{"id":5054,"date":"2021-11-11T11:57:09","date_gmt":"2021-11-11T10:57:09","guid":{"rendered":"https:\/\/zellerseyfert.com\/kompetenzen\/gewerblicher-rechtsschutz-schutz-geistigen-eigentums\/internetdomainrecht-kennzeichenrecht\/"},"modified":"2022-04-19T01:32:53","modified_gmt":"2022-04-18T23:32:53","slug":"internetdomainrecht-kennzeichenrecht","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/zellerseyfert.com\/de\/kompetenzen\/gewerblicher-rechtsschutz-schutz-geistigen-eigentums\/internetdomainrecht-kennzeichenrecht\/","title":{"rendered":"Internet&shy;domain&shy;recht &#038; Unternehmens&shy;kennzeichen&shy;recht"},"content":{"rendered":"\t\t<div data-elementor-type=\"wp-page\" data-elementor-id=\"5054\" class=\"elementor elementor-5054 elementor-3011\" data-elementor-post-type=\"page\">\n\t\t\t\t\t\t<section class=\"elementor-section elementor-top-section elementor-element elementor-element-24034a4 mb-section-medium mb-margin-bottom-75 elementor-reverse-mobile elementor-section-boxed elementor-section-height-default elementor-section-height-default\" data-id=\"24034a4\" data-element_type=\"section\" data-e-type=\"section\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-container elementor-column-gap-default\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-column elementor-col-100 elementor-top-column elementor-element elementor-element-7338073\" data-id=\"7338073\" data-element_type=\"column\" data-e-type=\"column\">\n\t\t\t<div class=\"elementor-widget-wrap elementor-element-populated\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-7d2a8e4 elementor-widget elementor-widget-image\" data-id=\"7d2a8e4\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"image.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t<img fetchpriority=\"high\" decoding=\"async\" width=\"1600\" height=\"900\" src=\"https:\/\/zellerseyfert.com\/wp-content\/uploads\/bild-farbig-internet-domain-law-corporate-identity-law.jpg\" class=\"attachment-full size-full wp-image-4626\" alt=\"\" srcset=\"https:\/\/zellerseyfert.com\/wp-content\/uploads\/bild-farbig-internet-domain-law-corporate-identity-law.jpg 1600w, https:\/\/zellerseyfert.com\/wp-content\/uploads\/bild-farbig-internet-domain-law-corporate-identity-law-300x169.jpg 300w, https:\/\/zellerseyfert.com\/wp-content\/uploads\/bild-farbig-internet-domain-law-corporate-identity-law-1024x576.jpg 1024w, https:\/\/zellerseyfert.com\/wp-content\/uploads\/bild-farbig-internet-domain-law-corporate-identity-law-768x432.jpg 768w, https:\/\/zellerseyfert.com\/wp-content\/uploads\/bild-farbig-internet-domain-law-corporate-identity-law-1536x864.jpg 1536w\" sizes=\"(max-width: 1600px) 100vw, 1600px\" \/>\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-29cc9f3 mb-links-none elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"29cc9f3\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<strong>Vertretung in Domainstreitigkeiten durch einen Fachanwalt<\/strong>\r\n\r\nDomainstreitigkeiten entstehen deshalb, weil ein bestimmter Internetdomainname zu einer bestimmten Top Level Domain nur einmal vergeben werden kann. Bei der Vergabe von Domainnamen gilt der Priorit\u00e4tsgrundsatz, dass derjenige, der die Domain als erster angemeldet hat, auch der Domaininhaber werden soll (\u201efirst come, first served\u201c). Von diesem Grundsatz gibt es jedoch Ausnahmen, wenn sich ein Anspruchsteller auf ein besseres Recht am Domainnamen berufen kann.