p>\n\n\n\n<p>Danach m\u00fcsse sich die Beklagte nicht darauf verweisen lassen, \u00fcber die Kl\u00e4gerin nur in einer Weise zu berichten, die sie f\u00fcr dritte Personen nicht erkennbar mache. Die angegriffene Ver\u00f6ffentlichung tangiere zwar das&nbsp;<a href=\"https:\/\/zellerseyfert.com\/de\/persoenlichkeitsrecht-rufschaedigung.html\">Recht der Kl\u00e4gerin auf informationelle Selbstbestimmung<\/a>, doch habe sie die Beeintr\u00e4chtigung hinzunehmen,&nbsp;<strong><em>zumal \u00fcber die Ver\u00f6ffentlichung hinausgehende Rechtsbeeintr\u00e4chtigungen nicht ersichtlich seien<\/em><\/strong>.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In einem grundlegenden Urteil zur&nbsp;Pressefreiheit&nbsp;und ihrer Abw\u00e4gung mit dem&nbsp;allgemeinen Pers\u00f6nlichkeitsrecht&nbsp;hat der Bundesgerichtshof (BGH) vor kurzem insbesondere folgende zwei Punkte entschieden: &#8211; In der Abw\u00e4gung&nbsp;schutzw\u00fcrdiger Belange der Presse&nbsp;an der&nbsp;Ver\u00f6ffentlichung von pers\u00f6nlichen Daten&nbsp;auf der einen Seite mit dem&nbsp;Recht auf informationelle Selbstbestimmung&nbsp;auf der anderen Seite kann das Gewicht eines&nbsp;Eingriffs in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung&nbsp;dadurch gemindert werden, dass [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":1938,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_acf_changed":false,"footnotes":""},"categories":[59],"tags":[],"class_list":["post-5548","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-personlichkeitsrecht"],"acf":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/zellerseyfert.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/5548","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/zellerseyfert.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/zellerseyfert.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/zellerseyfert.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/zellerseyfert.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=5548"}],"version-history":[{"count":2,"href":"https:\/\/zellerseyfert.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/5548\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":5550,"href":"https:\/\/zellerseyfert.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/5548\/revisions\/5550"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/zellerseyfert.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media\/1938"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/zellerseyfert.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=5548"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/zellerseyfert.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=5548"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/zellerseyfert.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=5548"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}