{"id":5490,"date":"2017-07-30T09:47:00","date_gmt":"2017-07-30T07:47:00","guid":{"rendered":"https:\/\/zellerseyfert.com\/olg-bamberg-pressefreiheit-setzt-sich-gegen-persoenlichkeitsrecht-eines-mediziner-ehepaares-durch-az-4-u-64-17\/"},"modified":"2021-11-23T09:48:17","modified_gmt":"2021-11-23T08:48:17","slug":"olg-bamberg-pressefreiheit-setzt-sich-gegen-persoenlichkeitsrecht-eines-mediziner-ehepaares-durch-az-4-u-64-17","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/zellerseyfert.com\/de\/olg-bamberg-pressefreiheit-setzt-sich-gegen-persoenlichkeitsrecht-eines-mediziner-ehepaares-durch-az-4-u-64-17\/","title":{"rendered":"OLG Bamberg: Pressefreiheit setzt sich gegen Pers\u00f6nlichkeitsrecht eines Mediziner-Ehepaares durch (Az. 4 U 64\/17)"},"content":{"rendered":"\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Am 03.07.2017 fand vor dem OLG Bamberg in zweiter Instanz eine m\u00fcndliche Verhandlung zu einem Eilverfahren statt, zu der unter anderem auch der Bayerische Rundfunk (BR) erschienen war. Die Fernsehanstalt hatte sich vorab extra vom Gericht eine Drehgenehmigung eingeholt, um auch im Gerichtsgeb\u00e4ude drehen zu d\u00fcrfen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Unser Mandant in diesem Eilverfahren ist ein wissenschaftlicher Journalist, der im Internet seine eigene, sehr erfolgreiche Online-Zeitschrift publiziert. Er berichtet dort regelm\u00e4\u00dfig \u00fcber Fehlentwicklungen an Kliniken, \u00fcber gescheiterte Operationen, die von Klinken oftmals trotzdem als Erfolg verkauft werden, sowie z. B. \u00fcber \u00c4rzte, die mit zweifelhaften neuen Behandlungsmethoden unmittelbar an menschlichen Patienten experimentieren.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Unser Mandant publizierte in seiner Online-Zeitschrift mehrere Zeitungsartikel \u00fcber ein Ehepaar, das zusammen eine neue Operationsmethode zur Transplantation bioartifizieller, aus Schweinedarm hergestellter Luftr\u00f6hren entwickelt hatte. Der Ehemann nahm nachfolgend die Operationen vor. Die Patienten, denen diese aus Schweinedarm hergestellten Luftr\u00f6hren eingesetzt worden sind, sind nachfolgend alle verstorben. Es war unter anderem streitig, ob die durchgef\u00fchrten Operationen den Tod der Patienten verursacht bzw. beschleunigt hatten. Bei einem Patienten war die implantierte Luftr\u00f6hre nach kurzer Zeit im K\u00f6rper des Patienten verrottet. Dieser Patient starb dann nachfolgend an inneren Massenblutungen. Bei einem anderen Patienten musste nachfolgend erneut ein Luftr\u00f6hrenschnitt erfolgen, um den Patienten vor dem Erstickungstod zu bewahren. Aus Scham \u00fcber das Loch in seinem Hals beging der Patient sp\u00e4ter Selbstmord.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Das \u00c4rzte-Ehepaar griff in diesem Eilverfahren mehrere Passagen in den Zeitungsartikeln unseres Mandanten an. Insbesondere ging es um die Frage, ob die Operationen den Tod der Patienten verursacht hatten und den Patienten Leid zugef\u00fcgt hatten. Das \u00c4rzte-Ehepaar f\u00fcrchtete um seinen guten Ruf und berief sich auf eine Verletzung ihres allgemeinen Pers\u00f6nlichkeitsrechts.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Das Landgericht W\u00fcrzburg (Az. 12 O 2203\/16) gab dem \u00c4rzte-Ehepaar in erster Instanz noch \u00fcberwiegend Recht und verf\u00fcgte die L\u00f6schung wesentlicher Teile aus dem betreffenden Zeitungsartikel.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Auf unsere Berufung hin stellte das OLG Bamberg in der m\u00fcndlichen Verhandlung klar, dass es das Urteil des Landgerichts W\u00fcrzburg aufheben m\u00fcsse, weil bereits der Tenor (Urteilsausspruch) des erstinstanzlichen Urteils nicht zutreffend sei. Zudem betonte das OLG Bamberg, dass bei dem \u00c4rzte-Ehepaar allenfalls die Sozialsph\u00e4re betroffen sei. Das Ehepaar hatte sich selbst an die \u00d6ffentlichkeit gewandt und Interviews zu seiner \u2013 angeblich erfolgreichen \u2013 Behandlungsmethode gegeben. Insofern m\u00fcssen diese dann auch in weitem Umfang mit Kritik aus der Presse, den Medien und der \u00d6ffentlichkeit rechnen und damit leben. Der grundgesetzliche Schutz der Pressefreiheit, Medienfreiheit, Meinungsfreiheit sowie der Informationsfreiheit der Allgemeinheit \u00fcberwiegt insofern die pers\u00f6nlichkeitsrechtlichen Belange der Kl\u00e4ger an ungest\u00f6rtem Arbeiten.\r\n<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Das OLG Bamberg regte nachfolgend \u2013 unter Aufhebung des Urteils des Landgerichts W\u00fcrzburg \u2013 eine g\u00fctliche Einigung unter den Parteien an. Die Parteien folgten letztendlich &#8211; nach mehrst\u00fcndiger Verhandlung &#8211; dem Einigungsvorschlag des OLG Bamberg. Unser Mandant darf \u2013 selbstverst\u00e4ndlich \u2013 weiterhin frei berichten und verpflichtete sich \u2013 ohne Anerkennung irgendeiner Rechtsverletzung in der Vergangenheit \u2013 lediglich aus Kulanz zur Unterlassung bestimmter ganz konkreter Aussagen zu unwesentlichen Fragen, die er ohnehin bereits von seiner Webseite gel\u00f6scht hatte. Die g\u00fctliche Einigung unter den Parteien beendete damit endg\u00fcltig den Rechtsstreit unter den Parteien, so dass ein Hauptsacheverfahren nicht mehr stattfinden muss.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Medien, einschlie\u00dflich der Bayerische Rundfunk (BR) werden \u2013 losgel\u00f6st von vorliegenden Fall \u2013 weiter zu in der Vergangenheit stattgefundenen F\u00e4llen von Experimenten unmittelbar am menschlichen Patienten berichten.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Am 03.07.2017 fand vor dem OLG Bamberg in zweiter Instanz eine m\u00fcndliche Verhandlung zu einem Eilverfahren statt, zu der unter anderem auch der Bayerische Rundfunk (BR) erschienen war. Die Fernsehanstalt hatte sich vorab extra vom Gericht eine Drehgenehmigung eingeholt, um auch im Gerichtsgeb\u00e4ude drehen zu d\u00fcrfen. 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