\r\n\r\nDieses bessere Domainrecht setzen ZELLER &amp; SEYFERT f\u00fcr Ihr Unternehmen auf nationaler und internationaler Ebene durch, sowohl vor den deutschen Gerichten als auch in internationalen Schiedsgerichtsverfahren. Umgekehrt helfen unsere Anw\u00e4lte Ihrem Unternehmen auch dabei, Ihre Domain gegen prozessuale Angriffe durch Dritte zu verteidigen. Bei uns im Haus wird sich\u00a0<a href=\"https:\/\/zellerseyfert.com\/de\/rechtsanwaelte\/dr-christian-seyfert\/\">Herr Rechtsanwalt Dr. Christian Seyfert, LL.M.<\/a>\u00a0zusammen mit seinem Team um den domainrechtlichen Fall Ihres Unternehmens k\u00fcmmern. Er ist als Fachanwalt f\u00fcr gewerblichen Rechtsschutz, Fachanwalt f\u00fcr Internationales Wirtschaftsrecht sowie Fachanwalt f\u00fcr Urheberrecht und Medienrecht \u2013 gerade auch in domainrechtlichen Streitigkeiten \u2013 seit vielen Jahren ausgewiesener Experte in der prozessualen Vertretung von Domaininhabern.\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-c979f2a mb-links-none elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"c979f2a\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<h2>Vertretung in Streitigkeiten um Ihr Unternehmenskennzeichen durch einen Fachanwalt<\/h2>\r\nEbenso vertreten wir Sie auch darin, wenn Sie sich mit einem anderen Unternehmen um Ihr Unternehmenskennzeichen (z. B. Ihren Firmennamen) oder Ihre sonstigen gesch\u00e4ftlichen Bezeichnungen streiten m\u00fcssen. Auch hier gilt im Grundsatz der Priorit\u00e4tsgrundsatz, von dem es jedoch auch hier Ausnahmen gibt. Wir pr\u00fcfen f\u00fcr Sie im Einzelnen, welches kennzeichenrechtliche Verhalten am Markt priorit\u00e4tsbegr\u00fcndend wirkt und welche Erfolgsaussichten Sie in einem Kennzeichenrechtsstreit vor dem zust\u00e4ndigen Gericht f\u00fcr Kennzeichenstreitsachen haben.\r\n<h2>Fachanwaltliche Vertretung vor deutschen Gerichten<\/h2>\r\nWenn Ihr Unternehmen ein besseres (\u201epriorit\u00e4ts\u00e4lteres\u201c) Recht an einem Unternehmenskennzeichen oder am Namen einer eingetragenen .de-Domain hat, dann muss Ihr Unternehmen sein besseres Recht in Deutschland vor Gericht durchsetzen. In Deutschland h\u00e4lt sich die DENIC eG aus Domainstreitigkeiten zu .de-Domains vollkommen heraus und bietet insofern auch kein Streitschlichtungsverfahren an. Deutsche Gerichte sind zudem auch bei Domainstreitigkeiten zu anderen Top Level Domains zust\u00e4ndig, wenn der Beklagte seinen Sitz in Deutschland hat oder sich die Rechtsverletzung auch in Deutschland auswirkt.\r\n\r\nDie gerichtlichen Verfahren in Kennzeichenstreitigkeiten und Domainstreitigkeiten werden in Deutschland in der ersten Instanz von zwei unterschiedlichen Gerichten entschieden: Entweder vom Bundespatentgericht in M\u00fcnchen oder von einem \u00f6rtlich zust\u00e4ndigen Landgericht. Beim Landgericht sind &#8211; nach Wahl des Kl\u00e4gers &#8211; die Zivilkammern oder die Kammern f\u00fcr Handelssachen zust\u00e4ndig.