{"id":5487,"date":"2017-10-16T09:45:00","date_gmt":"2017-10-16T07:45:00","guid":{"rendered":"https:\/\/zellerseyfert.com\/landgericht-berlin-inaugenscheinnahme-eines-bereits-vor-ueber-einem-jahr-per-whatsapp-versendeten-videos-widerlegt-die-dringlichkeitsvermutung-des-%c2%a7-12-abs-2-uwg-az-16-o-192-17\/"},"modified":"2021-11-23T09:46:29","modified_gmt":"2021-11-23T08:46:29","slug":"landgericht-berlin-inaugenscheinnahme-eines-bereits-vor-ueber-einem-jahr-per-whatsapp-versendeten-videos-widerlegt-die-dringlichkeitsvermutung-des-%c2%a7-12-abs-2-uwg-az-16-o-192-17","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/zellerseyfert.com\/de\/landgericht-berlin-inaugenscheinnahme-eines-bereits-vor-ueber-einem-jahr-per-whatsapp-versendeten-videos-widerlegt-die-dringlichkeitsvermutung-des-%c2%a7-12-abs-2-uwg-az-16-o-192-17\/","title":{"rendered":"Landgericht Berlin: Inaugenscheinnahme eines bereits vor \u00fcber einem Jahr per WhatsApp versendeten Videos widerlegt die Dringlichkeitsvermutung des \u00a7 12 Abs. 2 UWG (Az. 16 O 192\/17)"},"content":{"rendered":"\n<p>Am 01.08.2017 fand vor dem Landgericht Berlin die m\u00fcndliche Verhandlung zu einem Eilverfahren statt. Bei den Parteien handelt es sich um Konkurrenten im Bereich der Dach- und Fassadenbeschichtung. Die Gegenseite hatte vor dem Landgericht Berlin eine einstweilige Verf\u00fcgung gegen unsere Mandantin erwirkt, weil diese mit bestimmten Aussagen angeblich irref\u00fchrend geworben habe.<\/p>\n\n\n\n<p>Wir haben Widerspruch gegen die einstweilige Verf\u00fcgung eingelegt und damit im Eilverfahren eine m\u00fcndliche Verhandlung gegen die Antragstellerin vor dem Landgericht Berlin erzwungen. Um im Eilverfahren erfolgreich zu sein, muss der Antragstellerin ihr Anliegen gegen die Antragsgegnerin dringlich sein. In F\u00e4llen, in denen unlauterer Wettbewerb (z. B. irref\u00fchrende Werbung) nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) in Streit steht, wird die Dringlichkeit nach \u00a7 12 Abs. 2 UWG grunds\u00e4tzlich vermutet. Die Antragsgegnerseite darf die gesetzlich vermutete Dringlichkeit jedoch durch Glaubhaftmachungsmittel widerlegen.<\/p>\n\n\n\n<p>Wir zeigten dem Landgericht Berlin erstmals in der m\u00fcndlichen Verhandlung auf dem Smartphone unserer Mandantschaft ein Video, das unsere Mandantin der Antragstellerin bereits vor \u00fcber einem Jahr mit Hilfe des Instant-Messaging-Dienstes WhatsApp geschickt hatte. In dem Video war das Werbematerial unserer Mandantin zu sehen, das die streitgegenst\u00e4ndlichen Werbeaussagen enthielt. Das Landgericht Berlin lie\u00df die Inaugenscheinnahme dieses Videos zu und hielt dieses Video zur Widerlegung der Dringlichkeitsvermutung f\u00fcr ausreichend. Wer zu bestimmten Fragen \u00fcber ein Jahr zuwartet, um dann diesbez\u00fcglich eilig gegen jemand anderen vorzugehen, macht selbst deutlich, dass ihm die Rechtsdurchsetzung gerade nicht so eilig ist. Dass die Antragstellerin die Existenz dieses Videos schlicht vergessen hatte, entlastete die Antragstellerin nicht.<\/p>\n\n\n\n<p>Das Landgericht Berlin hob die von ihm selbst gegen unsere Mandantin erlassene einstweilige Verf\u00fcgung wegen der von uns mit Hilfe des WhatsApp-Videos glaubhaft gemachten fehlenden Dringlichkeit wieder auf. Die inhaltlichen Fragen des Falles brauchten nicht mehr gekl\u00e4rt zu werden. Die Gegenseite musste durch Kostenfestsetzungsbeschluss des Landgerichts Berlin alle Kosten des Verfahrens tragen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Am 01.08.2017 fand vor dem Landgericht Berlin die m\u00fcndliche Verhandlung zu einem Eilverfahren statt. Bei den Parteien handelt es sich um Konkurrenten im Bereich der Dach- und Fassadenbeschichtung. Die Gegenseite hatte vor dem Landgericht Berlin eine einstweilige Verf\u00fcgung gegen unsere Mandantin erwirkt, weil diese mit bestimmten Aussagen angeblich irref\u00fchrend geworben habe. 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