Litigationblog

Schutz des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts: Unterlassung und Schadensersatz wegen unerlaubter Verwendung personenbezogener Daten und geschäftlicher Verhältnisse

Wir vertraten vor kurzem in einem aufwändigen Prozess vor dem Landgericht Frankfurt am Main eine Geschädigte, deren personenbezogenen Daten und geschäftlichen Verhältnisse unerlaubt auf einer anonym betriebenen Online-Plattform verbreitet worden sind. Neben dem daraus sich ergebenden Stalking (nächtliche Telefonanrufe, Auflauern Fremder vor dem Haus der Geschädigten etc.) erlitt unsere Mandantin auch einen enormen geschäftlichen Schaden. Auf der anonym betriebenen Plattform war zudem – wahrheitswidrig – falsch und schlecht über unsere Mandantin berichtet worden.

Als praktisch einziges Gegenargument brachte der Beklagte vor, dass er für die Online-Plattform gar nicht verantwortlich sei und deshalb die von uns geltend gemachten Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche gar nicht schuldet. Um genügend Beweismittel zur Darlegung der Verantwortlichkeit des Beklagten für die Plattform zu sammeln, haben wir mit Hilfe unserer französischen Anwaltskollegen den französischen Internetservice-Provider vor einem französischen Gericht verklagt. Der zur Auskunft verpflichtete Internetservice-Provider gab uns dann Auskunft, dass es sich bei seinem Vertragspartner und der für die Online-Plattform verantwortlichen Person um den Beklagten handelte. Auf Grund dieses und zahlreicher weiterer Beweismittel war das Oberlandesgericht Frankfurt am Main in zweiter Instanz letztendlich überzeugt von der Verantwortlichkeit des Beklagten und verurteilte diesen zu Unterlassung und Schadensersatzzahlung an unsere Mandantin.

Weil der der Beklagte nachfolgend gegen das inzwischen rechtskräftige Unterlassungsurteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main verstoßen hatte, haben wir nunmehr ein Ordnungsmittelverfahren gegen den Beklagten vor dem Landgericht Frankfurt am Main begonnen. Dort drohen dem Beklagten ein empfindliches Ordnungsgeld sowie Ordnungshaft.