\r\n<h2>Domainrecht: Anwalt zur Vertretung vor dem Bundespatentgericht<\/h2>\r\nDas Bundespatentgericht (BPatG) in M\u00fcnchen ist immer dann zust\u00e4ndig, wenn ein Betroffener Beschl\u00fcsse der Markenstellen und Markenabteilungen des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA) \u00fcberpr\u00fcfen lassen will. Konkret kommen Beschl\u00fcsse des DPMA gegen einen Domaininhaber dann in Betracht, wenn der Domaininhaber ein Widerspruchsverfahren vor dem DPMA gegen eine priorit\u00e4tsj\u00fcngere\u00a0<a href=\"https:\/\/zellerseyfert.com\/de\/markenrecht.html\">Marke<\/a>\u00a0begonnen hat. Es solches Widerspruchsverfahren ist seit dem 01. Oktober 2009 vom Gesetzgeber zugelassen worden.\u00a0<a href=\"https:\/\/zellerseyfert.com\/de\/rechtsanwaelte\/dr-christian-seyfert\/\">Herr Rechtsanwalt Dr. Christian Seyfert, LL.M.<\/a>\u00a0hat sich auf die Vertretung seiner Mandanten in solchen domainrechtlichen Widerspruchsverfahren sowie die nachfolgenden Beschwerdeverfahren vor dem BPatG spezialisiert.\r\n<h2>Domainrecht und Unternehmenskennzeichenrecht: Anwalt zur Vertretung vor einem \u00f6rtlich zust\u00e4ndigen Landgericht (Kennzeichengerichte)<\/h2>\r\n<a href=\"https:\/\/zellerseyfert.com\/de\/rechtsanwaelte\/dr-christian-seyfert\/\">Herr Rechtsanwalt Dr. Christian Seyfert, LL.M.<\/a>\u00a0ist seit vielen Jahren ebenfalls auf die Vertretung von Domaininhabern und Unternehmensinhabern vor den verschiedenen Kennzeichengerichten in Deutschland spezialisiert. Die Kennzeichengerichte sind dabei insbesondere in folgenden Konstellationen und f\u00fcr folgende Anspruchstypen zust\u00e4ndig:\r\n<ul>\r\n \t<li>Unterlassungsanspr\u00fcche gegen die Fortsetzung der Verletzung des Domainrechts bzw. gegen die Fortsetzung der unerlaubten Nutzung eines Unternehmenskennzeichens<\/li>\r\n \t<li>Auskunftsanspr\u00fcche zu Art und Umfang der Verletzung des Domainrechts oder des Unternehmenskennzeichens<\/li>\r\n \t<li>Schadensersatzanspr\u00fcche, insbesondere auf Herausgabe des Gewinns des Domainverletzers oder sonstigen Rechtsverletzers und Schadensersatz nach den Grunds\u00e4tzen der Lizenzanalogie f\u00fcr die unerlaubte Nutzung der Domain oder des Unternehmenskennzeichens<\/li>\r\n \t<li>Vernichtungs- und R\u00fcckrufanspr\u00fcche hinsichtlich widerrechtlich mit dem Domainnamen oder dem Unternehmenskennzeichen gekennzeichneten Waren<\/li>\r\n \t<li>Vorlage- und Besichtigungsanspr\u00fcche insbesondere hinsichtlich bestimmter Bank-, Finanz- oder Handelsunterlagen zur Berechnung des domainrechtlichen oder unternehmenskennzeichenrechtlichen Schadensersatzanspruches<\/li>\r\n \t<li>L\u00f6schungsanspr\u00fcche hinsichtlich einer eingetragenen\u00a0<a href=\"https:\/\/zellerseyfert.com\/de\/markenrecht.html\">Marke<\/a> wegen Verfalls oder wegen des Bestehens eines priorit\u00e4ts\u00e4lteren Domainrechts oder Unternehmenskennzeichenrechts Ihres Unternehmens<\/li>\r\n<\/ul>\r\n<h2>Domainrecht und Unternehmenskennzeichenrecht: Anwalt zur Vertretung vor Gerichten h\u00f6herer Instanzen<\/h2>\r\nWenn es notwendig wird, vertreten unsere Anw\u00e4lte Domaininhaber und Unternehmensinhaber auch vor Gerichten h\u00f6herer Instanzen: insbesondere in Berufungsverfahren vor dem Bundesgerichtshof gegen Entscheidungen des BPatG sowie in Berufungsverfahren vor s\u00e4mtlichen Oberlandesgerichten in Deutschland gegen Entscheidungen der Kennzeichengerichte. Sofern Ihr Unternehmen bislang von einer anderen Kanzlei vertreten worden ist und in der ersten Instanz unterlegen ist, bieten wir Ihrem Unternehmen an, die Erfolgsaussichten f\u00fcr eine Berufung gegen die erstinstanzliche Entscheidung zu pr\u00fcfen und Ihren domainrechtlichen bzw. unternehmenskennzeichenrechtlichen Fall in der zweiten Instanz zu vertreten.\r\n<h2>Eilige Durchsetzung Ihrer Domainrechte und Unternehmenskennzeichenrechte durch Beantragung einstweiliger Verf\u00fcgungen<\/h2>\r\nBei besonderem Eilbedarf setzen wir die domainrechtlichen und kennzeichenrechtlichen Anspr\u00fcche unserer Mandanten eilig im Wege der einstweiligen Verf\u00fcgung vor dem zust\u00e4ndigen Gericht durch. Eilig ist in aller Regel die Durchsetzung von domainrechtlichen und kennzeichenrechtlichen Unterlassungsanspr\u00fcchen. Auch Vernichtungsanspr\u00fcche, bestimmte Auskunftsanspr\u00fcche sowie die Anspr\u00fcche auf Vorlage von Bank-, Finanz- oder Handelsunterlagen zur Berechnung von domainrechtlichen und kennzeichenrechtlichen Schadensersatzanspr\u00fcchen k\u00f6nnen im Wege einstweiligen Rechtsschutzes vorl\u00e4ufig gesichert werden. Unsere Anw\u00e4lte werden das domainrechtliche und kennzeichenrechtlichen Anliegen Ihres Unternehmens zeitnah bearbeiten und in Ihrem Namen eilig eine Verf\u00fcgungsantragsschrift beim zust\u00e4ndigen Gericht einreichen.\r\n<h2>Ein Fachanwalt vertritt Ihr Unternehmen in Domainstreitigkeiten und in Streitigkeiten um Unternehmenskennzeichen auch vor dem EuG und EuGH in Luxemburg<\/h2>\r\nDie Entscheidungen der Beschwerdekammern f\u00fcr\u00a0<a href=\"https:\/\/zellerseyfert.com\/de\/markenrecht.html\">Markensachen<\/a>\u00a0beim Amt der Europ\u00e4ischen Union f\u00fcr geistiges Eigentum (EUIPO), durch die \u00fcber eine Beschwerde eines Domaininhabers oder des Inhabers eines Unternehmenskennzeichens gegen eine priorit\u00e4tsj\u00fcngere\u00a0<a href=\"https:\/\/zellerseyfert.com\/de\/markenrecht.html\">Unionsmarke<\/a>\u00a0entschieden wird, sind mit der Klage beim Gericht der Europ\u00e4ischen Union (EuG) in Luxemburg anfechtbar. In zweiter Instanz zust\u00e4ndig ist der Europ\u00e4ischen Gerichtshof (EuGH). Unsere Anw\u00e4lte sind spezialisiert auf die Vertretung domainrechtlicher und unternehmenskennzeichenrechtlicher Angelegenheiten vor EuG und EuGH. Wir kl\u00e4ren Ihr Unternehmen \u00fcber das Verfahren vor EuG und EuGH auf und beraten Sie zu den Erfolgsaussichten Ihres domainrechtlichen bzw. unternehmenskennzeichenrechtlichen Falles vor EuG und EuGH.\r\n<h2>Fachanwaltliche Vertretung vor den Marken\u00e4mtern<\/h2>\r\nUnsere Anw\u00e4lte vertreten Domaininhaber insbesondere auch in streitigen Verfahren vor den Marken\u00e4mtern, konkret dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) und dem Amt der Europ\u00e4ischen Union f\u00fcr geistiges Eigentum (EUIPO). Vor wenigen Jahren hat es der Gesetzgeber zugelassen, dass ein Domaininhaber sowie der Inhaber eines Unternehmenskennzeichens unter bestimmten Voraussetzungen auch Widerspruch beim DPMA bzw. bei der EUIPO gegen eine eingetragene priorit\u00e4tsj\u00fcngere\u00a0<a href=\"https:\/\/zellerseyfert.com\/de\/markenrecht.html\">Marke<\/a>\u00a0einlegen kann.\u00a0<a href=\"https:\/\/zellerseyfert.com\/de\/rechtsanwaelte\/dr-christian-seyfert\/\">Herr Rechtsanwalt Dr. Christian Seyfert, LL.M.<\/a>\u00a0hat sich auf die Vertretung seiner Mandanten in solchen domainrechtlichen und kennzeichenrechtlichen Widerspruchsverfahren spezialisiert. Er ber\u00e4t Ihr Unternehmen ebenfalls dazu, wie es seine Rechte alternativ auch \u00fcber andere Verfahren durchsetzen kann.\r\n<h2>Vertretung durch einen Fachanwalt im ICANN-Schiedsgerichtsverfahren<\/h2>\r\nEin ICANN-Schiedsgerichtsverfahren kann bez\u00fcglich der wichtigsten generischen Top Level Domains durchgef\u00fchrt werden: .com, .net, .org, .biz, .info, .name, .aero, .edu, .asia, .coop, .pro, .jobs, .mobi, .travel, .museum, .tel, .pro, .cat. Das materielle Recht zur L\u00f6sung von Domainstreitigkeiten in ICANN-Schiedsgerichtsverfahren ist in der Uniform Domain Name Dispute Resolution Policy (UDRP) geregelt. Das Verfahrensrecht f\u00fcr das ICANN-Schiedsgerichtsverfahren ist in den Rules for Uniform Domain Name Dispute Resolution Policy (RUDRP) geregelt. Erg\u00e4nzt werden die RUDRP durch die Supplemental Rules for Uniform Domain Name Dispute Resolution Policy (SRUDRP) des jeweils angegangenen zust\u00e4ndigen Schiedsgerichts.\r\n<h3>Akkreditierte Schiedsgerichte (= Approved Dispute-Resolution Service Providers) f\u00fcr das ICANN-Schiedsgerichtsverfahren sind aktuell ausschlie\u00dflich:<\/h3>\r\n<ul>\r\n \t<li>WIPO Arbitration and Mediation Center in Genf (Schweiz) und Singapur<\/li>\r\n \t<li>National Arbitration Forum (NAF) in Minneapolis (USA)<\/li>\r\n \t<li>Asia Domain Name Dispute Resolution Centre (ADNDRC) in Hong Kong, Peking (China), Seoul (S\u00fcdkorea) und Kuala Lumpur (Malaysia)<\/li>\r\n \t<li>The Arab Center for Dispute Resolution<\/li>\r\n \t<li>The Canadian International Internet Dispute Resolution Centre (\u201cCIIDRC\u201d, \u201cthe Centre\u201d)<\/li>\r\n \t<li>The Czech Arbitration Court Arbitration Center for Internet Disputes<\/li>\r\n<\/ul>\r\nDer Beschwerdef\u00fchrer (\u201cComplainant\u201d) darf frei w\u00e4hlen, bei welchem dieser vier Schiedsgerichte er das ICANN-Schiedsgerichtsverfahren durchf\u00fchren will.\r\n\r\nUnsere Anw\u00e4lte beraten Ihr Unternehmen dazu, ob der Gang vor ein ICANN-Schiedsgericht in Ihrem Fall Erfolg versprechend ist oder ob Ihr Unternehmen seine Rechte besser unmittelbar vor einem ordentlichen Gericht durchsetzen sollte. Unsere Anw\u00e4lte finden f\u00fcr Ihr Unternehmen den effektivsten Weg und vertreten Ihr Unternehmen im betreffenden Verfahren bis zum Erfolg.\r\n<h2>Vertretung durch einen Fachanwalt in EURid-Streitbeilegungsverfahren<\/h2>\r\nSofern sich der Domainstreit auf eine .eu-Domain bezieht, ist diesbez\u00fcglich ein Streitbeilegungsverfahren vor der EuRID m\u00f6glich. Anders als der deutsche Gesetzgeber, der f\u00fcr die .de-Domain kein schiedsgerichtliches Streitbeilegungsverfahren geschaffen hat, wollte die EU einem .eu-Domaininhaber ein schiedsgerichtliches Streitbeilegungsverfahren gegen spekulative oder missbr\u00e4uchliche Domainregistrierungen an die Hand geben, das ihm schnell und kosteng\u00fcnstig zu seinem Recht verhelfen soll.\u00a0<a href=\"https:\/\/zellerseyfert.com\/de\/rechtsanwaelte\/dr-christian-seyfert\/\">Herr Rechtsanwalt Dr. Christian Seyfert, LL.M.<\/a>\u00a0verf\u00fcgt \u00fcber langj\u00e4hrige Erfahrung in der Vertretung seiner Mandanten in EuRID-Streitbeilegungsverfahrens. Er ber\u00e4t Ihr Unternehmen auch zu m\u00f6glichen alternativen Verfahren bei der Durchsetzung seiner .eu-Domainrechte.\r\n<h2>Fachanwaltliche Abmahnung des Verletzers Ihrer Domainrechte und Unternehmenskennzeichenrechte im vorgerichtlichen Bereich<\/h2>\r\nDen Domaininhaber und Unternehmensinhaber trifft vor dem Gang vor Gericht in aller Regel zun\u00e4chst die Obliegenheit, den Verletzer seines Domainnamens oder seines Unternehmenskennzeichens wegen des begangenen Rechtsversto\u00dfes\u00a0abzumahnen\u00a0und zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserkl\u00e4rung aufzufordern. Bei allzu schnellem Gang vor Gericht droht sonst die Gefahr, dass der Domaininhaber bzw. Unternehmensinhaber die gesamten Kosten des Verfahrens zahlen muss, obwohl er den Prozess gewonnen hat. Unsere Anw\u00e4lte mahnen den Verletzer Ihres Domainnamens oder Ihres Unternehmenskennzeichens im Namen Ihres Unternehmens anwaltlich ab und fordern ihn zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserkl\u00e4rung auf. Zudem fordern unsere Anw\u00e4lte von ihm Auskunft, Schadensersatz und Vernichtung von widerrechtlich gekennzeichneten Waren. Der Verletzer Ihres Domainnamens oder Ihres Unternehmenskennzeichens hat es dann selbst in der Hand, mit unseren Anw\u00e4lten zu kooperieren oder sich von Ihrem Unternehmen gerichtlich verklagen zu lassen.\r\n<h2>Weiterf\u00fchrende Links:<\/h2>\r\n<a href=\"https:\/\/zellerseyfert.com\/de\/litigationblog-detail\/items\/kennzeichenrechtlicher-schutz-eines-firmen-schlagworts-gegen-domaineintragung.html\">OLG Hamm: Kennzeichenrechtlicher Schutz eines Firmen-Schlagworts gegen Domaineintragung\u00a0(Beschl. v. 25.07.2013 &#8211; Az.: 4 W 33\/12)<\/a>\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/section>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Vertretung in Domainstreitigkeiten durch einen Fachanwalt Domainstreitigkeiten entstehen deshalb, weil ein bestimmter Internetdomainname zu einer bestimmten Top Level Domain nur einmal vergeben werden kann. 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